Fahrdienst für Menschen mit einer anerkannten außer­gewöhnlichen Geh­behinderung Merk­zeichen „aG“

Sie besitzen das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis und können öffentliche Verkehrsmittel nur schwer oder gar nicht nutzen? Benötigen daher eher ein Taxi oder Spezialfahrzeug mit Hebebühne, Rampe, Caddy oder anderen geeigneten Fahrzeugen, um mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können?

Dann bietet die Landeshauptstadt Kiel unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung in Form von Taxigutscheinen. Sind Sie selbst betroffen oder kennen Sie jemanden in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis, dann weisen Sie gerne auf das Angebot der Landeshauptstadt Kiel hin. 

Bei dem Fahrdienst für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Kiel, auf die kein Rechtsanspruch besteht. 

Die Kriterien für die Nutzung wurden vom Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel erstmals 2004 festgelegt und mit Beschluss des Ausschusses vom 30. August 2012 bestätigt. Danach sind Kieler*innen mit einem zuerkannten Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis von der Nutzung des Fahrdienstes ausgenommen, auf deren Namen ein Kraftfahrzeug angemeldet ist und/oder die in vollstationären Einrichtungen leben.

Interessierte können sich gerne telefonisch an Martin Wiechmann im Amt für Soziale Dienste, Inklusion und Älter werden im Quartier, 53.4.1 unter 0431 901-3342 wenden. Alternativ können Sie die Anfrage auch schriftlich an  stellen, oder postalisch an

Amt für Soziale Dienste
Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier, 53.4.1
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel  
 

graue Grafik mit Segelboot

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel

Öffnungszeiten
 
Martin Wiechmann
0431 901-3342