Sozialbericht 2022

63 Sozialbericht 2022 SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS Einmalige Leistungen können für die Erstausstattungen einer Wohnung einschließlich Haus- haltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Brillen sowie die Miete von therapeutischen Geräten beantragt werden. Auch Nachzahlungen aus Heiz- und Betriebskosten werden für diesen Personenkreis voll oder anteilig übernommen. Die Leistungen können als Beihilfe oder als Darlehen bewilligt werden. Mindestsicherungsquote In der Sozialberichterstattung haben sich in den letzten Jahren zwei zentrale Indikatoren herausgebildet, um die Einkommenssituation als zentrale Dimension sozialer Gleichheit und Ungleichheit zu beschreiben. Der eine ist die Mindestsicherungsquote (Transferleistungs- quote) und der andere sind Einkommensdaten aus dem Mikrozensus (repräsentative Be- fragung von einem Prozent der Haushalte) zur Beschreibung der Armutsgefährdung. Der letztere steht für Kiel nicht zur Verfügung, weil die kleinste räumliche Auswertungsebene bei 500.000 Einwohner*innen endet. Die finanziellen Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhal- tes dienen, werden als Mindestsicherung bezeichnet. Hierzu zählen folgende Leistungen: Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII. 70 Abbildung 49: Mindestsicherungsquote (Anteil pro 100 Einwohner*innen) seit 2010 je- weils zum 31.12. des Jahres Anteil an der Bevölkerung in % (Mindestsicherungs- quote) Quelle: Landeshauptstadt Kiel und Bundesagentur für Arbeit 45.000 42.000 39.000 36.000 33.000 30.000 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % 0 % 2016 2010 2018 2019 2017 2015 15,54 % 18,18 % 17,38 % 17,0 % 16,78 % 16,0 % 36.668 45.272 42.794 42.358 41.753 39.635 2020 15,96 % 39.550 2021 15,14 % 37.487 Der rückläufige Trend der letzten Jahre setzt sich weiterhin fort. Dem Statistischen Bundes- amt liegen bislang die Zahlen bis 2020 vor. Der Bundestrend, der ebenfalls für die letzten Jahre rückläufige Zahlen aufwies, bleibt im Jahr 2020 mit einer Mindestsicherungsquote von 8,3 % auf dem Vorjahresniveau. 70 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Armuts- und Reichtumsbericht. https://www.armuts-und- reichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Armut/Mindestsicherung/mindestsicherung.html (abgerufen am 16.05.2022). Die Zahl der Menschen, die Mindestleistungen in Anspruch nehmen, nimmt weiterhin ab. Im Vorjahresvergleich fällt die Zahl um ganze 5,2 %.

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