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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0360/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

1. Allgemeines

 

Die Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt Kiel erstreckt sich zurzeit auf ein Straßen- und Wegenetz von ca. 855 km. Sie umfasst 19.726 Leuchtstellen mit 21.599 Leuchten und einem Anschlusswert von ca. 1,37 Megawatt. Damit sinkt trotz Ausweitung der Beleuchtung der Anschlußwert durch Effizienzgewinne letztes Jahr weiter. Die fortlaufende Erschließung neuer Wohn-/Gewerbegebiete und Velorouten lässt das Straßen-/Radnetz und die Zahl der Leuchtpunkte ständig wachsen. Entsprechendes gilt für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung aufgrund der Wünsche aus der Bevölkerung und der Ortsbeiräte nach besserer Ausleuchtung der Straßen und Wege.

 

Gesteuert wird die Straßenbeleuchtung von 268 Schaltstellen über einen Dämmerungsschalter, der ein Funksignal auslöst. In der Zeit von 23:00 - 05:00 Uhr wird ein Teil der Straßenbeleuchtung abgeschaltet bzw. alle neuen LED-Leuchten werden mit einer 50 % Leistungsreduzierung betrieben.

 

Der Betrieb der Straßenbeleuchtung in der Landeshauptstadt Kiel wurde nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren 2007 an die swb Beleuchtung GmbH für 20 Jahre vergeben (Drs. 0370/2007). Der vorliegende Jahresbericht informiert über den aktuellen Sachstand und ist mit einer umfassenden Statistik hinterlegt. Auch der Jahresbericht vom Vorjahr (2021) wurde als Geschäftliche Mitteilung der Selbstverwaltung zur Kenntnis gegeben (Drs. 0234/2022).

 

2. Erneuerung der Leuchten und Masten

 

Wie dem detaillierten Bericht der swb Beleuchtung „Jahresabschlussbericht Kiel Straßenbeleuchtung 2022“ (Anlage 1) zu entnehmen ist, hat die swb in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit erheblich in die Erneuerung von Masten und Leuchten investiert. Im Jahr 2022 wurden 329 Masten ausgetauscht. Das Durchschnittsalter der Beleuchtungsmasten beträgt nunmehr etwa 26 Jahre. Ebenfalls wurden 660 Leuchten getauscht oder neu aufgebaut. Das Durchschnittsalter aller Leuchten beträgt nun etwa 13 Jahre.

 

3. Erneuerung von Erdkabeln

 

In den zurückliegenden Jahresberichten wurde mehrfach auf die Altersstruktur der Anlage und die damit auch hier verstärkt auftretenden Störungen hingewiesen. Der Sanierungsbedarf für das Kabelnetz der Straßenbeleuchtung ist wegen der Überalterung der Erdkabel relativ hoch. Die bisher erfolgten, eher geringen Investitionen der Stadt haben nichts am grundlegenden Sanierungerfordernis geändert. Um die Erneuerung der Erdkabel zu optimieren und die überfälligen Maßnahmen ausführen zu lassen, ist die Verwaltung in intensiven Gesprächen mit der swb.

 

Im Betriebsführungsvertrag für die Straßenbeleuchtung sind jährliche städtische Mittel in Höhe von mindestens 120.000 € festgelegt. Zusätzlich wurden Mittel in Höhe von 130.000 € zur Verfügung gestellt. Damit es in Zukunft nicht zum Ausfall der Beleuchtung in ganzen Straßenzügen kommt und steigende Unterhaltungskosten vermieden werden, sollten im Sinne eines wirtschaftlichen Handelns weitere Mittel bereitgestellt werden. Auch in diesem Jahr liegen bereits diverse Kabelstörungen im Stadtgebiet vor, deren Reparatur häufig nur provisorisch möglich ist. Die swb Beleuchtung investiert selbst gemäß Betriebsführungsvertrag 100.000 € zur Störungsbeseitigung von Kabelfehlern. Die Liste der durchgeführten Maßnahmen ist als Anlage 2 angefügt.

 

Für die Erneuerung von Erdkabeln und Sicherungsmaßnahmen am Kabelnetz standen im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 250.000 zur Verfügung.

 

Kabelerneuerungsmaßnahmen wurden im vergangenen Jahr zum größten Teil in Bereichen umgesetzt, wo im Vorwege bei Baumaßnahmen von Leitungsträger*innen, insbesondere beim Ausbau des Glasfasernetzes, die Mitverlegung eines Leerrohres für die Straßenbeleuchtung veranlasst wurde.

