Sozialbericht 2022

61 Sozialbericht 2022 SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS Mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 hat die Bundesregierung das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 angepasst. Die Leistungsverbesserungen kamen insbesondere Familien und Rentner*innen zugute. Hierdurch ist die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte kurzfristig gestiegen, ebenso die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruches. Mietpreissteigerungen haben seitdem aber dazu geführt, dass die Menschen aus demWohngeldbezug zur Sozialhilfe gewechselt sind. Zum 01.01.2020 ist das Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft getreten. Mit der Reform wird dafür gesorgt, dass das Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleibt. Das Wohngeld wird an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngeldreform 2016 angepasst. Mit dieser Wohngelderhöhung soll einkommensschwachen Haushalten geholfen werden, ihre Wohnkosten selbst zu tragen. Künftig soll die Anpassung der Miethöchstgrenzen alle zwei Jahre erfolgen (die sogenannte Dynamisierung), sodass mit einer Stabilisierung der leistungsberechtigten Haushalte mit Wohngeld gerechnet wird. Eine weitere Änderung im Wohngeld wurde mit dem Inkrafttreten des Wohngeld-CO2-Beprei- sungsentlastungsgesetzes zum 01.01.2021 vorgenommen. Durch das Klimaschutzprogramm 2030 und die daraus resultierende (erhöhte) CO2-Bepreisung sollen die Wohngeldberechtigten bei steigenden Energiekosten entlastet werden. Zum 01.01.2022 ist die Erste Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (die angekündigte Dynamisierung des Wohngeldes) in Kraft getreten. Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes stellt sicher, dass seine Leistungsfähigkeit als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten wird, so dass die mit der Wohngeld- reform zum 1. Januar 2020 erreichte Entlastungswirkung bestehen bleibt. Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes gewährleistet, dass das systematische »Herauswachsen« aus dem Wohngeld reduziert sowie der Wechsel zu den Leistungen des Zweiten Buches Sozialge- setzbuch (SGB II) und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) begrenzt wird. Die Mieten- und Einkommensveränderungen seit 2020 wurden berücksichtigt. Die nächste Fortschreibung wird zum 01.01.2024 erfolgen. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett im Januar 2022 beschlossen, dass Wohngeldempfän- ger*innen, die mindestens einen Monat Anspruch auf Wohngeld in dem Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022 hatten, einen einmaligen pauschalen Heizkostenzuschuss, gestaffelt nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, bekommen werden. Das Gesetz soll Mitte des Jahres 2022 in Kraft treten. Hilfe zum Lebensunterhalt Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ist eine Leistung der Sozialhilfe und soll den Leistungsberechtigen ein Leben in Würde ermöglichen. 67 Die Leistung ist auf Zeit angelegt und soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von dieser Unterstüt- zung zu leben. Darauf sollen auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele ist es wichtig, dass die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenwirken. 68 67 Grundlage ist § 1 SGB XII. 68 Grundlage für die Hilfe zum Lebensunterhalt ist das 3. Kapitel des SGB XII.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTkxNzA=