Die Kieler Ratsversammlung
Die Ratsversammlung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest. Darüber hinaus ermächtigt sie die Verwaltung, Ausgaben zu tätigen.
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Sie möchten live dabeisein? Kommen Sie gerne einfach ins Rathaus! Die Sitzungen sind öffentlich und es gibt immer Plätze für Besucher*innen.
Ratsversammlung
Einwohner*innen-Fragestunde
Während der Ratsversammlung gibt es eine öffentliche Fragestunde.
Jeder Mensch, der in Kiel wohnt, kann hier sein Anliegen vortragen.
Für die Fragestunde gelten allerdings ein paar einfache Regeln.
- Ihre Anfrage muss sich auf städtische Angelegenheiten beziehen.
- Die Anfrage muss kurz und sachlich formuliert sein.
- Sie muss spätestens drei Tage vor der Ratsversammlung morgens um 9.30 Uhr der Stadtpräsidentin in schriftlicher Form vorliegen.
- Die Stadtpräsidentin entscheidet dann über die Zulassung der Anfragen.
- Nicht zugelassen sind beispielsweise Anfragen, die bereits in den beiden vorherigen Fragestunden behandelt wurden.
- Außerdem dürfen die Anfragen keine Unwahrheiten, Wertungen oder gar Beleidigungen enthalten.
- Unzulässig sind ebenfalls Themen, die öffentlich gar nicht behandelt werden dürfen, z.B. wegen des Datenschutzes.
Aufgaben, Ausschüsse und Abstimmungen
Die Ratsversammlung
- ist die gewählte politische Vertretung aller Kieler*innen
- trifft alle für Kiel wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten
- ist beispielsweise für die Verabschiedung des städtischen Haushalts zuständig
- tagt monatlich in öffentlicher Sitzung
- wird von dem*der Stadtpräsident*in geleitet
- besteht in der Regel aus 49 Mitgliedern.
Die unterstützenden Fachausschüsse
- bereiten in öffentlichen Sitzungen die Beschlüsse der Ratsversammlung vor
- treffen endgültige Entscheidungen in Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Ratsversammlung vorbehalten sind
Zusammensetzung der Ratsversammlung
Die Links führen Sie in das Kieler Infosystem Kommunalpolitik zu ausführlichen Informationen über Fraktionen und Mitglieder.
Die Kieler Ratsversammlung besteht grundsätzlich aus 49 Mitgliedern. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann die aktuelle Zahl abweichen, dies ist in der laufenden Wahlperiode nicht der Fall.
Live dabeisein?
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Zum Herunterladen
- Wer sitzt wo im Ratssaal?
- Offenlegung der Tätigkeiten nach §32 Gemeindeordnung - Mitglieder der Ratsversammlung
- Offenlegung der Tätigkeiten nach §32 Gemeindeordnung - Mitglieder der Ausschüsse und Ortsbeiräte
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Ratsfraktionen
- Vorläufiges Ergebnis der Gemeindewahl in der Landeshauptstadt Kiel am 14. Mai 2023