Sozialbericht 2022

6 Sozialbericht 2022 EINFÜHRUNG DES DEZERNENTEN »Kühlgeräte-Austausch« für Kieler Haus- halte zielt auf Haushalte mit alten Kühlge- räten ab, die viel Strom verbrauchen. Das Förderprogramm bezuschusst bis zu 500 Kieler Haushalte mit maximal 150 Euro. Das Förderprogramm kann dazu beitragen, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen und alten Kühlgeräten die Möglichkeit bekom- men, auf stromeffizientere Geräte umzustei- gen und so langfristig Kosten einzusparen. Allerdings muss im Blick behalten werden, ob diese Anreize ausreichend sind, um im unteren Einkommensbereich nachhaltig zu unterstützen. Am 20.05.2021 hat die Ratsversammlung beschlossen, die Mietobergrenze (bruttokalt) für den Regelungsbereich SGB II und SGB XII rückwirkend ab dem 01.01.2021 zu erhöhen. Darüber hinaus müssen Überlegungen an- gestellt werden, ob bei den Mietobergrenzen (MOG) die Bruttowarmmiete berücksichtigt wird. Durch die Trennung dieser Wohn- kostenanteile wirken Einsparungen bei den Heizkosten derzeit nicht auf den Höchst- betrag der anzuerkennenden Mieten. Nach energetischer Sanierungen im Wohnungs- bestand könnten durch Einsparungen bei den Heizkosten höhere Steigerungen bei der Kaltmiete aufgefangen werden. Bisher sind die Kostenbestandteile Nettokaltmiete und Nebenkosten aber strikt von den Heizkosten getrennt. 2. Teilhabe in Sozialräumen gerade in per- sönlich herausfordernden Zeiten gewährleisten Der diesjährige Schwerpunktteil informiert über Unterstützungsangebote der Landes- hauptstadt Kiel, die da ansetzen, wo die Hilfe von Familie und/oder Freund*innen nicht ausreicht. Der Kommunale Sozialdienst, die Betreu- ungsbehörde und der Sozialpsychiatrische Dienst bieten sehr unterschiedliche Hilfen an, die sich gut ergänzen und sozialräumlich ausgerichtet sind. Der Kommunale Sozialdienst für Erwachse- ne ist ein sehr junges Angebot der Landes- hauptstadt Kiel, das jetzt seit knapp drei Jahren besteht. Trotz der relativ kurzen Zeit hat er sich seitdem in den Kieler Ortsteilen bereits etabliert. Er dient als Anlauf- und Beratungsstelle für erwachsene Kieler*in- nen in schwierigen Lebenssituationen. Die zurückliegende Zeit hat deutlich gemacht, dass durch den Kommunalen Sozialdienst auch Personen erreicht werden können, die die bestehenden Hilfe- und Unterstützungs- angebote bislang nicht nutzen konnten. Die Gründe dafür reichen von Unkenntnis und persönlicher Überforderung bis hin zu Scham, um Hilfe bitten zu müssen. Teilweise fallen wichtige Bezugspersonen, die sich bislang gekümmert haben, aufgrund von Alter, Erkrankung oder Tod aus. Die auf sich allein gestellte Person ist oft nicht in der Lage, die eigenen Angelegenheiten adäquat zu regeln. Die Mitarbeiter*innen stoßen in ihrer Tätig- keit aber auch auf strukturelle Defizite im Versorgungssystem. Dabei erleben die Hilfe- suchenden allzu häufig, dass die Sozialversi- cherungsträger und die Sozialverwaltungen auf ihre Problemlagen bürokratisch reagie- ren. Eine Kommunikation „auf Augenhöhe“ ist dann oft nicht möglich. Das Handeln der Verwaltung gehört zur Daseinsfürsorge. Insbesondere bei einem sehr komplizierten Sozialleistungsrecht müssen die Mitarbei- ter*innen des Kommunalen Sozialdienstes dann helfen, Rechtsansprüche geltend zu machen und Hilfe zu organisieren. 3. Teilhabe für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, vereinfachen Wie bereits im Jahr 2015 haben die Kieler*in- nen die geflüchteten Menschen herzlich und mit großem Engagement aufgenom- men. Erstmalig seit 1. Juni 2022 ist es für registrierte Geflüchtete möglich, frühzeitig in die Grundsicherungssysteme zu wech- seln. Die Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen, können Hilfen

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