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Gebühren und Entgelte für Kieler Kindertageseinrichtungen

Für jedes Kind, das in einer Kieler Kindertagesstätte betreut wird, setzt das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen die Gebühren und Entgelte fest. Grundlage hierfür ist die
Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen und geförderte Tagespflege

Diese Regelung gilt ausschließlich für Kieler Kinder.

Eltern auswärtiger Kinder wenden sich bezüglich einer Ermäßigung an ihre Wohnortgemeinde. Vor Aufnahme des Kindes in eine Kieler Kindertageseinrichtung muss ihre Wohnortgemeinde die Übernahme der Kostenerstattung bestätigen. Siehe auch:
Betreuung auswärtiger Kinder in Kieler Kindertageseinrichtungen