Landes-Blinden-Geld


Was ist das Landes-Blinden-Geld?

Blinder Mann mit Blindenstock
 

Das Landes-Blinden-Geld ist
eine Geld-Hilfe vom Amt

  • für blinde Menschen
  • und für fast blinde Menschen.


Wann kann ich Landes-Blinden-Geld bekommen?

Schwerbehindertenausweis Blindenausweis
 

Sie können das Geld bekommen:
Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
das Merk-Zeichen Bl steht.

Blinder Mann mit Blindenstock
 

Das bedeutet:

  • Sie sind auf beiden Augen blind.
  • Oder Sie können auf beiden Augen
    nur sehr wenig sehen.

Kind
 

Auch Kinder können das Geld bekommen:

  • Wenn Kinder blind oder fast blind sind.
  • Und wenn die Kinder 1 Jahr alt sind oder älter.


Wie viel Landes-Blinden-Geld kann ich bekommen?

5 Euro Schein in einer rechten Hand
 

Blinde Menschen bekommen das Geld
jeden Monat Geld.
Im Jahr 2022 bekommen sie so viel Geld:

  • Blinde Erwachsene bekommen 300 Euro.
  • Blinde Kinder bekommen 200 Euro.
  • Wenn blinde Menschen auch taub sind,
    dann bekommen sie 400 Euro.
  • Wenn blinde Menschen im Pflege-Heim
    oder im Alten-Heim wohnen,
    dann bekommen sie die Hälfte von dem Geld.
Kalender
 

Die Menschen bekommen das Geld
immer am ersten Tag im Monat.


Wie bekomme ich Landes-Blinden-Geld?

Antrag
 

Sie müssen einen Antrag stellen beim
Amt für Wohnen und Grund-Sicherung.

Dort gibt es auch den Antrag.
Das Amt hilft Ihnen mit dem Antrag.
Sie können im Amt anrufen
oder Sie können dort hingehen.

Die Adresse und Telefon-Nummer vom Amt
stehen am Ende von diesem Text.

Computer Symbolbild für das Internet
 

Der Antrag steht auch im Internet.
Dafür klicken Sie hier:
Antrag Landes-Blinden-Geld und Blinden-Hilfe
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.


Was muss ich mitbringen?

Schwerbehindertenausweis Blindenausweis
 

Sie müssen diese Sachen mitbringen:

  • Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis
    mit dem Merk-Zeichen Bl.

Brief
 

  • Und einen Brief vom Landes-Amt
    Im Brief muss stehen:
    Sie sind blind oder Sie sind fast blind.
    Sie bekommen das Merk-Zeichen BI.
    Der Brief heißt:
    Fest-Stellungs-Bescheid.


 

Sie müssen keine anderen Briefe mitbringen.
Zum Beispiel Briefe darüber,
wie viel Geld Sie haben.

Es ist nicht wichtig, wie viel Geld Sie haben.
Alle blinden oder fast blinden Menschen
können das Landes-Blinden-Geld bekommen.


Was ist noch wichtig?

Antrag
 

Sie haben noch

  • keinen Behinderten-Ausweis
    mit Merk-Zeichen Bl
  • und keinen Fest-Stellungs-Bescheid?

Dann können Sie einen Antrag stellen
beim Landes-Amt für Soziale Dienste.

Symbolbild Information
 

Mehr Infos zum Schwer-Behinderten-Ausweis
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier:
Schwer-Behinderten-Ausweis.

Ein Bündel Geldscheine
 

Es gibt noch eine andere Geld-Hilfe
für blinde und fast blinde Menschen.
Die Hilfe heißt: Blinden-Hilfe.

Die Blinden-Hilfe ist eine Sozial-Hilfe.
Das bedeutet:
Sie bekommen die Blinden-Hilfe nur,
wenn Sie nur wenig Geld zum Leben haben.

Information
 

Mehr Infos zur Blinden-Hilfe
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier: Blinden-Hilfe.


So kommen Sie zum Amt für Wohnen und Grund-Sicherung

Amtsgebäude
 

Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer

Die Adresse ist
Deliusstraße 2
24114 Kiel

Telefon 

 

 
Uhr zeigt halb acht
 

Das Bürger-Amt hat offen:

Montag 8 - 12 Uhr

Dienstag 8 - 12 Uhr

Mittwoch 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

Donnerstag 8 - 18 Uhr

Freitag 7 - 12 Uhr

Montag, 8.30 bis 12.30 Uhr

Dienstag, 8.30 bis 12.30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag, 8.30 bis 12.30 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.

 

 
Bushaltestelle
 

So kommen Sie dort hin:

Mit dem Bus: Linie 50, 51, 52, 81
Bis zur Haltestelle: Harmstraße

 

 
Parkplatz mit Schild
 

Mit dem Auto:

Hier gibt es auch Behinderten-Parkplätze

  • Waisenhofstraße
  • Fleethörn
  • Willestraße

 

 
Jemand fährt mit dem Rollstuhl eine Rampe hoch und eine offene Aufzug-Tür
Jemand fährt mit dem Rollstuhl eine Rampe hoch
 

  • Barriere-frei:
    Sie kommen mit dem Rollstuhl ins Gebäude.
    Und es gibt einen Aufzug.