Gut wohnen – eine zentrale Aufgabe für Kiel

Mehr Wohnungen für die wachsende Stadt - bezahlbar für alle Kieler*innen.

Wohnungsbau in lebendigen und gut vernetzten Stadtteilen steht ganz oben auf der Liste der wichtigen Themen.

  

1.090 neu genehmigte Wohneinheiten jährlich im 3-Jahres-Durchschnitt

2.000 neue Wohnungen vor Fertigstellung


Wohnungsbau-Vorhaben in Kiel ab 5 Wohneinheiten

Die Karte zeigt genehmigte, im Bau befindliche und fertiggestellte Wohnungs-Bauvorhaben. Außerdem enthält sie ausgewählte (städtische oder private) Entwicklungsflächen, auf denen Wohnungsbau geplant ist. Die Karte ist im Aufbau.


Große Entwicklungsflächen im Kieler Stadtgebiet


Mieten & Kaufen


Bauen & Erschließen

Baugruppen

Baugruppen sind Zusammenschlüsse von Menschen mit ähnlichen Wohnideen. Ihre Wohnungen entstehen nach eigenen Vorstellungen, vergleichsweise kostengünstig und häufig mit einem sozialen Mehrwert für die ganze Nachbarschaft.

Ihr Wissen und ihre Leistungsfähigkeit macht sie zu interessanten Partnern für Städte und Kommunen.

Ansprechpartner im Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt:

Dr. Frederik Siekmann
0431 901-3082

 

Planen & Entwickeln

Bei allen Wohnungsbauplanungen will die Stadt darauf achten, dass der soziale Wohnungsbau einen entsprechend starken Anteil hat.

Neben bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten werden auch vielfältige, bunte, lebendige Wohnquartiere gebraucht, die für ein Gefühl der sozialen und infrastrukturellen Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen.

Außer dem Mehr an Wohnungen ist es also auch wichtig, Kiel als gut vernetzte und sozial durchmischte Stadt weiterzuentwickeln.

Dazu gehört auch, wieder mehr Wohnen und Leben in die Innenstadt zu bringen. Dazu gehören die großen Entwicklungsprojekte der vergangenen Jahre wie Neu-Meimersdorf und die künftigen Gebiete wie der Kieler Süden oder Holtenau Ost.

Es geht in einer flächenarmen Stadt wie Kiel aber auch um die konsequente und intelligente Erschließung vieler kleinerer, aber umso wertvollerer Flächen für das vielfältige Wohnen.

 
Doris Grondke

„Wohnungsbaupolitik ist zugleich auch Sozialpolitik, Stadt­entwicklungs­­politik und Wirtschafts­politik.“

Doris Grondke, Dezernentin für Stadtentwicklung und Umwelt

Wohnbauflächen

Die Landeshauptstadt Kiel hat einen Wohnbauflächenatlas erarbeitet. Er dient als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung. Zugleich weist er Grundstückseigentümer*innen, bauinteressierte Privatpersonen und Investor*innen auf potenzielle Bebauungsmöglichkeiten hin.

Der Atlas ist eine Zusammenstellung unbebauter oder geringfügig bebauter Flächen innerhalb des Kieler Stadtgebietes, die für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet erscheinen. 


Wohnungsbau - Monitoring

Fertig gebaute Wohnungen
Fertig gebaute Wohnungen
KategorieFinanzierung2019 *202020212022
Gesamt 1047269412590
BetreutFreik.A.k.A.
k.A.k.A.
BetreutGefördert31000
BarrierefreiFrei0162041
BarrierefreiGefördert04051
Uneingeschränkt
mit Rollstuhl nutzbar
Frei0
0
02
Uneingeschränkt
mit Rollstuhl nutzbar
Gefördert00010

* Die einzelnen Merkmale werden erst seit 2019 erfasst. Unter den in 2019 entsprechend detailliert erfassten Bauanträgen befindet sich keine Fertigstellung mit einem entsprechenden Merkmal.

Genehmigte Wohnungen
Genehmigte Wohnungen
KategorieFinanzierung2019202020212022
Gesamt 7821798653527
BetreutFreik.A.k.A.
k.A.k.A.
BetreutGefördert00110
BarrierefreiFrei394357519
BarrierefreiGefördert4550120
Uneingeschränkt
mit Rollstuhl nutzbar
Frei2
1292
Uneingeschränkt
mit Rollstuhl nutzbar
Gefördert10040

Monitoring im Aufbau

Das hier abgebildete Wohnungsbau-Monitoring geht auf die Ratsanträge 0778/2018 und 0101/2019 zurück. Mehr Informationen stehen in der Beschlussvorlage 0821/2019.

