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ALLRIS - Auszug

17.11.2022 - 11.4 Umsetzung Green City Plan - Sofortmaßnahme "I.a-8 Neuordnung des Parkraums über digitale Systemausweitung"; hier: Beschluss Mobilitätskonzept | ruh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der im Mobilitätskonzept | ruhender Kfz-Verkehr 2035 beschriebenen sechs Handlungsfelder in einem nun anschließenden Prozess weitere konkrete Maßnahmen zu erarbeiten. Die einzelnen Maßnahmen sollen erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Konzept ist als Anlage 1 beigefügt.

 

2. Den weiteren Schritten, bestehend aus dem in diesem Antrag der Verwaltung (AdV) dargestellten Prozess der Kommunikation und Beteiligung sowie der Vorbereitung der nächsten Umsetzungsschritte, wird zugestimmt.

 

3. Auf Quartiersebene sollen primär das Französische Viertel, die Altstadt (Bereich Anna-Pogwisch-Platz, Kehden-/Küterstraße) und Gaarden planerisch betrachtet und nach erneuter Beschlussfassung umgesetzt werden.

 

4. Stadtweit werden die Möglichkeiten der Mehrfachnutzung (halb-)öffentlicher (z. B. Schulparkplätze) sowie privater Parkplätze (z. B. Supermarktparkplätze) geprüft, um insbesondere Anwohner*innen das wohnortnahe Parken zu erleichtern.

 

5. Auf Vorschlag der Ortsbeiräte prüft die Verwaltung im Geltungsbereich der von IKS durchgeführten Parkraumuntersuchung die Ausweisung oder Ausweitung von Bewohner*innenparkzonen.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, im Geltungsbereich der von IKS durchgeführten Parkraumuntersuchung die Machbarkeit von Quartiersparkhäuser zu prüfen.

 

7. Im Sinne der Transparenz werden alle Maßnahmen regelmäßig evaluiert und die Entwicklungen alle zwei Jahre dem Mobilitätsforum und dem Bauausschuss vorgestellt.

 

 

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Alternative Abstimmung:

r den Antrag zu Punkt 11.4 (Drs. 0742/2022): SPD, GRÜNE, FDP, SSW

r den Antrag zu Punkt 11.4.1 (Drs. 0886/2022) Ratsherr Gernhuber (DIE LINKE),

Ratsherr Halle (KVM)

Gegen beide Anträge:     CDU, AfD, Die Politiker*innen

Enthaltungen:      -/-

Damit ist der Antrag zu Punkt 11.4 (Drs. 0742/2022) mit Mehrheit beschlossen und der Alternativantrag abgelehnt.