Möbelmarkt-Zentrum am Prüner Schlag

Anfang 2011 begannen die Gespräche und Planungen zur Ansiedlung eines Möbelmarkt­zentrums in Kiel. Das Unternehmen Möbel Kraft favorisierte das Grundstück zwischen Hasseldieks­dammer Weg, Westring, A 215 und Olof-Palme-Damm, einer großen Klein­garten­anlage auf städtischem Grund.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 988 und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes begann das erforderliche Bauleitplanverfahren mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Möbelmarktzentrums zu schaffen. Am 20. August 2016 wurde der Bebauungsplan rechtskräftig.  

2. August 2022 Umsetzungsstand

Was ist auf den Maßnahmenflächen passiert?
Auf den Maßnahmenflächen sind die meisten der im Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) dargestellten Maßnahmen/Entwicklungen zwischenzeitlich abgeschlossen. Dazu zählen Wegebauarbeiten, Obst-, Hecken- und Gehölzanpflanzungen, Zaunsetzung und Toreinbau, Abgrenzung der Gehölzsukzessionsflächen, Anlage von Totholz- und Lesesteinhaufen, Anpflanzung von Blüten- und Ziergehölzen, Sanierung und Neuanlage diverser Kleingewässer sowie Aufhängung von Fledermaus- und Vogelnistkästen. 

Welche laufenden Arbeiten werden erledigt?
Laufend erfolgen verschiedene Pflegearbeiten, wie zum Beispiel Wässern der Neuanpflanzungen, Bekämpfung von Sachalin-Knöterich, Bärenklau und Brombeeraufkommen, Sensen von Steinkleebereichen. Ferner erhalten die Obstgehölze einen Kalkschutzanstrich. Bis Mitte August werden drei Informationstafeln entlang des Hauptwanderweges aufgestellt.

Welche Arbeiten stehen noch aus? 
Die Ansaat von Wildblumenwiesen auf verschiedenen Flächen, die Erstbepflanzungen für abgestorbene Bestandsbäume, Anpflanzung der Knickgehölze auf dem vorprofilierten Wall sowie die Herstellung eines Gewässers stehen noch aus und werden aufgrund der Witterungsverhältnisse erst im Spätsommer/Herbst 2022 erfolgen.

Zusammenfassung
Insgesamt haben sich die Anpflanzungen sowohl auf der Sonderbaufläche als auch auf den Maßnahmenflächen gut entwickelt. Die Fassadenbegrünung an den Gebäuden muss noch vervollständigt werden.

Umweltschäden während der Bauphase – Häufige Fragen

Auf dem ehemaligen Kleingartengelände hatte sich eine große Artenvielfalt entwickelt. Von der insgesamt 18 ha großen Fläche sind deshalb 6,3 Hektar für Naturschutzmaßnahmen festgesetzt worden. Hier sollte Strukturvielfalt erhalten und aufgewertet werden. Das Ziel ist ein kleinräumiges Mosaik vielfältiger und naturnaher Habitatstrukturen für im Plangebiet besonders betroffene Tierarten. Erhalten oder wiederhergestellt werden sollten neben Hecken und Obstbäumen, Gebüschen und Stauden aber auch Teiche, Ziergehölze, Reisig- und Lesesteinhaufen.

Durch das langwierige B-Plan-Verfahren war das Gelände wieder stark verwildert. Für die im Herbst 2020 geplante Umsetzung der Aufwertungsmaßnahmen war eine Bestandsaufnahme der überwucherten Strukturen erforderlich, und das Gelände musste zugänglich gemacht werden.

Der dafür erforderliche Rückschnitt der Brombeeren, Heckenschnitt und Pflegeschnitt der Bäume erfolgte nicht gemäß der vorhergegangenen Abstimmung. Die Durchführung der Maßnahme wurde entgegen den Vorgaben nicht angekündigt. Eine vereinbarte ökologische Baubegleitung, die die Arbeiten fachgerecht beaufsichtigen sollte, hat offensichtlich nicht stattgefunden. Kontrollmöglichkeiten wurden somit umgangen.