 

4. Erweiterung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung

 

Die Erweiterung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung erfolgt entsprechend der im Bauausschuss vorgelegten Prioritätenliste (Drs. 0066/2023 vom 02.02.2023). Die Ortsbeiräte wurden, als Grundlage für die Programmfortschreibung, um Stellungnahme gebeten. In der Aufforderung zur Meldung sollten Angsträume sowie subjektiv zu dunkel erscheinende Bereiche benannt, aber auch die Reduzierung von Lichtemissionen und die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden.

 

5. LED-Beleuchtung

 

Als der Betriebsführungsvertrag 2007 mit swb geschlossen wurde, war die rasante Entwicklung der Nutzung der LED als Straßenbeleuchtung noch nicht abzusehen. Die swb hat das vertraglich vereinbarte Programm zur Effizienzsteigerung in den Jahren 2008 bis 2011 mit dem Austauch von ca. 13.000 Leuchten auch ohne LED-Leuchten erfolgreich durchgeführt. Die Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt Kiel besitzt somit bereits einen hohen Standard. Ein Austausch dieser neueren Straßenbeleuchtung (z. B. mit Natriumdampf-Hochdrucklampen) gegen LED-Beleuchtung ist derzeit wirtschaftlich noch nicht vertretbar. Die verbliebenen ca. 3.000 Leuchten, die vor dem Jahr 2007 mit einer älteren Lichttechnik montiert wurden, besitzen in der Zukunft das Potenzial, auf LED gewechselt zu werden. Durch die technische Weiterentwicklung der LED-Beleuchtungstechnik mit weltweit steigenden Stückzahlen und reduzierten Preisen erfolgt durch die Verwaltung eine Prüfung für einen möglichen Leuchtenwechsel auf LED-Beleuchtungstechnik.

 

Für alle ab dem Jahr 2016 neu aufgebauten Straßenzüge mit Straßenleuchten werden nur noch LED-Leuchten eingesetzt. Auf Teststrecken und bei ersten Bauvorhaben hat die Landeshauptstadt Kiel mit den LED-Straßenleuchten seit mehreren Jahren positive Erfahrungen gesammelt. Mit jedem Jahr wird die Lichtwirkung und Effizienz noch weiter gesteigert. Zurzeit sind in der Landeshauptstadt Kiel bereits 4.162 LED-Leuchten installiert, das entspricht einem Anteil von 18 % an der Gesamtbeleuchtung.

 

Straßenzüge mit neuer LED-Beleuchtung sind neben den schon erwähnten Freileitungsumstellungen aus den Jahren 2016 und 2017 auch die Baumaßnahmen in den darauffolgenden Jahren gewesen. Für das Jahr 2022 sind hier folgende Straßen zu nennen: Gutenbergstraße, Königsweg (teilweise), nördliche Kiellinie (teilweise), Lübecker Chaussee (teilweise), Sternwartenweg, Kölenberg, Grenzstraße, Skandinaviendamm (teilweise), Steenbeker Weg (teilweise), Sörensenstraße, Westring (teilweise), Theodor-Heuss-Ring (teilweise).

 

Zur Reduzierung von negativen Auswirkungen der Straßenbeleuchtung (z. B. Stromkosten, Lichtsmog) wird in vielen Bereichen in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr auf „Teilnacht“ umgeschaltet. In Bereichen mit älterem Leuchtenbestand leuchtet dann in dieser Zeit nur jede zweite Leuchte, derzeit betrifft das noch ca. 500 Leuchten in Anliegerstraßen. Diese Teilnachtabschaltung ist nicht mehr zeitgemaß. Daher werden alle neuen LED-Leuchten der Straßenbeleuchtung in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr mit 50 % reduzierter Leistung betrieben. Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung verbleibt somit auf einem hohen Niveau.

 

6. Störungsdienst

 

Der mit der swb geschlossene Vertrag beinhaltet auch eine Störungsbehebung. Sollten Störungen der Straßenbeleuchtungen bekannt werden, können diese direkt an die 24 Stunden besetzte Entstörungsstelle der Firma swb Beleuchtung GmbH unter der Telefonnummer 0800/8876060 abgegeben werden.

 

Über die Internetseite der Stadt Kiel kann unter www.kiel.de oder www.stoerung24.de die Störung bzw. das Anliegen gemeldet werden.

 

Dabei sind wir auf die Mithilfe aller Bürger*innen angewiesen. Für jede Meldung und jeden Hinweis zur Störungsbeseitigung bedanken wir uns.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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