Amt für Gesundheit
Amtliche Gutachten & Bescheinigungen

Der Amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzel­personen im Auftrag von Behörden nach gesetzlichen Vorschriften durch. Geprüft werden zum Beispiel nach Beamtenrecht die gesundheitlichen Einstellungs­­voraussetzungen, die Dienstfähigkeit, Dienstunfall­folgen oder Fragen von Beihilfestellen.

Akkordeon mit häufigen Fragen

Die Begutachtungen, die der Amtsärztliche Dienst durchführt, können nur von Behörden in Auftrag gegeben werden. Die Zuständigkeit besteht ausschließlich für Dienststellen mit Dienstsitz in Kiel.

Ausnahmen sind Anträge für Kurmaßnahmen oder Bescheinigungen von Krankheitskosten, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen. Die betroffenen Personen können sich direkt an den Amtsärztlichen Dienst wenden, sofern der Wohnort in Kiel liegt.

Weitere Ausnahmen sind Untersuchungen zur Frage der Prüfungsfähigkeit. Diesbezüglich können Sie sich mit den Prüfungsunterlagen direkt an das Amt für Gesundheit wenden.

Auch für Beglaubigungen von Attesten zur Mitnahme von BTM-pflichtigen Medikamenten ins Ausland können Sie sich direkt nach telefonischer Voranmeldung bei uns vorstellen.

  • Personalausweis
  • Auftragsschreiben der Behörde, falls es dem Amt für Gesundheit noch nicht vorliegt. Ein schriftlicher Auftrag ist grundsätzlich erforderlich.
  • verfügbare ärztliche Unterlagen: beispielsweise Krankenhaus-/Kurberichte, Atteste, Laborbefunde oder Bescheide über Schwerbehinderungen
  • gegebenenfalls vorhandene Brille(n) oder Kontaktlinsen
  • gegebenenfalls nach gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Impfnachweise
  • Anamnesebogen

Die Gebühren für die amtsärztliche Begutachtung trägt grundsätzlich der*die Auftraggeber*in.

Meistens kann ein Antrag für eine Kur- oder Rehamaßnahme anhand der eingereichten Unterlagen bearbeitet werden. Dazu ist eine ausführliche Begründung Ihres*r Haus- oder Fachärzt*in, eine Zusage der Rehabilitationsklinik und der Aufenthaltszeitraum einzureichen. Sollten die Unterlagen nicht für die Bearbeitung ausreichen, wird ein Begutachtungstermin im Amt für Gesundheit angeboten.

Die Kosten des Gutachtens betragen 80 Euro. Bei Kuranträgen müssen Sie zunächst in Vorleistung gehen; nach Genehmigung der Maßnahme werden diese Gebühren in der Regel von der Beihilfestelle erstattet.


Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit

  • Personalausweis
  • Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsamtes
  • Aktuelles ärztliches Attest mit Angabe einer Diagnose und des Erkrankungszeitraumes
  • Ggf. Vorbefunde wie Krankenhaus-/Kurberichte, Atteste

Die Kosten des Attestes betragen 80 Euro. Die Zahlung wird nach Zusendung einer Rechnung erbeten.


Reisen mit Betäubungsmitteln

Bei Reisen ins Ausland dürfen verordnete Betäubungsmittel, in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf ein- und ausgeführt werden. 

Die Bescheinigung der verordnenden Praxis muß hierfür im Amt für Gesundheit  beglaubigt werden. Zusätzlich zu dem Formular ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses notwendig.

Es werden 10 Euro nach Erhalt einer Rechnung fällig.


Sprechstunden für amtsärztliche Begutachtungen finden ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung statt.

Untersuchungstermine zur Prüfungsfähigkeit können nach telefonischer Rücksprache kurzfristig vergeben werden.

Terminvereinbarung

0431 901-2153

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Abteilung Sozialpsychiatrischer Dienst und Amtliche Gutachten
Sachbereich Amtliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel