Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
Infos zu Häufigen Fragen
Es wird empfohlen, sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.
Zuständige Stellen in Kiel
In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).
Worum geht es?
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Zuständige Stellen
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