Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung


Was ist die Grund-Sicherung?

Kleines Geld in Scheinen und Münzen
 

Manche Menschen haben
zu wenig Geld für ihr Leben.

Dafür gibt es viele Gründe.
Diese Menschen können
Hilfe vom Amt bekommen.

Eine Hilfe heißt: Grund-Sicherung.
Es gibt

  • die Grund-Sicherung im Alter
  • und die Grund-Sicherung
    bei Erwerbsminderung.


Wann kann ich Grund-Sicherung im Alter bekommen?

Symbolbild Altersrente
 

Sie können die Hilfe bekommen:

  • Wenn Sie alt sind
    und nicht mehr arbeiten müssen.
    Das ist meistens mit 65 Jahren.
    Das ist, wenn Ihre Alters-Rente beginnt.
  • Und wenn das Geld von Ihrer Rente
    nicht ausreicht zum Leben.
 
Kleines Geld
 

Dann können Sie einen Antrag stellen
auf Grund-Sicherung im Alter.


Wann kann ich Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung bekommen?

Symbolbild Erwerbsminderung
 

Sie können die Hilfe bekommen:

  • Wenn Sie nicht mehr arbeiten können.
    Auch wenn Sie jung sind.
    Oder nur wenig arbeiten können.
    Zum Beispiel:
    Weil Sie krank sind.
    Oder eine Behinderung haben.
  • Und wenn Sie zu wenig Geld
    zum Leben haben.

Kleines Geld
 

Dann können Sie einen Antrag stellen
auf Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung.


Wie und wo bekomme ich die Grund-Sicherung?

Antragsformular
 

Sie müssen einen Antrag im Amt stellen:
Für Grund-Sicherung im Alter
oder Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung.

Das Amt heißt:
Amt für Wohnen und Grund-Sicherung.

Mann telefoniert
 

Am besten Sie rufen vorher dort an.
Und machen einen Termin.

Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin vom Amt
kann Ihnen mit dem Antrag helfen.

Nummerierte Liste
 

Es gibt eine Liste:

  • Mit Adressen und Telefon-Nummer,
  • Wann das Amt offen hat.
  • Und wie Sie dort hinkommen.

Die Liste steht am Ende von diesem Text


Was muss ich mitbringen?

Personalausweis
 

Sie müssen diese Sachen mitbringen:

  • Ihren Personal-Ausweis.

Brief
 

  • Briefe oder Bescheinigungen.
    Darin muss stehen,
    wie viel Geld Sie bekommen.

    Zum Beispiel:
    Wie viel Lohn Sie für die Arbeit bekommen.
    Das steht in Ihrer Lohn-Abrechnung.

Symbolbild für Rente
 

Oder ein Brief, in dem steht:
wie viel Rente Sie bekommen.
Dieser Brief heißt auch:
Renten-Bescheid.

Symbolbild Wohngeld
 

Oder ein Brief, in dem steht:
Ob Sie andere Geld-Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
Wohn-Geld.


Wie lange bekomme ich die Grund-Sicherung?

Kalender - Abreisskalender
 

Sie bekommen die Hilfe immer für 1 Jahr.
Danach überprüft das Amt alle Infos.
Wenn alles gleich geblieben ist,
dann können Sie wieder die Hilfe bekommen:
Wieder für 1 Jahr.


So kommen Sie zum Amt für Wohnen und Grund-Sicherung

Amtsgebäude
 

Sachbereich Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung

Die Adresse ist
Deliusstraße 2
24114 Kiel

Telefon
0431 901-4348
oder 0431 901-3358
oder 0431 901-3349
oder 0431 901-3355
oder 0431 901-3356
oder 0431 901-3810
oder 0431 901-3867


oder 

 

 
Uhr zeigt halb acht
 

Das Bürger-Amt hat offen:

Montag 8 - 12 Uhr

Dienstag 8 - 12 Uhr

Mittwoch 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

Donnerstag 8 - 18 Uhr

Freitag 7 - 12 Uhr

Montag, 8.30 bis 12.30 Uhr

Dienstag, 8.30 bis 12.30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag, 8.30 bis 12.30 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.

 

 
Bushaltestelle
 

So kommen Sie dort hin:

Mit dem Bus: Linie 50, 51, 52, 81
Bis zur Haltestelle: Harmstraße

 

 
Parkplatz mit Schild
 

Mit dem Auto:

Hier gibt es auch Behinderten-Parkplätze

  • Waisenhofstraße
  • Fleethörn
  • Willestraße

 

 
Jemand fährt mit dem Rollstuhl eine Rampe hoch und eine offene Aufzug-Tür
Jemand fährt mit dem Rollstuhl eine Rampe hoch
 

Barriere-frei:

Sie kommen mit dem Rollstuhl ins Gebäude.
Und es gibt einen Aufzug.