Frei-Parken-Plakette für CO2-arme Kraftfahrzeuge

Infos zu Häufigen Fragen

Der CO2- Ausstoß Ihres Kraftfahrzeuges ergibt sich aus dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7) oder aus der sogenannten EWG – Übereinstimmungsbescheinigung oder einer auf das Fahrzeug bezogenen gesonderten Bescheinigung von Herstellern oder Generalimporteuren.

Darüber hinaus geben auch Gutachten amtlich anerkannter Kfz-Sachverständiger oder anerkannter Kfz-Prüfingenieure Auskunft über den CO2- Ausstoß eines Kraftfahrzeuges. Einer dieser Nachweise ist vorzulegen.



An die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Kiel.

Hinweise für Kiel:

Die Frei-Parken-Plakette für CO2-arme Kraftfahrzeuge kann ohne Terminvereinbarung bei der Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Kiel, Saarbrückenstraße 147, beantragt werden.

Zuständige Stellen in Kiel

Die "Frei-Parken-Plakette" gilt immer nur im Zusammenhang mit der jeweils geltenden Parkgebührenverordnung der Landeshauptstadt Kiel und dem darin festgelegten Grenzwert für den CO²-Ausstoß.

Es wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 5 Euro erhoben.



Hinweise für Kiel:

Es ist für die Beantragung unerheblich, wo Ihr KFZ zugelassen wurde.

Auch wenn Sie in einer anderen Gemeinde wohnhaft sind, können Sie die Plakette beantragen.

  • § 6 a, Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
  • § 1 der Landesverordnung über Parkgebühren (ParkGebV SH)
  • § 2 Abs. 5 und 6 der Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Landeshauptstadt Kiel (Parkgebührenverordnung)

§ 6a StVG

§ 1 ParkGebV SH

Worum geht es?

In der Landeshauptstadt Kiel können Sie als Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeuges mit einem CO2- Ausstoß bis zu 100 g/km (ab 01.03.2017, vorher bis 120g/km) auf öffentlich gewidmeten und bewirtschafteten Parkplätzen zeitlich befristet vergünstigt oder kostenfrei parken. Dasselbe gilt für Halterinnen oder Halter von Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die mit den dafür vorgesehenen Kfz-Sonderkennzeichen versehen sind.

Hinweise für Kiel:

Die gebührenfreie Parkdauer ist auf zwei Stunden begrenzt. Die bewirtschafteten Parkplätze sind durch Schilder gekennzeichnet, die darauf hinweisen, dass grundsätzlich ein Parkschein erforderlich ist. Soweit kürzere Höchstparkzeiten als zwei Stunden gelten, sind diese einzuhalten. Der Parkbeginn ist durch das Auslegen einer Parkscheibe anzuzeigen.

Als Nachweis für Ihr CO2-armes Kraftfahrzeug müssen Sie eine Plakette auf der Beifahrerseite oben rechts auf der Innenseite der Windschutzscheibe befestigen.

Bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb erfolgt der Nachweis durch das dafür vorgesehene KFZ-Sonderkennzeichen.
Sie benötigen daher keine Plakette für Ihr Elektroauto!

Die gebührenfreie Parkdauer ist im Innenstadtbereich möglich und wird durch folgende Straßen begrenzt:

Gaardener Ring, Werftstraße, Gablenzstraße, Sophienblatt, Rondeel, Königsweg, Ringstraße, Hermann-Weigmann-Straße, Möllingstraße, Knooper Weg, Mittelstraße, Holtenauer Straße, Schauenburgerstraße, Marinegang, Feldstraße, Brunswiker Straße, Schloßgarten, Prinzengarten, Düsternbrooker Weg bis einschließlich der Parkplätze am Bernhard-Harms-Weg und an der Buswendeschleife Reventlouallee.
 
 
 

Zuständige Stellen

Auch interessant

Termine vereinbaren

Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

Die Nummer, die alles weiß

Logo 115 - Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.

Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß: 115 - die einheitliche Behördennummer