FAQ - Häufige Fragen

Hier versuchen wir häufig gestellte Fragen kurz und knapp zu beantworten. Falls deine Frage nicht beantwortet wird, kannst du uns gerne kontaktieren.

 

Der Junge Rat ist ein Jugendbeirat, der aus gewählten Kindern und Jugendlichen besteht, die die Interessen anderer Kinder und Jugendlichen gegenüber der Verwaltung, der Politik und der Öffentlichkeit vertreten.
 

Pro 1000 (aufgerundet) wahlberechtigte Kinder und Jugendliche (aufgerundet) je Wahlbezirk gibt es einen Sitz im Jungen Rat zu besetzen. Der Junge Rat wird dieses Jahr aus bis zu 17 Mitgliedern im Alter von 12 bis 19 Jahren bestehen. Die gewählten Mitglieder wählen wiederum ihren Vorstand und einen Vorsitz.

Der Junge Rat kann eigene Projekte planen und umsetzen, mitentscheiden, Anträge an die Ratsversammlung und die Fachausschüsse stellen und muss von der Politik und Verwaltung zu wichtigen Fragen angehört werden.

Für die Umsetzung seiner Vorhaben steht dem Jungen Rat eigenes Geld zur Verfügung.
 

Um wahlberechtigt zu sein musst du in Kiel gemeldet und am letzten Tag der Wahl, also am 20. November 2023, mindestens 12 Jahre und nicht älter als 19 Jahre sein.
 

Alle Wahlberechtigten bekommen ihre Wahlunterlagen per Post zugesendet.


Melde Dich einfach im Kinder- und Jugendbüro der Stadt Kiel unter 0431-901-3300, Rathausstraße 4, 24103 Kiel.

Dafür solltest Du mindestens einen Elternteil mitbringen, um zu versichern, dass Du wirklich keine Wahlbenachrichtigung bekommen hast. Es ist wichtig, dass keiner mehr als eine Stimme bei der Wahl abgibt.
 

Dieses Jahr kann vom 13.-20. November gewählt werden kann.
 

Bis einschließlich dem 20. November hast Du die Möglichkeit, Deinen Stimmzettel per Post umsonst abzuschicken. Deinen Wahlunterlagen liegt ein frankierter und adressierter Briefumschlag bei. Also Kreuz machen, Eintüten und ab in den Briefkasten!
Natürlich kannst du dein ausgefüllten Wahlschein auch an  jugendrelevanten Orten (Mädchen- und Jugendtreffs, Kinder- und Jugendbüro) abgeben. 



Wenn Du wahlberechtigt bist, darfst Du auch selbst für Deinen Bezirk kandidieren: Du musst also in Kiel gemeldet sein und am 20. November 2023 mindestens 12 Jahre und nicht älter als 19 Jahre sein.
 

Bis zum 22. September kannst Du Dich für die Wahl zum Jungen Rat bewerben. Dafür brauchst Du nur das Bewerbungsformular auszufüllen und uns zuzuschicken. Natürlich kannst Du es auch gern direkt im Kinder- und Jugendbüro vorbeibringen.


Wenn Du noch nicht volljährig bist, müssen Deine Eltern das Formular unterschreiben.
 

Wir benötigen unbedingt deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Adresse. Damit überprüfen wir, ob du kandidieren darfst. Wenn du deine Kontaktdaten angibst, können wir dir wichtige Informationen zuschicken.

Ansonsten kannst du angeben, was die Wähler*innen über deine Kandidatur wissen sollen: Was wünschst Du Dir für Deinen Bezirk? Was stört Dich in deiner Wohngegend? Was möchtest Du gern verändern? Wichtig ist, dass die Wähler*innen aus Deinem Stadtteil ein Bild davon bekommen, wer Du bist, wofür Du stehst und wofür Du Dich als Beiratsmitglied einsetzen willst.

Zusätzlich kannst Du Deine Bewerbung gerne mit einem Foto von Dir auffrischen. Ein Foto ist keine Pflicht, wird Deine Erfolgschancen jedoch deutlich verbessern! 

Tipps für bessere Fotos mit dem Handy findest Du hier.
 

Alle Angaben, die Du dem Kinder- und Jugendbüro in Deiner Bewerbung übermittelst, werden nur zur Durchführung der Wahl verwendet. Wenn Du nicht in den Jungen Rat gewählt wurdest, werden sie sofort nach der Wahl gelöscht. Als gewähltes Mitglied kannst Du die Löschung Deiner Daten jederzeit verlangen.
 

Das Stadtgebiet ist in vier Wahlbezirke gegliedert. Hier kannst Du nachschauen, zu welchem Bezirk Dein Wohnort gehört:

Wahlbezirk NORD
  • Schilksee
  • Pries / Friedrichsort
  • Holtenau
  • Wik
  • Steenbek-Projensdorf
  • Suchsdorf
Wahlbezirk MITTE

  • Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook
  • Schreventeich/Hasseldieksdamm
  • Mitte

Wahlbezirk SÜD

  • Mettenhof
  • Russee / Hammer / Demühlen
  • Hassee / Vieburg
  • Meimersdorf / Moorsee
  • Wellsee / Kronsburg / Rönne

Wahlbezirk OST

 

  • Neumühlen-Dietrichsdorf / Oppendorf
  • Ellerbek / Wellingdorf
  • Gaarden
  • Elmschenhagen / Kroog

 

Kinder und Jugendliche können sich mit ihren Anregungen an den Jungen Rat wenden.  Zusätzlich kann es sein, dass Polititker*innen und Mitarbeiter*innen der Verwaltung sich an den Jungen Rat wenden, wenn sie die Meinung von jungen Menschen wissen möchten. In beiden Fällen ist es die Aufgabe des Jungen Rates die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten. Die Mitglieder beschließen (per Abstimmungen), wie sie mit Anliegen umgehen und wie wie sie sich dazu positionieren.

Die Arbeitsweise legt der Junge Rat in seiner Geschäftsordnung selbst fest. Wie oft und wo die Sitzungen stattfinden, welche eigenen Projekte der Junge Rat durchführt und bei welchen Themen sich das Gremium einmischen will, entscheiden die Mitglieder selbst. Derzeit trifft sich der Junge Rat in der Regel 1x im Monat. Es finden mindestens vier Sitzungen pro Jahr statt. 


Auf jeden Fall! Wir freuen uns, wenn Du fleißig Werbung für die anstehende Wahl machst.



Fragen beantwortet Dir das Team des Kinder- und Jugendbüros nur zu gerne. 

Ruf einfach an: 0431 901-3330

Schreibe eine Email:

Oder kommt vorbei: Rathausstraße 4, 24103 Kiel


Ein Mensch mit dem Kopf einer Ratte. (Zeichnung)

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Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Kinder- und Jugendbüro
Rathausstraße 4, 24103 Kiel

Junger Rat
0431 901-4941 

 
Kinder- und Jugendbüro 
0431 901-3300