Schmutzwasseranschluss

Infos zu Häufigen Fragen

Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:

  • Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200,
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug),
  • Name des Unternehmens, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll.


  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
  • an den zuständigen Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

Ansprechpersonen für den Bereich Wasser

Informationen zum Thema Abwasser

  • § 30 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz),
  • § 58 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)  i. V. m. § 33 Abs. 1 Landeswassergesetz.

Landeswassergesetz

§ 58 WHG

Worum geht es?

Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.

Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.

Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).


Zuständige Stellen

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