Es wurden nicht nur Brombeeren, sondern umfangreich zum Erhalt vorgesehene Strukturen (Koniferen, Staudenbereiche) entfernt. Außerdem wurden Gehölze und nach der Kieler Baumschutzsatzung geschützte Bäume beseitigt. Bäume im Kronenbereich wurden beschädigt. Die Maßnahmen wurden mit „großem“ Gerät (Raupenbagger) durchgeführt, wodurch sich quer über die Maßnahmenflächen breite Fahrspuren ziehen.

Zum Teil jahrzehntealte Strukturen von Strauchflächen, Mosaikstrukturen und Hecken sind dadurch zerstört. Gegebenenfalls ist auch gegen Artenschutzbestimmungen verstoßen worden. Deswegen hat die Stadt am 29. Januar 2021 Strafanzeige gestellt.

Nachbilanzierung

Die Schäden waren bereits im November 2020 und im Januar 2021 durch ein Fachbüro aufgenommen und grob bilanziert worden. Diese vorläufige Grobbilanz wurde nun durch Überprüfungen und Nachkartierungen des zuständigen Planungsbüros präzisiert und anschließend dokumentiert.

Die Nachbilanzierung ergab, dass ein Verlust von über 50 größeren Obst-, Laub- und Nadelbäumen zu verzeichnen ist.

Außerdem wurden im Zuge der nicht fachgerechten Rückschnittarbeiten in großem Umfang Kleingehölze, Obststräucher sowie Gräser- und Staudenbereiche beseitigt, die als wesentliche Grundlage für die künftige Entwicklung der Strukturvielfalt im Gebiet hätten dienen sollen.

Hecken in einer Gesamtlänge von 885 Meter gingen verloren. Außerdem gab es erhebliche Flurschäden und Bodenverdichtungen.

Nach Einschätzung des Artenschutzgutachters ist die Tötung von Individuen streng geschützter Tierarten (im Falle des Kammmolchs) auszuschließen, oder es gibt keine konkreten Anhaltspunkte dafür (im Falle der Fledermäuse). Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann kompensiert werden.

Weitere Schäden auf dem Gelände

Über die unzulässigen Vegetationsarbeiten hinaus sind auch viele Fälle von Vandalismus registriert worden. Das Privatgrundstück ist leicht von außen zugänglich. Nicht selten werden Pflanzen werden ausgegraben und gestohlen, Bäume beschädigt und Feuerstellen angelegt. Auch der Amphibienzaun nördlich der Großen Grünen Schützengilde ist durch Vandalismus zerstört worden und muss ersetzt werden.

Die Außenabzäunung des Gesamtgeländes wird in Kürze erfolgen und zwar durch Errichten eines Wildschutzzauns. Die öffentlichen Wege, die die Maßnahmenflächen vor allem im Westen des Gebiets durchziehen werden, werden ebenfalls durch Zäune begrenzt, die durch Hecken einzugrünen sind. Die weitgehende Vermeidung von Störungen aller Art gehört zu den ausdrücklichen Vorgaben des Artenschutzes, deren Beachtung für die Funktion der Maßnahmenflächen unbedingt erforderlich ist.

Am Dienstag, 25. Mai beginnen im Auftrag des Flächeneigentümers die Zaun-Bauarbeiten, für die besondere Umweltauflagen gelten – so ist zum Beispiel nur der Einsatz von leichten Maschinen zulässig.

Lageplan, Ausschnitt aus dem B-Plan 988

Am 6. November 2020 hat ein städtischer Mitarbeiter den Vorgang bemerkt und am 9. November per Mail der Unteren Naturschutzbehörde den Hinweis gegeben, dass es zu unsachgemäßen Arbeiten auf den Maßnahmenflächen gekommen sei.

Am 10. November hat die Verwaltung mit der Firma Krieger Bau per Mail Kontakt aufgenommen und um Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten.

Bei einem Ortstermin am 11. November hat die Untere Naturschutzbehörde die Schäden in Augenschein genommen und am selben Tag Kontakt zur Bauleitung aufgenommen.

Am 12. November hat das Umweltschutzamt das Referat informiert. Das Referat hat dann die weitere Aufarbeitung und den Ortstermin abgewartet wie es in solchen Fällen üblich ist. Die Faktenlage war zu diesem Zeitpunkt noch zu unklar für eine umfassende Information der Dezernentin.

Am 20. November gab es einen erneuten Ortstermin mit den Beteiligten.

