Schwerbehindertenausweis beantragen

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Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos oder mit dem Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgen.

Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht

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Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein.

Hinweise für Kiel:

LAsD Behörde/Dienstsitz

Zuständigkeit Kreise/Stadt

Neumünster

Neumünster, Plön, Kiel

Heide

Dithmarschen, Nordfriesland, Pinneberg, Steinburg

Lübeck

Lübeck, Hzgt. Lauenburg, Ostholstein, Segeberg, Stormarn

Schleswig

Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Flensburg

Anlauf und Beratungsstelle Kiel

Kiel        

 

 

Zuständige Stellen in Kiel

Der Schwerbehindertenausweis ist befristet gültig. Bislang konnten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Er muss unter Vorlage des abgelaufenen Ausweises neu beantragt werden.

Keine



Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

Informationen für Menschen mit Behinderung

Worum geht es?

Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Bei der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.

Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen.

Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.


Zuständige Stellen

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Förde Sparkasse
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BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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