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Schulbedarf

Schülerinnen und Schüler im Alter bis zu 25 Jahren bekommen die Leistung, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Der Schulbedarf wird als Geldleistung ausgezahlt.
Die Leistungen für den Schulbedarf betragen 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres. Davon sind die Kosten für notwendige Schulmittel, wie Atlas, Stifte, Zirkel, Übungshefte, Turnzeug und so weiter zu verwenden. Viele Schulen haben Listen über Materialien, die für den Unterricht benötigt werden.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

  • Im Alter von sieben bis 14 Jahren müssen Sie keine zusätzlichen Unterlagen vorlegen.
  • Für Kinder, die sechs Jahre oder 15 bis 25 Jahre alt sind, ist eine Schulbescheinigung erforderlich, die Sie in der Schule erhalten.

Hier können Sie ein Informationsblatt zum Antrag und den Antrag herunterladen:

Informationen zum Antrag
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe