Menschen mit Beeinträchtigung
Bundesteilhabegesetz

Seit dem 1. Januar 2020 ist das aktuelle Bundesteilhabegesetz in Kraft.

Durch das Bundeteilhabegesetz sollen

  • Menschen mit Behinderung mehr selbst bestimmen können,
  • ihre Teilhabemöglichkeiten verbessern können,
  • verschiedene Leistungen der Rehabilitation rechtzeitig anerkannt werden,
  • verschiedene Leistungen/Hilfen besser aufeinander abgestimmt werden.

Änderungen zu 2020

Die Eingliederungshilfe in Kiel bleibt für Sie zuständig. Die Hilfe läuft wie vereinbart weiter. Alles Weitere besprechen Sie in der nächsten Gesamtplanung mit Ihrer Hilfeplanerin.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Unsere Telefonnummer finden Sie am Ende des Textes.

Wenn Sie bereits eine ambulante Hilfe erhalten, läuft die Hilfe weiter, wie im Hilfeplan besprochen. Im neuen Jahr erhalten Sie einen neuen Leistungs-Bescheid mit den neuen rechtlichen Grundlagen. Alles Weitere besprechen Sie in der nächsten Gesamtplanung mit Ihrer Hilfeplanerin.

Ab 2020 heißen Wohnheime besondere Wohnform. Eine sogenannte stationäre Leistung gibt es nicht mehr. Die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in einer besonderen Wohnform zahlen sie selbst. Wenn ihr Werkstattlohn oder die Rente nicht ausreichen, können sie Sozialleistungen beantragen. Man sagt auch existenzsichernde Leistungen. Das sind zum Beispiel:

  • Grundsicherung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Wohngeld
  • Arbeitslosengeld II 

Das Geld bekommen Sie auf ein eigenes Konto.

Mit diesem Geld müssen sie die Kosten für ihren Lebensunterhalt selbst an die besondere Wohnform zahlen. Das sind zum Beispiel die Kosten für Ihr Essen und für die Miete. Das ist in ihrem Wohn- und Betreuungsvertrag geregelt. Die Betreuung heißt Fachleistung. Die Eingliederungshilfe zahlt die Kosten für die Fachleistung.

Es gibt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Eine Leistung erhält, wer in erheblichem Maße in seiner Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt ist.  Wer zu dem Personenkreis gehört, wird im Rahmen einer Beratung und einer anschließenden Bedarfsermittlung festgestellt.

Im Amt für Soziale Dienste gibt es ein Beratungstelefon. Sie können uns anrufen und einen Termin zur Beratung vereinbaren. Unsere Telefonnummer ist 0431 901-4955. Bei dem Beratungstermin können Sie auch klären, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. Zur Beratung können Sie eine Person Ihres Vertrauens oder Ihren gesetzlichen Betreuer mitbringen.

Sie müssen einen Antrag stellen.

Wenn eine Hilfe zustande kommt, dann finden regelmäßig Gesamt- und Teilhabeplangespräche statt. Im Bescheid finden Sie nähere Informationen. Hier können Sie sehen, wie ein Gesamt- und Teilhabeplan aussieht. Im ganzen Land gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe. In Kiel erreichen Sie die Ansprechstelle unter der Telefonnummer 0431 901-3990 und unter der E-Mail-Adresse: .

Im Amt für Soziale Dienste gibt es ein Beratungstelefon. Sie rufen uns an und vereinbaren einen Termin zur Beratung.

Unsere Telefonnummer ist  0431 901-4955

Im ganzen Land gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe.

In Kiel erreichen Sie die Ansprechstelle unter der Telefonnummer  0431 901-3990  und unter der E-Mail-Adresse: .

Diese Beratungsstelle gibt es in Kiel:

Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V.

Adresse: Saarbrückenstraße 54, 24114 Kiel

Telefon: 0431 22103281 und 0176 24991394

E-Mail:

Webseite: www.zsl-nord.de


Wichtige Links

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Leistungen der Eingliederungshilfe
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel 

Öffnungszeiten

Frauke Dohrn
0431 901-3655