Sozialbericht 2022

99 Sozialbericht 2022 behoben und die Betroffenen stabilisiert werden. Bei Entlassung aus dem vollstationären Bereich stehen die Menschen oftmals wieder allein vor den Herausforderungen des tägli- chen Lebens. Der Sozialpsychiatrische Dienst steht hier unterstützend zur Seite und fungiert als Mittler zu geeigneten Anschlussbehandlungen in Form von ambulanten Hilfen, medizini- scher Versorgung und sozialpsychiatrischen Anlauf- und Beratungsstellen. Netzwerkarbeit und Kooperationspartner*innen Um ein Unterstützungsangebot zielgerichtet platzieren zu können, sind präzise Kenntnis- se über die Versorgungslandschaft in der Landeshauptstadt Kiel erforderlich. Aus diesem Grund wird großer Wert auf die Netzwerkarbeit und Kooperation mit den Einrichtungen vor Ort gelegt. Alle zwei Jahre werden die psychosozialen Hilfsangebote in der Landeshaupt- stadt Kiel in einem »Wegweiser« 95 , der einen aktuellen Überblick gibt, zusammengefasst. Dafür steht der Sozialpsychiatrische Dienst in engem Kontakt mit den Einrichtungen und Institutionen sowie mit den Sachbereichen anderer Ämter wie der Eingliederungshilfe, dem Kommunalen Sozialdienst, der Betreuungsbehörde oder dem Pflegestützpunkt. Die Koope- ration umfasst darüber hinaus auch Wohneinrichtungen und ambulante Dienste der freien Träger*innen, Kliniken sowie niedergelassene Ärzt*innen und Therapeut*innen. Daneben ist die Zusammenarbeit mit der Polizei und den Gerichten unerlässlich. Unterbringung nach PsychHG Menschen können einmalig, mehrmals oder im Rahmen lang dauernder Beeinträchtigun- gen immer wieder in gefährliche Zuspitzungen ihrer psychischen Erkrankungen gera- ten. Vorrangiges Ziel aller Mitarbeitenden des SpDi ist es, die Krise zu entschärfen, eine Eskalation zu vermeiden, konstruktive Lösungen anzubahnen und damit Zwangsmaßnah- men zu vermeiden. Bei einer akuten und mit ambulanten Mitteln nicht zu bewältigenden Selbst- oder Fremdgefährdung 96 ist der Sozialpsychiatrische Dienst laut §7 des Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) in Schleswig-Holstein ermächtigt, eine vorläufige Unterbringung in eine der beiden Versorgungskliniken – das Zentrum für Integrative Psychiatrie des UKSHs (ZiP) oder das Ameos-Klinikum Heiligenhafen – auch gegen den Willen der*des Betroffenen vorzu- nehmen. In diesen Fällen wird die betroffene Person zeitnah persönlich durch eine*n Ärzt*in des So- zialpsychiatrischen Dienstes begutachtet. Ergibt sich aufgrund der psychischen Störung eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung, die sich nicht anders abwenden lässt, wird ein Antrag auf Unterbringung beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Nach der richterlichen Anhörung, die spätestens am nächsten Tag erfolgen muss, wird ein richterlicher Beschluss gefasst, der entweder die Unterbringung aufhebt, weil keine akuten Unterbringungsgründe mehr vor- liegen, oder diese bestätigt und die Aufenthaltsdauer in der Klinik festlegt. 95 Amt für Gesundheit Kiel: Wegweiser Sozialpsychiatrische/Psychosoziale Hilfen in Kiel. https://www.kiel.de/de/ gesundheit_soziales/gesundheit_vorsorgen_heilen/sozialpsychiatrischer_dienst/sozialpsychiatrischer_wegweiser.php (abgerufen am 12.05.2022). 96 Eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht laut PsychHG §7 Abs.1, wenn das Leben oder die Gesundheit der betrof- fenen Person oder aber bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährdet sind. Zu den Rechtsgütern zählen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit sowie Eigentum und Besitz. Wegweiser • Sozialpsychiatrische/PsychosozialeHilfen inKiel 2022/2023 kiel.de/gesundheit amt für gesundheit Wegweiser Sozialpsychiatrische/ Psychosoziale Hilfen in Kiel 2022/2023 UNTERSTÜTZUNG VON ERWACHSENEN IM SOZIALEN NETZ

RkJQdWJsaXNoZXIy NTkxNzA=