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Anmeldung zur Kenntnisüberprüfung für Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker in Kiel ausüben möchten oder sich Ihr Wohnsitz in Kiel befindet, müssen Sie sich auch zur Kenntnisüberprüfung im Amt für Gesundheit in Kiel anmelden. Der Antrag wird hier bearbeitet, die Kenntnisüberprüfung findet in Husum statt. Nach bestandener Kenntnisüberprüfung erhalten Sie die Erlaubnis zur Ausübung Ihrer Tätigkeit ebenfalls vom Amt für Gesundheit in Kiel.

Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 25 Jahre alt sein müssen, um an der Kenntnisüberprüfung teilnehmen zu dürfen.

Die nächstmöglichen Termine der Kenntnisüberprüfung
für Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter:

Montag, 27. August 2012, 9.00 oder 11.30 Uhr
Montag, 19. November 2012, 9.00 oder 11.30 Uhr
Montag, 18. März 2013, 9.00 oder 11.30 Uhr
Montag, 26. August 2013, 9.00 oder 11.30 Uhr
Montag, 18. November 2013, 9.00 oder 11.30 Uhr

Termine der eingeschränkten Kenntnisüberprüfung
auf dem Gebiet der Psychotherapie:

Montag, 27. August 2012, 14.00 Uhr
Montag, 26. August 2013, 14.00 Uhr

Termine der eingeschränkten Kenntnisüberprüfung
auf dem Gebiet der Physiotherapie:

Montag, 19. November 2012, 14.00 Uhr
Montag, 18. November 2013, 14.00 Uhr

Bitte nennen Sie auf Ihrem formlosen Antrag den von Ihnen bevorzugten Termin mit Uhrzeit. Stellen Sie Ihren Antrag bitte 8 - 12 Wochen vor dem Termin!

Sie brauchen folgende Unterlagen:

  • formloser Antrag mit Terminwunsch (mögliche Termine siehe oben) und der Angabe, ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt wurde
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Personalausweis oder Pass (Kopie)
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)
  • Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate bei Antragstellung (Belegart: zur Vorlage bei einer Behörde)
  • formlose Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren läuft
  • Ärztliches Attest, welches bestätigt, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs Heilpraktiker/Heilpraktikerin geeignet und frei von Abhängigkeitserkrankungen (Alkohol / Betäubungsmittel) sind.
  • Physiotherapeuten zusätzlich noch: Berufsurkunde und Prüfungszeugnis (beglaubigte Kopie oder Vorlage Original) 

Ansprechpartnerin:
Rose-Marie Dahle
Zimmer 12
Telefon: 0431 / 901 - 21 51
Fax: 0431 / 901 - 74 21 51
E-Mail: Rose-Marie.Dahle@kiel.de

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Besuchsadresse:
Amt für Gesundheit,
Fleethörn 18-24,
24103 Kiel

Nahverkehr:
Alle Hauptlinien
Haltestelle Holstenbrücke

Gebühren, Kosten:

  • 130 Euro für die Bearbeitung des Antrags und Ausstellung der Erlaubnis bzw. des Ablehnungsbescheids, zu zahlen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung
  • 215 Euro Gebühren für Kenntnisüberprüfung, zu zahlen am Tag der schriftlichen Kenntnisüberprüfung
  • 60 Euro Entschädigung für mitwirkende Heilpraktiker / -in am mündlichen Teil der Kenntnisüberprüfung, zu zahlen am Tag der mündlichen Kenntnisüberprüfung
  • 4,50 Euro Postzustellungsgebühren

Rechtsgrundlagen:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
1. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

Weitere Informationen:
Gegenstandskatalog
Gegenstandskatalog Psychotherapie
Gegenstandskatalog Physiotherapie