Ab dem Jahr 2019 werden die Daten fortlaufend erfasst und halbjährig dargestellt. Da die einzelnen Spezifikationen erst mit den Bauanträgen ab dem Jahr 2019 erfasst werden, stellen sich bis zu einem Zeitraum von vier Jahren Unschärfen in der Datenqualität ein (siehe auch Baufertigstellungen).

Hinweise zur Datensammlung

  1. Statistik
    Die hier dargestellten Daten werden von der Landeshauptstadt Kiel erfasst und aufbereitet. Ein Großteil der Daten wird an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) zur Erstellung von landesweiten Statistiken weitergeleitet. Aufgrund von Verzögerungen in der Datenweiter-/-eingabe kann es bei den Veröffentlichungen zu Differenzen zwischen den Zahlen der Landeshauptstadt Kiel und denen des Statistikamtes Nord kommen.
     
  2. Baugenehmigung und Baufertigstellung
    Die Baugenehmigungen und Baufertigstellungen werden getrennt voneinander erfasst, da zumeist kein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Daten besteht.
     
  3. Baufertigstellung
    Zur Vermeidung von Rückrechnungen und damit nachträglichen statistischen Korrekturen werden die Baufertigstellungen ab dem Jahr 2019 dem Jahr statistisch zugerechnet, in dem die Baufertigstellung festgestellt wird. Weicht also das Jahr der Feststellung der Baufertigstellung von dem Jahr der tatsächlichen Fertigstellung ab, so erfolgt keine Rückrechnung.
     
    Zum Hintergrund:
    Den Bauenden wird eine Frist gewährt, in denen sie die Baufertigstellung anzeigen müssen. Erfolgt keine Anzeige über die Fertigstellung, so wird spätestens 3 Jahre nach Bescheidung des Bauantrags mit Gültigkeitsablauf der erteilten Baugenehmigung eine Baukontrolle durchgeführt. Die Unschärfe kann somit bis zu 3 Jahre betragen. Das kann dazu führen, dass die Auswertung der gebauten Wohneinheiten für ein Jahr zu Ende dieses Jahres zwar dem aktuell erfassten Stand entspricht, nicht jedoch den tatsächlich in diesem Jahr fertiggestellten Wohneinheiten (Bauüberhang).

Begriffsdefinitionen

  1. Wohnungen:
    Die Erfassung und Darstellung erfolgt nach Wohnungen im Sinne der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein. Sollten sich mehrere Haushalte in einer Wohnung befinden, so wird dieses in einer Fußnote gesondert ausgewiesen: „hierin enthalten XY Wohnung/en mit Wohngruppe/Wohneinheit, entspricht XY Haushalten“.
     
  2. Betreutes Wohnen:
    Als Betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen Unterstützung finden, die je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe benötigen. Das sind beispielsweise alte, psychisch kranke bzw. seelisch, geistig und/oder körperlich behinderte Menschen, Obdachlose oder Jugendliche (Wikipedia). Die Wohnungen mit der Spezifikation „Betreutes Wohnen“ werden in der Gesamtsumme und nicht differenziert zu einzelnen Personengruppen dargestellt. Da die Angabe der Spezifikation „Betreutes Wohnen“ im Bauantrag nicht verpflichtend ist, findet keine gesonderte Ausweisung bei den Daten zum frei finanzierten Wohnungsbau statt. Beim geförderten Wohnungsbau wird die Spezifikation dargestellt, so sie denn vom Bauenden angezeigt wurde.
     
  3. Barrierefrei:
    „Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ - §2 Absatz 2 Landesbauordnung für Schleswig-Holstein Weitere Differenzierung in DIN 18040 - 2: Wohnungen.
     
  4. Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar:
    Im Bereich des Wohnungsbaus entspricht nur bei der Infrastruktur des Gebäudes die Bezeichnung „barrierefrei“ auch „rollstuhlgerecht“.
     
    Innerhalb der Wohnung wird nach DIN 18040 - 2 differenziert zwischen den „barrierefrei nutzbaren Wohnungen“ und dem höheren Standard „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen“. Die Rollstuhlgerechtigkeit beinhaltet alles, was die Barrierefreiheit auch fordert, aber darüber hinaus sind noch weitere Anforderungen zu erfüllen. Dies wird in der DIN 18040 - 2 deutlich durch die R - Anforderungen der DIN. Z.B. ist bezüglich der Bewegungsflächen für die Rollstuhlgerechtigkeit eine Fläche von 150 cm x 150 cm z.B. vor allen Sanitärobjekten oder Türen nachzuweisen, für die Barrierefreiheit einer Wohnung genügt eine Fläche von 120 cm x 120 cm.
      
