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Sozialärztliche Gutachten

Der Sozialärztliche Dienst wird ausschließlich im Auftrag anderer Ämter tätig und beurteilt die an ihn herangetragenen Sachverhalte aus medizinischer Sicht.

So erstellt er für das Amt für Familie und Soziales beispielsweise Beurteilungen zur Erwerbs- oder Arbeitsfähigkeit von Sozialhilfeempfängern. Darüber hinaus liefert er Beiträge zu Entscheidungen für Hilfen in besonderen Lebenslagen (z.B. medizinische Hilfsmittel, Notwendigkeit von Behandlungen, Krankenkostzulagen etc.), die Sozialhilfeempfänger nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beantragt haben. Insbesondere zählen hierzu auch Hilfen für körperlich, seelisch und geistig behinderte Menschen, wie z.B. voll- oder teilstationäre sowie ambulante Betreuung.
 
Sie brauchen folgende Unterlagen:    

  • ggf. medizinische Unterlagen von behandelnen Ärzten und Kliniken


Ansprechpartnerin:
Antje Zobel
Zimmer 122
Telefon: 901 - 21 46
Fax: 901 - 74 21 46
E-Mail: Antje.Zobel@kiel.de

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung

Besuchsadresse:
Amt für Gesundheit,
Fleethörn 18-24,
24103 Kiel

Nahverkehr:
Alle Hauptlinien,
Haltestelle Holstenbrücke

Rechtsgrundlagen:
Bundessozialhilfegesetz (BSHG)