Am 25. November fand die regelmäßige Amtsrücksprache mit dem Umweltschutzamt statt. Hier wurde die Dezernentin anhand der inzwischen besser aufbereiteten Faktenlage informiert.

Am 26. November wurden die bau- und umweltpolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen informiert, die an einem regelhaften Austausch teilgenommen haben. Die Information erfolgte auf Grundlage der damaligen Faktenlage. Erste Kartierungsergebnisse zur Schadensbilanzierung liegen den planenden Büros erst seit dem 26. Januar vor. Sie werden derzeit ausgewertet und sind der Verwaltung bis dato nicht bekannt.

Am 27. November ist der Oberbürgermeister im Rahmen des wöchentlichen Jour Fixe mit der Dezernentin über die Vorgänge informiert worden.

Am 4. Februar 2021 hat sich der Bauausschuss eingehend mit dem Fall befasst. Die Firma Krieger sollte zugeschaltet werden, hat aber mit Verweis auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ihre Teilnahme kurzfristig abgesagt.

28. April 2021: Oberbürgermeister Dr. Kämpfer antwortet auf den Offenen Brief von Johanna Sophie Brüggemann, Initiatorin der Online-Petition "Gerechtigkeit für den Prüner Schlag". Die Antwort ist Anlage 2 zur Geschäftlichen Mitteilung 0389/2021 für den Bauausschuss.


Oberste Priorität hatte es für die zuständige Dezernentin, zunächst den Verursacher der Umweltschäden - die Firma Krieger Bau - zu kontaktieren und zur Rede zu stellen. Das ist in einem Telefonat am 25. November geschehen.

Gleichzeit galt es, die Selbstverwaltung in Kenntnis zu setzen. Der nächste turnusmäßige Termin für ein Gespräch mit der Selbstverwaltung war der 26. November. Bis dahin hatte die Verwaltung erwartet, weitere Angaben von Krieger Bau zu erhalten. Die Information innerhalb der Verwaltung und der Selbstverwaltung ist insofern auf dem schnellsten und direkten Weg erfolgt. Das Delikt war bereits begangen und ein weiteres Umweltvergehen nicht zu befürchten, daher gab es keinen Anlass für zusätzliche sofortige Schritte.

Die Verwaltung hatte sich zunächst gegen eine mediale Öffentlichkeit entschieden, weil die fachliche Bewertung des entstandenen Schadens noch aussteht. Angesichts der Bedeutung des Bauprojekts Höffner wäre es rückblickend - trotz der damals noch unvollständigen Faktenlage - angemessen gewesen, bereits im November nicht nur die Selbstverwaltung, sondern auch die Öffentlichkeit zu informieren.

Für die Maßnahmenflächen wurde bisher noch keine Baugenehmigung erteilt. Dies ist das Verfahren, in dem grundsätzlich eine ökologische Baubegleitung förmlich festzusetzen wäre.

Allerdings standen Pflegearbeiten auf den Maßnahmenflächen an. Auf Forderung der Verwaltung gab es entsprechende Vereinbarungen über die Einsetzung einer wirksamen ökologischen Baubegleitung sowie die Anzeige des Beginns von Maßnahmen.

Jedoch wurde weder der Beginn der Maßnahmen angezeigt noch hat die vereinbarte ökologische Baubegleitung, die die Arbeiten beaufsichtigen sollte, für die fachgerechte Umsetzung der besprochenen Maßnahmen gesorgt. Hier sind gleich zwei Kontrollinstrumente ausgehebelt worden.

Inzwischen hat die Untere Naturschutzbehörde eine weisungsbefugte ökologische Baubegleitung förmlich angeordnet. Protokolle der Begehungen werden der Behörde regulär wöchentlich (oder anlassbezogen auch häufiger) vorgelegt.

Am Anfang steht für die Fachbehörden eine belastbare Ermittlung des genauen Sachverhalts. Von deren Ergebnis hängt ab,  ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Diese Ermittlung begann
 
a) am 10. November 2020 mit der schriftlichen Nachfrage der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde bei der Firma Krieger Bau bezüglich der Bauleitung für die unmittelbar zurückliegende Baufeldfreimachung und
 
b) am 12. November 2020 mit der Aufforderung der beiden genannten städtischen Stellen an Krieger Bau, die Folgen der unsachgemäßen Maßnahmen für die Artenschutzbelange auf den Maßnahmenflächen gutachterlich überprüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Überprüfung muss in schriftlicher Form der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt werden.
 