    Die DIN-Norm findet keine vollumfängliche Festschreibung in der zurzeit geltenden Landesbauordnung für Schleswig-Holstein.
     
    Da die Bauanforderung somit nicht verpflichtend ist, findet keine gesonderte Spezifikation bei den Daten zum frei finanzierten Wohnungsbau statt. Beim geförderten Wohnungsbau wird die Spezifikation dargestellt, so sie denn vom Bauenden angezeigt wurde.
     
  5. Doppelte Erfassung von Wohnungen mit besonderen Spezifikationen:
    Sollte eine Wohnung mehr als eine Spezifikation aufweisen (z. B. Betreutes Wohnen und Barrierefreiheit), so wird diese Wohnung bei jeder Spezifikation ein Mal gezählt. Es wird eine Fußnote angefügt: „hierin enthalten XY Wohnung/en mit der weiteren Spezifikation/en XY“.
 
Grafik Baugenehmigungen
Baugenehmigungen
(Jahressumme lt. Statistikamt Nord; ab 2014 eigene Daten)
Grafik Fertigstellungen
Fertigstellung von Wohnungen
(Jahressumme lt. Statistikamt Nord; ab 2014 eigene Daten)
Grafik Bauintensität
Entwicklung der Bauintensität
(Zahl der fertiggestellten Neubauwohnungen je 1.000 Bestandswohnungen am 31.12. des Vorjahres)

Öffentlich geförderte Projekte

Der Masterplan Wohnen sieht vor, die Strategien der Offensive des Landes für bezahlbares Wohnen zu nutzen. Das schafft Wohnraum für einkommensschwächere Familien und für breite Bevölkerungsschichten.
 
 

Grafik Sozialer Wohnungsbau
Entwicklung der im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus fertiggestellten Wohnungen
 

Im Bau

Marthas Insel, Marthastraße 14, Südfriedhof
100 geförderte Wohnungen

Hörn, Gaarden-Ost
89 geförderte Wohneinheiten inklusive einer Wohngruppe mit 11 Plätzen. Weitere geförderte Objekte sind an der Hörn in Planung

Hof Hammer 1, Hassee
44 geförderte Wohneinheiten, Davon 16 WE für die Wohngruppe der Einrichtung Drachensee. Neben Geschosswohnungen entstehen dort auch sozial geförderte Reihenhäuser

Waitzstraße 75a, 75b, 75c, Brunswik
29 geförderte Wohneinheiten, davon 8 Wohnplätze für Menschen mit Behinderung

Holtenauer Straße 256a bis 262, Wik
21 geförderte Wohneinheiten, davon 8 Wohnplätze für junge Menschen mit Behinderung

Fertiggestellt

Adalbertstraße 7 und 9, Wik
69 Wohnungen, davon 43 gefördert
Altengerechte Wohnungen mit frei wählbarer Betreuung

Verbindungsstraße 2, Gaarden-Ost
31 Wohnungen, davon 31 gefördert
Davon 18 Wohneinheiten betreutes Wohnen und 13 Wohneinheiten Hausgemeinschaft

Charles-Roß-Ring 93, Wik
51 Wohnungen, davon 27 gefördert
Alle Wohnungen barrierearm

Saarbrückenstraße 38, Südfriedhof
14 Wohnungen, davon 14 gefördert
Studentisches Wohnen: 44 Wohnheimplätze in 14 Wohnungen

Ellerbeker Weg 112-116, Elmschenhagen
110 Wohnungen, davon 61 gefördert
12 Wohnungen davon bilden eine Wohngemeinschaft

Anscharpark: Heiligendammer Str.
1, 3, 3a, 3b, 5, 5a, 5b, 5c, 9, 9a, 9b, Wik
155 Wohnungen, davon 72 gefördert
Davon 16 Wohneinheiten Teil eines inklusiven Wohnhauses der Stiftung Drachensee und 1 Wohngruppe

Peter-Hansen-Straße 124-126, Ellerbek
54 Wohnungen, davon 31 gefördert
Betreutes Wohnen im AWO-Servicehaus

 
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Fragen, die sich viele deutschen Großstädte stellen: Wie können wir den wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum decken? 

Das langfristige Engagement der Kieler Wohnungsgesellschaft soll einen gesunden Wohnungsmix sicherstellen. Dort wurden 2021 insgesamt 230 Wohnungen durch Vorkaufsregelungen (unter anderem Kauf von 45 Wohnungen an der Kieler Straße) und durch Ankauf übernommen. Mit den 100 neugebauten Wohnungen auf Marthas Insel wird die KiWoG 2022 rund 350 Wohnungen im eigenen Bestand haben. 

www.kieler-wohnungsgesellschaft.de