Vögel nicht füttern

In der Landeshauptstadt Kiel ist es durch städtische Verordnungen verboten, Möwen oder Tauben zu füttern. Letztlich geht es dabei um die Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Kein Füttern von Möwen

Das Füttern der Möwen, insbesondere im Innenstadtbereich, führt zu erheblichen Belästigungen, da die Tiere auf diese Weise die natürliche Scheu und Distanz verlieren und an die Futterstellen und das Füttern gewöhnt werden. 

Die Möwen werden bei enttäuschter Futtererwartung zunehmend aggressiv und attackieren gelegentlich auch Personen, die Speisen verzehren. Auch der dadurch verursachte Lärm und die Verschmutzungen führen zu weiteren Belästigungen.

Möwen finden in und um Kiel genug Futter. Wir sehen die Fütterung daher als falsch verstandene Tierliebe, die Probleme mit Möwen schafft oder vergrößert.

Kein Füttern von Tauben

Nur ein Taubenfütterungsverbot ist geeignet, den Bestand an Tauben im Stadtgebiet zu verringern oder ihre Anzahl zumindest auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren. 

Das wirkt auch den Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung entgegen, die durch die große Anzahl und die Vermehrungen von Stadttauben entstehen. Auch der Verunreinigung sowie Beschädigung von Bauwerken und Denkmälern durch Taubenkot wird so entgegengewirkt.

Das Füttern der Tauben schafft außerdem nachweislich eine Abhängigkeit der Tiere, die auch unter Tierschutzgesichtspunkten mehr schadet als hilft.

Weitere mögliche Folgen

Tierfütterungen liefern mit fast unvermeidlichen Futterresten auch ungewollt Nahrung für andere, zum Beispiel Ratten oder Mäuse; ein weiterer Grund für deren Verbot.

Daher bitten wir um Verständnis für die Fütterungsverbote und um deren Beachtung: 

Ortsrecht: Möwenfütterungsverbot 

Ortsrecht: Taubenfütterungsverbot

 
Silbermöwe
Silbermöwe; Foto: Thomas Eisenkrätzer

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Bürger- und Ordnungsamt - Untere Jagdbehörde
Stresemannplatz 5
24103 Kiel

0431 901-2181

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