Aufgrund der festgestellten Schäden war von Verstößen gegen Naturschutzrecht auszugehen (§ 39 Abs. 1 BNatSchG, Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen), sodass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Mögliche weitere Verstöße, einschließlich des Anfangsverdachts einer Straftat (Verstöße gegen § 44 BNatSchG) waren nicht auszuschließen, sodass weiterführende Kartierungen für erforderlich erachtet wurden.

Durch die untere Naturschutzbehörde wurde danach die Anordnung erlassen, den Pflege- und Entwicklungsplan sowie Gestaltungs- und Pflanzplan entsprechend der neuen Sachlage zu überarbeiten, auf ihre artenschutzrechtliche Wirksamkeit zu prüfen und dem Stadtplanungsamt sowie der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich vorzulegen. Die Überarbeitung der Pläne ist durch von der Stadt Kiel vorgegebenen Büros durchzuführen, die Büros sind für die Umsetzung der Vorgaben als ökologische Baubegleitung mit Weisungsbefugnis zu beauftragen.

Mit der Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft ruht das Ordnungswidrigkeitenverfahren während der dort geführten Ermittlungen und wird gegebenenfalls durch die Staatsanwaltschaft entschieden. 
 

Im Vertrag sind die Bau-, Fertigstellungs- und Eröffnungsverpflichtungen mit einer Vertragsstrafe für den Fall belegt, dass diese nicht fristgerecht erfüllt werden. In der am 14. Juni 2016 geschlossenen Änderungsvereinbarung zum Kaufvertrag ist geregelt, dass spätestens am 27. Dezember 2021 geöffnet werden muss, frühestens jedoch vier Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 988 und der Erteilung der Baugenehmigung.

Darüber hinaus ist im Ursprungsvertrag bestimmt, dass wenn zum vertraglich vereinbarten Eröffnungszeitpunkt der Baukörper im Wesentlichen fertiggestellt ist, aber die Eröffnung noch nicht stattgefunden hat, ein Anspruch auf die Vertragsstrafe auch dann nicht entsteht, wenn die Eröffnung in den dann folgenden zwei Monaten erfolgt (Bagatellüberschreitung der Bauverpflichtung).

Sollte es zu einer Zahlung der Vertragsstrafe kommen, verlängert sich die Eröffnungsfrist um zwei weitere Jahre. Erst dann greifen die vertraglichen Konditionen für eine mögliche Rückabwicklung des Grundstücksgeschäftes.

Eine Vertragsstrafe für den Fall der Zerstörung, so wie sie nunmehr aufgetreten ist, ist nicht gesondert berücksichtigt, da das Umweltschutzrecht selbst eigene und speziell auf diese Fälle abgestellte Regelungen enthält.

Nach Maßgabe des Vertrages wäre es dann möglich, eine Vertragsstrafe geltend zu machen, wenn sich die Vorhabenträgerin nunmehr weigern würde, die zerstörten Flächen wiederherzustellen und zu unterhalten.

Nach derzeitiger Kenntnis: Nein.

Nein, dafür sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben.

Die Stadt hat noch im Januar 2021 Strafanzeige beim Landgericht Kiel und Anzeige wegen aller in Betracht kommender Straftatbestände gestellt,  insbesondere wegen § 71 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 69 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie wegen § 71a Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 69 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3 BNatSchG.

Die Stadt behält sich ausdrücklich vor, weitere Ansprüche - auch Schadensersatzansprüche - zu prüfen und geltendzumachen.

Im Kaufvertrag finden sich mehrere Gründe, die eine Rückabwicklung des Vertrages ermöglichen. Dies betrifft - unter der Voraussetzung der im Vertrag genannten Tatbestandsmerkmale - folgende Fälle:

  • Vollständige oder teilweise Nichtzahlung des Kaufpreises
  • Rücktrittsrecht von Krieger, wenn der B-Plan beziehungsweise die Änderung des Flächennutzungsplans nicht zu den in § 13 IV genannten Fristen in Kraft getreten ist
  • Der B-Plan lässt die in § 13 Abs. IV Ziff. 1 genannte bauliche und betriebliche Nutzung nicht zu
  • Rückkauf von Flächen, die Krieger nicht für den Bau & den Betrieb der Möbelhäuser benötigt

Der aktuelle Fall, nämlich die (mutmaßlich) fahrlässige Zerstörung von Grünstrukturen, unterliegt keinem Wiederkaufs- oder Rücktrittsrecht und kann daher kein Grund für eine Rückabwicklung sein. Er wird nach den üblichen umweltrechtlichen- und umweltstrafrechtlichen Regelungen behandelt. 

