Sozialbericht 2022

102 Sozialbericht 2022 Rechtliche Betreuung in Kiel Oft erhalten Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können, Hilfe von Familienangehörigen, Nachbarn, Freunden, Bevollmächtigten oder sozialen Diensten. Wenn dies nicht mehr möglich ist oder nicht allein organisiert werden kann, hilft die Betreuungs- behörde, berät und sorgt gegebenenfalls für die Bestellung eines*einer Betreuenden als gesetzliche Vertretung. Das ist dann erforderlich, wenn die Angelegenheiten des*der Betrof- fenen nicht ohne die Einschaltung einer rechtlichen Vertretung geregelt werden können. 97 Die Betreuungsbehörde, auch Betreuungsstelle genannt, ist nach Betreuungsbehörden- gesetz (BtBG) zur Vermittlung adäquater Hilfen verpflichtet. Betreuungsbehörden sind in Schleswig-Holstein Teil der Kreisverwaltungen und der Verwaltungen der kreisfreien Städte. Aufgaben der Betreuungsbehörde Bei der Betreuungsbehörde können sich Betroffene ebenso wie Betreuende melden, sich beraten lassen und Unterstützung holen. Sie arbeitet mit Betreuungsgerichten, Betreu- ungsvereinen (dort erhalten ehrenamtlich Betreuende Beratung und Hilfe), Berufsbetreu- enden anderer Beratungsstellen, Sozialen Diensten und Institutionen zusammen. Dabei erfüllt sie koordinierende und qualitätssichernde Aufgaben und übernimmt damit eine wichtige Steuerungsfunktion für diesen Bereich. Aktuell kooperiert die Kieler Betreuungs- behörde mit rund 90 Berufsbetreuenden und etwa 85 ehrenamtlich Betreuenden. Ein gro- ßer Teil der rechtlichen Betreuungen wird zudem von Ehrenamtlichen aus dem familiären Umfeld geführt. Die Betreuungsstelle berät über die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung 98 zu erstellen oder eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Auch die öffentliche Beglaubigung, die für manche Rechtsgeschäfte notwendig ist, kann bei der Betreuungsstelle erfolgen. Da eine Vorsorge- vollmacht, die durch eine Patientenverfügung und/oder eine Betreuungsverfügung ergänzt werden kann, gerade dann eingesetzt wird, wenn man nicht mehr in der Lage ist, zu überprü- fen, was die bevollmächtigte Person tut, gibt es viele Dinge zu bedenken. Verfahrensverantwortung der Betreuungsbehörde Die Betreuungsbehörde berät angemessen und an den kognitiven Möglichkeiten des*der Betroffenen orientiert. Dabei ermittelt sie den Umfang notwendiger Unterstützung, entsprechende betreuungsvermeidende Hilfsmöglichkeiten und unterstützt den Zugang dorthin. Außerdem teilt sie ihre Erkenntnisse und den Wunsch der betroffenen Person den zuständigen Fachbehörden mit. Die Betreuungsbehörde übernimmt dabei nicht die Ver- tretung des*der Betroffenen. 99 Sie hat kein Weisungs- und Kontrollrecht. Wird dennoch eine rechtliche Betreuung erforderlich, zeigt die Betreuungsstelle die Möglichkeiten und Grenzen auf. 97 Gesetzliche Grundlage für die Einschaltung einer rechtlichen Vertretung ist § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB. 98 Die Betreuungsverfügung berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften. In ihr werden vielmehr Wünsche fest- gelegt für den Fall, dass ein Betreuer bestellt werden muss, weil zum Beispiel keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. 99 Es sei denn, sie wurde als rechtliche Betreuerin eingesetzt. UNTERSTÜTZUNG VON ERWACHSENEN IM SOZIALEN NETZ Die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und die Patientenver- fügung können eine rechtliche Betreuung entbehrlich machen.

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