zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen

Infos zu Häufigen Fragen

formloser Antrag im Original, der

  • Familiennamen,
  • die Vornamen,
  • das Geburtsdatum,
  • die genaue Anschrift enthalten muss;
  • der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein


Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
    • Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
    • Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
    • als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
    • als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
    • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.

Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:

  • Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
  • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

örtlich zuständige Gemeinde

Zuständige Stellen in Kiel

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

keine



Worum geht es?

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.


Zuständige Stellen

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