Die Stadt hat mit einer schriftlichen Anordnung der Unteren Naturschutzbehörde die Firma Krieger Bau aufgefordert, den pflichtgemäß vorzulegenden Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) sowie den konkretisierenden Pflanz- und Gestaltungsplan aufgrund der unsachgemäßen Eingriffe in die Maßnahmenflächen zu aktualisieren.

Es muss umfassend geprüft werden, inwieweit Belange des Artenschutzes beeinträchtigt worden sind. Für diese Beurteilung und für die Fortschreibung der genannten Pläne ist eine Nachkartierung auf den Flächen erforderlich. Dies wird die Grundlage für eine anschließende Schadensbilanzierung sein.

Beides ist Aufgabe des Vorhabenträgers. Die Naturschutzbehörde wird diese Unterlagen prüfen. Danach entscheidet sie über Art und Umfang zusätzlicher Kompensationsmaßnahmen.

Weiterhin wurde verbindlich eine ökologische Baubegleitung durch ein von der Verwaltung vorgegebenes Büro angeordnet, welches durch den Vorhabenträger eine Weisungsbefugnis erhält. Die Verwaltung erhält turnusmäßig die Baubesprechungsprotokolle und wird fallbezogen auch selbst Kontrollen vornehmen. Die ökologische Baubegleitung hat ihre Arbeit bereits aufgenommen.

Die Nachkartierung der Flächen ist erfolgt. Eine erste Grob-Bilanzierung des Schadens liegt vor. Die abgeschlossene Bilanzierung wird Grundlage der weiteren Fachplanung sein.
Die Aktualisierung des vorliegenden Pflege- und Entwicklungsplans (PEP) für die Maßnahmenflächen ist erforderlich, unter Beibehaltung des Planungsziels „Erhaltung der der ökologischen Funktion der Flächen“.

Der Gestaltungs- und Pflanzplan, der die Vorgaben des PEP konkretisiert, muss ebenfalls sehr differenziert überarbeitet werden. Neben den Nachpflanzungen, die zur ökologischen Aufwertung bereits vorgesehen waren (zum Beispiel Obstbäume), muss nun zusätzlich der Verlust der gerodeten Vegetation kompensiert werden (weitere Ersatzbäume und Strukturen  wie Gebüsche, Hochstaudenbereiche usw.). Die Bilanzierung und die beiden überarbeiteten Planwerke müssen durch die Landeshauptstadt Kiel abgenommen werden (Stadtplanungsamt und Untere Naturschutzbehörde). In diesem Zusammenhang ist auch über zusätzliche Kompensationsmaßnahmen - vorzugsweise im Nahbereich des Plangebiets - zu entscheiden.

Aus Sicht der Grünordnungsplanung sind die zusätzlich festgestellten Lebensraumverluste grundsätzlich ausgleichbar. Dazu bedarf es einer weiteren qualitativen Aufwertung und einer flächenmäßigen Erweiterung der anstehenden Aufwertungsmaßnahmen.

Auch im Plangebiet selbst ist es grundsätzlich denkbar, dass Randflächen des Sondergebiets „Einzelhandel Möbel“ den Maßnahmenflächen zugeschlagen und für Aufwertungen verwendet werden. Eine solche ortsnahe Kompensation der verursachten Schäden wird in der Verwaltung als optimale Lösung angesehen und auch in der Erläuterung der Nachbilanzierung als sinnvoll erachtet. Inzwischen hat der Vorhabenträger auf der im Bebauungsplan festgesetzten Grenzlinie zwischen Sonderbaufläche und Maßnahmenflächen einen Stabgitterzaun errichtet. Die grundsätzliche Option der Vergrößerung der Maßnahmenflächen A2 und A3 bleibt dennoch bestehen.

