Bürgerbeteiligung
Mitwirkung von allen gewünscht
Auch Einwohnerinnen und Einwohner außerhalb der gewählten Gremien haben Möglichkeiten, den Ratsmitgliedern ihren Standpunkt nahezubringen. Für Anregungen und sachliche Kritik aus der Bevölkerung ist jede Kommunalpolitikerin und jeder Kommunalpolitiker dankbar. So sind die Stadtpräsidentin/der Stadtpräsident und die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister jederzeit über ihre Büros ansprechbar. Die Fraktionen sind über ihre Geschäftsstellen im Rathaus erreichbar. Das gilt auch für die Ratsmitglieder in den Stadtteilen.
Anregungen und Impulse kommen vielfach auch von Bürgervereinigungen und Bürgerinitiativen. Ihr Engagement ist wichtig und unverzichtbar.
Ortsbeiräte
Eine Schaltstelle zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern und der Stadt sind die Ortsbeiräte, deren Mitglieder ebenfalls von der Ratsversammlung gewählt werden. Die Ortsbeiräte wirken in Angelegenheiten mit, die ihren Stadtteil betreffen. Sie werden von den zuständigen Ämtern über alle wichtigen Vorhaben informiert und hierzu angehört. Interessierte haben beispielsweise bei öffentlichen Anhörungen zu Bebauungsplänen in den Ortsbeiräten Gelegenheit, Anregungen und Kritik zu äußern. Die Ortsbeiräte können Anträge, die speziell ihren Stadtteil betreffen, an die Ratsversammlung und an die Ausschüsse stellen. Zu Mitgliedern der Ortsbeiräte können Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils, aber auch Ratsmitglieder, gewählt werden. Die Sitzungen sind öffentlich.
www.kiel.de/ortsbeiraete
Einwohnerversammlung
Mindestens einmal im Jahr sollen von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister Einwohnerversammlungen in den Stadtteilen einberufen werden, um über wichtige Angelegenheiten der Stadt zu informieren und diese zu erörtern. Dabei geäußerte Vorschläge und Anregungen müssen dann in angemessener Frist von den Selbstverwaltungsgremien - das sind zuständige Ausschüsse, Hauptausschuss und Ratsversammlung - behandelt werden.
Schriftliche Anregungen
Darüber hinaus haben alle Einwohnerinnen und Einwohner das Recht, sich schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an die Ratsversammlung zu wenden. Die Antragstellerin/der Antragsteller ist über die Stellungnahme der Ratsversammlung zu unterrichten.
Einwohneranfragen
Die Ratsversammlung kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit geben, Anfragen in der Ratsversammlung zu stellen, auch zu Punkten, die auf der Tagesordnung stehen.
Einwohnerantrag
Wenn fünf Prozent der über vierzehnjährigen Einwohnerinnen und Einwohner Kiels eine Anregung per Unterschrift mittragen, kann diese zu einem Einwohnerantrag werden. Nachdem die Kommunalaufsicht diesen Antrag zugelassen hat, muß die Ratsversammlung darüber beraten und entscheiden.
Bürgerentscheid
Andersherum kann aber auch die Ratsversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder eine Entscheidung den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern übertragen. Der Bürgerentscheid über wichtige Selbstverwaltungsaufgaben - insbesondere neue Aufgaben für die Gemeinde, Einrichtung und Erweiterung oder gar Auflösung von öffentlichen Einrichtungen zählen dazu - hat, bei vorgeschriebenen Mehrheitsverhältnissen, die Bedeutung eines endgültigen Beschlusses.
Bürgerbegehren
Mit einem Bürgerbegehren, das von mindestens zehn Prozent aller Bürgerinnen und Bürger per Unterschrift unterstützt werden muss, kann im Bereich der wichtigen Aufgaben unter anderem ein bereits gefasster Beschluss der Ratsversammlung erneut zur Abstimmung gestellt werden.


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