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Schulärztliche Untersuchungen

Der schulärztliche Dienst führt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Untersuchungen bei Schülerinnen und Schülern durch. Die Untersuchungen dienen der Erkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Entwicklungsstörungen. Notwendige Maßnahmen oder Behandlungen können nach eingehender Beratung eingeleitet werden. Kinder, Eltern und Lehrer werden in Gesundheitsfragen beraten.

Bei der in Schleswig-Holstein verpflichtend duchgeführten Schuleingangsuntersuchung werden statistische Daten zur Gesundheitsberichterstattung erfasst. Die erhobenen Daten ermöglichen einen genauen Überblick über den Gesundheitszustand der Kinder einer Altersgruppe.

  • Schuleingangsuntersuchungen der zukünftigen Erstklässler
  • Untersuchungs- und Beratungsangebot an die Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen
  • Mitwirkung bei der Fragestellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • Schuluntersuchungen bei besonderen Fragestellungen (Unterrichtsversäumnis, Sportteilnahme)

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:


Sprechzeiten:

nach Vereinbarung

Rechtsgrundlagen:
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz)
Landesverordnung (LVO) über die schulärztlichen Aufgaben §§ 1 und 2
Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) § 3