Vorhabenliste
Einleitung und weiterführende Links
Frühzeitig und transparent informiert die Landeshauptstadt Kiel über aktuelle und zukünftige Planungen und Projekte.
Von der Mobilitätswende bis zum Zero-Waste-Konzept – hier erhalten Sie in kurzen Steckbriefen eine Übersicht, wie die Vorhaben umgesetzt werden und ob eine Beteiligung geplant ist.
Vorhaben können städtische Projekte, Pläne oder Verfahren sein, die in Kiel aktuell umgesetzt werden oder die sich noch in der Planung befinden.
Zusätzlich zur aktuellen Liste auf dieser Seite erscheint die Vorhabenliste einmal im Jahr als gedruckte Version. Sie ist bei der Koordinierungsstelle für Mitwirkung erhältlich.
Ziel:
Sicherung der bisherigen Einzelhandelsbetriebe durch Beschränkung der Verkaufsflächen für nahversorgung- und zentrenrelevante Sortimente auf den ausgeübten und genehmigten Bestand.
Themenbereiche:
Wirtschaft
Gebiet:
Hassee / Vieburg
Beschreibung:
Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 1032 ist die planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels durch die Ausweisung eines „Sondergebiet Einkaufszentrum“. Die Verkaufsflächen der bestehenden Betriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten sollen auf den genehmigten und ausgeübten Bestand beschränkt werden. Dabei ist auch eine geringfügige Erweiterungsmöglichkeit zu berücksichtigen.
Über den Bestand hinaus soll die Zulässigkeit von Einzelhandel mit ausschließlich nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten festgesetzt werden. Dies entspricht der Zielsetzung des gültigen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EZK) und dient dem Schutz der Zentralen Versorgungsbereiche.
Beschlusslage:
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans im Bauausschuss am 9. Januar 2020
Beschlüsse:
Sachstand:
Der Plan befindet sich in der Vorentwurfsphase.
Kosten:
Fachgutachten: 80.000 Euro (brutto)
Zeit:
Satzungsbeschluss: Viertes Quartal 2025 (voraussichtlich)
Beteiligung:
Ja, gesetzliche Beteiligung
Art der Beteiligung:
Umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Baugesetzbuch
Status der Beteiligung:
Noch nicht
Geplante Beteiligung:
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist für 2. Quartal 2024 vorgesehen.
Kontakt:
Stadtplanungsamt