Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Infos zu Häufigen Fragen
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
An die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Keine
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.
Worum geht es?
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
Zuständige Stellen
- Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
- Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen StMAS
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