Der Vorhabenträger will allerdings große Teile der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen nicht auf seinem Gelände, sondern in zwei Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde erbringen. Das ist naturschutzrechtlich zulässig. Der Knick-Ausgleich wird durch die Anrechnung einer gleichartigen Ökokonto-Maßnahme (50 Meter Knickpflanzung = Neuanlage eines gesetzlich geschützten Biotops) in Krummwisch  erbracht. Der weitere erforderliche Ausgleich, der aufgrund von Beeinträchtigungen nicht gesetzlich geschützter Teile von Natur und Landschaft zu erbringen ist, wird durch die Inanspruchnahme einer gleichwertigen (nicht notwendigerweise gleichartigen) Ökokonto-Maßnahme in Hummelfeld auf einer Fläche von 5.000 m² abgegolten.

Stand Ende 2021

Auf den Maßnahmenflächen wird durch viele Einzelmaßnahmen ein Mosaik vielfältiger Habitatstrukturen für bestimmte Tierarten (u.a. Vögel, Fledermäuse und Amphibien) geschaffen. Dies dient als ökologischer Ausgleich für die Eingriffe durch den Bau des unmittelbar angrenzenden Möbelmarktzentrums.

Durch die Kleingarten-Abrissarbeiten, Vandalismusschäden und die im Herbst 2020 unsachgemäß ausgeführten Pflegemaßnahmen kam es zu negativen Veränderungen des Lebensraums. Durch Nachkartierungen und -bilanzierungen wurde der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aktualisiert. Im PEP werden die Landschaftsbau- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen ausführlich beschrieben. Weiterhin enthält er Informationen zum Monitoring und zum Zeitplan.

Am 29. November 2021 wird eine Fachfirma des Garten- und Landschaftsbaus aus der Region mit den im PEP beschriebenen Arbeiten beginnen. Im Sommer 2022 werden voraussichtlich die letzten Einzelmaßnahmen durchgeführt.

Im Rahmen der Umweltbaubegleitung werden sowohl die Verfasser des Artenschutzberichtes, des Grünordnerischen Fachbeitrags (GOF) und des PEP als auch die Untere Naturschutzbehörde und das Stadtplanungsamt sämtliche Arbeiten fachlich begleiten.

Stand Ende 2020

Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung erfolgt mindestens einmal wöchentlich eine Begehung, bei Bedarf aufgrund von Bauaktivität auch häufiger. Eine Teilnahme städtischer Ämter an den Begehungen und unverzügliche Unterrichtung der Verwaltung bei Handlungsbedarf ist sichergestellt. Alle Termine werden protokolliert.

Absehbare Maßnahmen im Gelände:

  • Schonende Entfernung der Brombeeren noch vor Ende der Schutzfrist (Ende Februar 2021), zum Teil in Handarbeit.
  • Die Knicklücke am Hasseldieksdammer Weg wird bis Ende Februar 2021 geschlossen und bepflanzt.
  • Es ist davon auszugehen, dass Pflanzarbeiten gemäß den Vorgaben des Gestaltungs- und Pflanzplans auf den Maßnahmenflächen erst ab Herbst 2021 erfolgen können. Ein Zeitplan ist im Zuge der PEP-Aktualisierung zu entwickeln.
  • Abzäunung des Wander- / Pflegeweges (zum Beispiel durch einen Stabgitterzaun) zu den Maßnahmenflächen. Zäune werden eingegrünt (Schnitthecken). Abzäunung der Maßnahmenflächen ebenfalls zur Sonderbaufläche und an den Außengrenzen. Der genaue Zaunverlauf wurde mit der Vorhabenträgerin, der unteren Naturschutzbehörde und der ökologischen Baubegleitung vor Ort festgelegt, um die Funktionsfähigkeit der Einzäunung sicherzustellen.
  • Es ist zu prüfen, ob bereits im Sommer der Wegebau, die Aufstellung der Zäune und die Herstellung der Gewässer beginnen können, da die Maßnahmenflächen ansonsten bis zum Herbst 2021 brachliegen, so dass gegebenenfalls erneut eine ungünstige Sukzession einsetzt. Update: Am Dienstag, 25. Mai beginnen im Auftrag des Flächeneigentümers um die Maßnahmenflächen die Zaun-Bauarbeiten, für die besondere Umweltauflagen gelten – so ist zum Beispiel nur der Einsatz von leichten Maschinen zulässig.
  • Es wird derzeit erwogen, den noch herzustellenden Wander- / Pflegeweg auf die nun vorhandene Fahrspur in Fläche A2 (parallel zum Hasseldieksdammer Weg) zu legen, um weitere Beeinträchtigungen in der Maßnahmenfläche zu vermeiden.
  • Die Option einer vorübergehenden Einsaat von Blühflächen (Schwerpunkt: Bienen- und insektenfreundliches Saatgut mit ein- und zweijährigen Arten) wird ebenfalls geprüft.  
  • Die bevorstehende Errichtung des Pylons auf der Maßnahmenfläche A1 wird mit den ökologischen Aufwertungsarbeiten auf dieser Fläche abgestimmt. Der Standort für den Pylon ist bereits im Bebauungsplan festgesetzt. Für die Montage werden Stellflächen benötigt, für die Teile der Maßnahmenflächen temporär in Anspruch genommen werden müssen. Um diesen Eingriff möglichst zu minimieren, werden aktuell Gespräche geführt.
     
