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Die Adoption

Bei einer Adoption geht das Sorgerecht auf die Adoptionseltern über.
Bei einer Adoption geht das
Sorgerecht auf die Adoptions
-eltern über. Foto pixelio.de

Welcher Unterschied besteht zwischen einer Adoption und der Unterbringung in einer Pflegefamilie?

Die Aufnahme eine Pflegekindes ist keine Adoption. Die elterliche Sorge behalten in der Regel die leiblichen Eltern oder sie wird durch einen Vormund oder Pfleger wahrgenommen.

Mit der Adoption eines Kindes erhalten die Adoptiveltern die rechtliche Stellung von leiblichen Eltern - sie übernehmen dauerhaft alle Rechte und Pflichten für das adoptierte Kind. Sie sind sorgeberechtigt und kommen für den Unterhalt des Kindes selbst auf. Für eine Adoption ist die ausdrückliche Einwilligung der leiblichen Eltern des Kindes notwendig.

Die Auseinandersetzung mit ihren Herkunftseltern kann bei den Kindern und Jugendlichen im Laufe ihres Lebens immer wieder zu Identitäts- und Loyalitätskonflikten führen. In dieser Situation müssen die Pflege- und Adoptiveltern ihren Kindern zur Seite stehen.

Wenn Sie sich für eine Adoption interessieren und in Kiel wohnen, wenden Sie sich bitte an die Adoptionsvermittlungsstelle:

Adoptionsvermittlungsstelle des Amtes für Familie und Soziales
Jochen Schepp
Speckenbeker Weg 53c/d
24113 Kiel
Telefon: 0431/901-3640
Fax. 0431/901-64901
E-Mail: adoptionsvermittlung@kiel.de