Schwerbehindertenausweis beantragen
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Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos oder mit dem Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgen.
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein.
Hinweise für Kiel:
LAsD Behörde/Dienstsitz |
Zuständigkeit Kreise/Stadt |
Neumünster |
Neumünster, Plön, Kiel |
Heide |
Dithmarschen, Nordfriesland, Pinneberg, Steinburg |
Lübeck |
Lübeck, Hzgt. Lauenburg, Ostholstein, Segeberg, Stormarn |
Schleswig |
Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Flensburg |
Anlauf und Beratungsstelle Kiel |
Kiel |
Zuständige Stellen in Kiel
Der Schwerbehindertenausweis ist befristet gültig. Bislang konnten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Er muss unter Vorlage des abgelaufenen Ausweises neu beantragt werden.
Keine
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.
Worum geht es?
Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Bei der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.
Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen.
Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.
Zuständige Stellen
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