Sozialbericht 2022

97 Sozialbericht 2022 Der Sozialpsychiatrische Dienst im Amt für Gesundheit Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes Eine der wichtigsten Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist die niederschwellige Beratung und Begleitung. Sie richtet sich nicht nur an Bürger*innen mit psychischen und sozialen Problemen, sondern auch an ihre Angehörigen und ihr soziales Umfeld. Das am 24.12.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG SH) bildet in Schleswig-Holstein die gesetz- liche Grundlage für die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes und löste das bis dahin gelten- de Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker (PsychKG) ab. Die Vermittlung und Gewährung passgenauer Hilfen unter größtmöglicher Rücksicht auf ein selbstbestimmtes Leben und die Würde der betroffenen Menschen ist ein essentieller Bestandteil der Arbeit des Sozial- psychiatrischen Dienstes. Die langfristig angelegte, niedrigschwellige Begleitung unterstützt die psychische Stabilisierung betroffener Menschen. Sie ermöglicht es, sich anbahnende Krisen und drohende Dekompensationen 94 frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren, so dass hier- durch Zwang möglichst vermieden werden kann. Zudem besteht die Chance, dass Betroffene eine Krankheits- und Behandlungseinsicht entwickeln und die Bereitschaft entsteht, strukturierte Hilfeangebote in Anspruch zu nehmen. Zu den weiteren Kernaufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes gehört deshalb auch die Koordination der psychiatrischen Hilfen in der Kommune sowie die Mitwirkung und Teilnahme an zahlreichen Arbeitskreisen. Der Sozialpsychiatrische Dienst hat darüber hinaus die Fachaufsicht über die mit der Unterbringung beauftragten Kliniken. Laut § 2 des PsychHG SH ist der sozialpsychiatrische Dienst multiprofessionell zu besetzen. In der Landeshauptstadt Kiel erfüllen Verwaltungsmitarbeiter*innen, Sozialarbeiter*innen und Ärzt*innen die vielfältigen Aufgaben. Verwaltungsfachkräfte übernehmen vorrangig administrative Aufgaben, wie die Aktenpflege, die Annahme und Zuordnung von Meldungen oder die Kommunikation mit Gerichten, anderen Behörden und Krankenhäusern. Die Me- diziner*innen und Sozialarbeiter*innen sind mit der individuellen Fallbearbeitung befasst. Dadurch ist es möglich, Ratsuchende und Menschen in Krisensituationen aus verschiedens- ten Blickwinkeln und unterschiedlicher Fachlichkeit heraus zu unterstützen. Die Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche gewährleistet. Dabei wird der Tagesdienst durch den Bereitschaftsdienst ergänzt. Der Bereitschaftsdienst ist nachts, an Wochenenden und an Feiertagen erreichbar. Während die Kolleg*innen im Tagesdienst alle Kernaufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes wahrnehmen, steht im Bereitschaftsdienst ein*e Ärzt*in für alle Krisenfälle zur Verfügung. In einem solchen Fall wird durch eine*n in der Psychiatrie erfahrene*n Ärzt*in geprüft, ob die Krise so schwerwiegend ist, dass die Betroffenen sich selbst oder andere so gefährden, dass eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik gegen den Willen der Betrof- fenen erforderlich wird. Die anfallenden Einsätze werden dokumentiert und an den Tages- dienst übergeben, welcher weiterführende Maßnahmen prüft und gegebenenfalls initiiert. 94 Als Dekompensation bezeichnet man den Zustand eines Patienten, wenn dessen Körper oder Psyche übermäßige Be- lastungen nicht mehr ausgleichen, das heißt kompensieren kann. Die Vermittlung und Gewährung passgenau- er Hilfen unter größt- möglicher Rücksicht auf ein selbstbestimmtes Leben und die Würde der betroffenen Men- schen ist essentieller Bestandteil der Arbeit des Sozialpsychiatri- schen Dienstes. Um psychisch kranke Menschen gerade in Kri- sensituationen adäquat unterstützen zu können, ist der Sozialpsychiatri- sche Dienst rund um die Uhr erreichbar. UNTERSTÜTZUNG VON ERWACHSENEN IM SOZIALEN NETZ

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