Landeshauptstadt Kiel Wappen der Landeshauptstadt Kiel

Finanzielle Förderung

Für unter Dreijährige ist das Angebot der Tagespflege gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Dies gilt ab einer Betreuungszeit von 10 Wochenstunden.

Die Landeshauptstadt Kiel fördert Kieler Kinder in Tagespflege, wenn beide Eltern berufstätig sind oder sich in Ausbildung oder einer Maßnahme zur Wiedereingliederung im Sinne des 2. Sozialgesetzbuches befinden und so die Betreuung ihres Kindes nicht selbst sicherstellen können. Diese Regelung gilt bis 2013. Dann wird es einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder geben, die das erste Lebensjahr vollendet haben.

Ein Antrag auf Kindertagespflegegeld kann beim Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen gestellt werden.

Für Tagespflegepersonen bietet die Landeshauptstadt Kiel - neben fachlicher Beratung und Vermittlung von Kindern in Tagespflege - Fördermöglichkeiten in den Bereichen der Qualifizierung und Fortbildung.

Für freiberufliche Tagespflegepersonen gibt es Unterstützung und zum Teil begünstigende Sonderregelungen bei den Sozialversicherungen und der Einkommenssteuerberechnung