Kinder- und Jugendärztliche Gutachten
Wenn Kinder oder Jugendliche besondere Schwierigkeiten in den Bereichen der körperlichen und seelischen Entwicklung, Verhaltensauffälligkeiten oder Schulschwierigkeiten haben, wird in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und behandelnden Ärzten die Notwendigkeit von Eingliederungshilfen oder anderen Hilfen beurteilt. Notwendige Maßnahmen werden eingeleitet.
- Gutachten zur Eingliederungshilfe bei Behinderungen oder drohenden Behinderungen
- Teilnahme an Hilfekonferenzen in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern
- Ermittlung der Pflegebedürftigkeit, wenn keine Krankenkasse zuständig ist
- Weitere sozialärztliche Gutachten
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Rechtsgrundlagen:
Sozialgesetzbuch (SGB) XII §§ 53, 54
Sozialgesetzbuch (SGB) VIII § 35a
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) §§ 2 und 8


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