    Die im Februar 2021 eingereichten Bauantragsunterlagen für den Pylon bedurften der Ergänzung bzw. Überarbeitung. Dies betraf unter anderem Angaben zur Flächen-Inanspruchnahme im Zuge der Baustelleneinrichtung und den Nachweis der Verträglichkeit der durch die Werbeanlage hervorgerufenen Lichtimmissionen. Die nachgeforderten Unterlagen gingen am 15. April 2021 bei der Stadt ein und werden derzeit geprüft.

    Bereits Ende Februar waren in der Umgebung des vorgesehenen Pylon-Standorts Vergrämungsmaßnahmen begonnen worden. Pfähle mit Flatterband auf den offenen Flächen sowie das Abdecken von Hecken durch Netze sollen Heckenbrüter davon abhalten, in der Nähe der Baustelle zu brüten. Diese Vorrichtungen wurden am Wochenende 17./18. April von Unbekannten beseitigt oder zerstört und müssen durch den beauftragten Artenschutz-Fachgutachter wiederhergestellt werden.
     
  • Bis Mitte Oktober 2021 sind auf den Maßnahmenflächen einzelne vorbereitende Arbeiten vorgenommen worden (Roden von Brombeersträuchern, Mähen von Jakobskreuzkraut, Beseitigung von Abfall usw.).
     
  • Die Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans (PEP) ist fertig. Die Inhalte des PEP sind durch das Bauordnungsamt als Nachtrag vom 7. Oktober 2021 zur Baugenehmigung gegenüber Möbel Höffner verbindlich gemacht worden. Auf der Grundlage des PEP und des konkretisierenden Gestaltungs- und Pflanzplans hat das durch Möbel Höffner beauftragte Fachplanungsbüro ein Leistungsverzeichnis für die durchzuführenden Pflanz- und sonstigen Maßnahmen erstellt. Dieses Leistungsverzeichnis ist Gegenstand einer derzeit laufenden Preisumfrage unter Fachfirmen. Sobald eine durchführende Firma beauftragt worden ist, ist ein unverzüglicher Beginn der Arbeiten vorgesehen.
Ausschnitt aus dem B-Plan 988

Die Landeshauptstadt Kiel erreichten zahlreiche Beschwerden von Anwohner*innen über die Geräuschbelastung sowie Erschütterungen von der Baustelle am Prüner Schlag. Eine für solche Baustellen übliche Vorabinformation der Anwohner*innen durch den Vorhabenträger hat anscheinend nicht stattgefunden. Oberbürgermeister Ulf Kämpfer und Stadträten Doris Grondke haben sich deshalb an das Unternehmen Krieger gewandt.

Darüber hinaus hat die Stadt Kontakt zum zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) aufgenommen. Von dort wurde bestätigt, dass die einzuhaltenden Immissionsrichtwerte deutlich überschritten werden und der Bauträger dem LLUR Vorschläge zur Realisierung effektiver Schallminderungs-Maßnahmen vorlegen muss.

Die Prüfung des Bauablaufplans und des Schallmessberichts ist abgeschlossen und kommt zu dem Ergebnis, dass die Arbeiten unter Beachtung folgender Anordnungen zulässig sind.

