Abfallbeförderernummer beantragen
Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.
Firmen wie z.B. Handwerksbetriebe, die im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit erzeugte gefährliche Abfälle einsammeln und transportieren, benötigen keine Beförderernummer.
Welche Unterlagen brauche ich?
Formlose Antragsunterlagen mit genauen Angaben zur Firmenbezeichnung, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.
Kosten & Gebühren
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen s. unter „Abfallrechtliches Nachweisverfahren“
An wen kann ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Unteren Abfallentsorgungsbehörden), in dem/der der Abfallbeförderer seinen Betriebssitz hat.
In der Landeshauptstadt sind folgende Stellen zuständig:
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV)



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