Wählen gehen
Was bedeutet wählen?

Wählen gehen bedeutet:
Die Menschen dürfen mitbestimmen,
- was in Deutschland gemacht wird.
- und wer darüber entscheidet.
Wie kann ich mitbestimmen?

Bei der Wahl bestimmen Sie eine Person
oder eine Gruppe von Personen.
Die Gruppe heißt auch Partei.
Die Person oder die Partei soll entscheiden,
was in Deutschland gemacht wird.
Oder in Schleswig-Holstein oder in Kiel.
Sie können entscheiden:
- Welche Sachen finde ich wichtig?
- Und welche Partei oder Person
setzt sich für diese Sachen ein?
Zum Beispiel:
Sie finden wichtig:
Allen Menschen soll es gleich gut gehen.
Dann wählen Sie die Partei,
die sich besonders dafür einsetzt.
Welche Wahlen gibt es?
Es gibt verschiedene Wahlen.

Zum Beispiel:
Die Europa-Wahl
Bei der Europa-Wahl bestimmen Sie mit,
was in Europa gemacht wird.
Die nächste Europa-Wahl ist im Jahr 2024.

Die Bundestags-Wahl
Bei der Bundestags-Wahl bestimmen Sie mit,
was in Deutschland gemacht wird.
Die nächste Bundestags-Wahl ist im Jahr 2025.

Die Landtags-Wahl
Bei der Landtags-Wahl bestimmen Sie mit,
was in den Bundes-Ländern gemacht wird.
Zum Beispiel in Schleswig-Holstein.
Die nächste Landtags-Wahl
in Schleswig-Holstein ist im Jahr 2027.

Die Kommunal-Wahl
Bei der Kommunal-Wahl bestimmen Sie mit,
was in Ihrer Gemeinde oder Stadt gemacht wird.
Zum Beispiel in Kiel.
Die nächste Kommunal-Wahl
in Schleswig-Holstein ist am 14. Mai 2023.
Wer darf wählen?

Die Regeln sind für jede Wahl etwas anders:

Für die Europa-Wahl gilt:
- Sie müssen 18 Jahre oder älter sein.
- Sie müssen deutsch sein.
- Oder aus einem anderen EU-Land kommen.
- Und Sie wohnen seit über 3 Monaten
in Deutschland oder in einem EU-Land.

Für die Bundestags-Wahl gilt:
- Sie müssen 18 Jahre oder älter sein.
- Sie müssen deutsch sein.
- Und Sie wohnen seit über 3 Monaten
in Deutschland.

Für die Landtags-Wahl gilt:
- Sie müssen 16 Jahre oder älter sein.
- Sie müssen deutsch sein.
- Und Sie wohnen seit über 6 Wochen in Schleswig-Holstein.

Für die Kommunal-Wahl gilt:
- Sie müssen 16 Jahre oder älter sein.
- Sie müssen deutsch sein.
- Oder aus einem anderen EU-Land kommen.
- Und Sie wohnen seit über 3 Monaten in
Deutschland oder in einem EU-Land.

Für alle Wahlen gilt:
- Sie müssen eine Wahl-Benachrichtigung bekommen.
- Sie dürfen nicht wählen gehen:
Wenn ein Richter oder eine Richterin sagt:
Sie dürfen nicht wählen.
Wahl-Benachrichtigung

Sie dürfen wählen?
Dann bekommen Sie einen Brief
vom Bürger-Amt.
Das ist die Wahl-Benachrichtigung.

In dem Brief steht:
- Wer oder was wird gewählt?
- Wann wird gewählt?
- Wo wird gewählt?
Zum Beispiel:
In einem Amt oder in einer Schule.
Der Raum heißt: Wahl-Lokal.
Wählen im Wahllokal

Sie gehen am Tag der Wahl ins Wahl-Lokal.
Im Wahl-Lokal arbeiten Wahl-Helfer
und Wahl-Helferinnen

Bringen Sie Ihren Personal-Ausweis mit.
Und Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Zeigen Sie den Personal-Ausweis
und die Wahl-Benachrichtigung
dem Wahl-Helfer oder der Wahl-Helferin.

Der Wahl-Helfer oder die Wahl-Helferin
gibt Ihnen den Stimm-Zettel.
Darauf stehen die Personen oder die Parteien,
die Sie wählen können.

Sie gehen mit Ihrem Stimm-Zettel
in eine Wahl-Kabine.
Die Wahl-Kabine hat einen Tisch und 3 Wände.
Damit niemand sehen kann: Wie Sie wählen.

Sie machen ein Kreuz auf dem Stimm-Zettel:
Für die Person oder für die Partei,
die Sie wählen möchten.
Dann falten Sie den Zettel zusammen
und werfen Sie den Zettel in eine Kiste.
Die Kiste heißt Wahl-Urne.

Sie brauchen Hilfe?
Zum Beispiel:
Sie können etwas nicht lesen.
Dann hilft Ihnen der Wahl-Helfer
oder die Wahl-Helferin.

Mehr Infos zum Wahl-Helfer und zur Helferin
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier:
Wahl-Helfer und Wahl-Helferinnen
Wählen mit Brief-Wahl

Sie können nicht zum Wahl-Lokal kommen?
Weil Sie im Urlaub sind?
Oder weil Sie krank oder geh-behindert sind?
Dann können Sie Brief-Wahl machen.
Was ist noch wichtig?

Die Wahl ist geheim.
Sie müssen niemanden sagen,
wie Sie gewählt haben.
Das nennt man auch Wahl-Geheimnis.
Hier bekommen Sie mehr Infos zur Wahl

Mehr Infos zu Wahlen
bekommen Sie im Stadt-Amt.
Das Stadt-Amt ist im Rathaus.
Die Adresse ist:
Fleethörn 9
24103 Kiel
Telefon: 0431 901 2371
E-Mail: wahlen@kiel.de

Das Stadt-Amt hat offen:
- Montag: 8.30 bis 13 Uhr
- Dienstag: 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 8.30 bis 13
- Freitag: 8.30 bis 13 Uhr

So kommen Sie dorthin:
- Mit dem Bus:
Bis zur Halte-Stelle: Rathaus / Opernhaus.

- Mit dem Auto:
Hier gibt es auch Behinderten-Parkplätze:- Waisenhofstraße
- Fleethörn
- Willestraße.
- Waisenhofstraße

- Barriere-frei:
Sie kommen mit dem Rollstuhl ins Rathaus.
Und es gibt einen Aufzug.
Der Aufzug ist am Eingang: Rathausplatz.