Durch das LLUR

  • wurde untersagt, mit zwei Rammen gleichzeitig zu arbeiten. Erlaubt ist nur noch die Arbeit mit jeweils einer Ramme.
  • wurden die Rammarbeiten auf acht Stunden täglich plus einer Stunde Pause begrenzt.
  • wurde festgesetzt, dass die Rammarbeiten nur in der Zeit von 8 bis 17 Uhr stattfinden dürfen.
  • wurde festgesetzt, dass eine einstündige Pause im Zeitraum 12 - 13.30 Uhr gemacht wird.

Ergänzt werden diese Lärmminderungs-Maßnahmen durch die Installation einer Lärmschutzplane auf etwa 100 Metern Länge und einer Höhe von etwa 7 Metern.

Für das zweite Gebäude (zweiter Bauabschnitt) wurde mit der Bohrpfahlgründung, einem deutlich leiseren Gründungsverfahren, begonnen.

Das LLUR hat mit Einsatz des zweiten Pfahlgründungsverfahrens eine Lärmmessung durchgeführt. Die festgestellte Schallimmission reicht nicht aus, um über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus weitere Einschränkungen der Bautätigkeit anzuordnen.

Aktuell informiert die Krieger Bau darüber, dass die Rammarbeiten für den ersten Bauabschnitt am 19.04.2021, und damit etwa zwei Wochen früher als geplant, abgeschlossen sein werden.
 

Die direkte Nachbarschaft wurde durch die Krieger Bau über den Bauablauf, die Dauer der Rammarbeiten und die bereits getroffenen Lärmminderungs-Maßnahmen informiert: Information für Anwohner*innen, Datum 25. Februar.

Die Krieger Bau stellt ergänzend eine Internetseite mit Informationen zum aktuellen Baugeschehen bereit: www.moebelhaus-kiel.de

Viele Kieler*innen wünschen sich, dass die Rammarbeiten am Wochenende untersagt werden; dafür hat sich auch die Stadt bei der Krieger Bau eingesetzt. Dies ist leider rechtlich nicht durchsetzbar, da der Samstag nach dem Gesetz ein normaler Werktag ist, an dem das Arbeiten - in diesem Fall das Rammen - zulässig ist.

Die Rammarbeiten sind nach Kenntnis der Stadtverwaltung am 20. April 2021 beendet worden.

Beim Rammen wird zwischen Rammbär und Betonpfahl eine Eichenholzplatte gelegt. Wenn das Holz zu heiß wird und schwelt, entsteht Rauch. Das Holz ist nach Auskunft des Baustellenpersonals unbehandelt. Die Rauchentwicklung findet nicht ständig statt, sondern nur gelegentlich und dann allenfalls etwa 10 Minuten lang. Das LLUR stuft diese Art von Immissionen bei genügend Abstand als nicht erheblich ein.

 

Möbel Höffner in Kiel

Im Oktober 2018 hat die Unternehmensgruppe „Krieger“ bekannt gegeben, dass statt des Einrichtungshauses Möbel Kraft künftig ein Höffner-Markt vorgesehen ist. Die Ansiedlung der Höffner Möbelgesellschaft in Kiel wurde schriftlich versichert. Die primären Ziele und Planungen ändern sich dabei im Wesentlichen nicht.  

Gemäß Präambel im Kaufvertrag ‚beabsichtigt Krieger mit der Umsetzung dieses Vorhabens mind. 250 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen.‘ Es besteht allerdings keine rechtsgültige Verpflichtung dazu. Die Stadt geht davon aus, dass diese Größenordnung erreicht wird. Aufgrund der digitalen Herausforderungen vor allem im Einzelhandel sind langfristige Personalplanungen schwer absehbar.

Die Agentur für Arbeit Kiel und das Jobcenter Kiel haben zum jetzigen Zeitpunkt gemeinsam 60 Menschen an Möbel Höffner beziehungsweise Höffners Partnerfirma Translogistik vermittelt. Darunter sind auch langzeitarbeitslose Menschen. Die 60 Vermittlungen fanden in den Bereichen Einrichtungsberatung, Fachverkäufer*in und Logistik statt.

Darüber hinaus laufen derzeit Qualifizierungsmaßnahmen, an denen auch Kund*innen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters teilnehmen. Für die Zukunft ist daher mit weiteren Einstellungen zu rechnen. Insgesamt ist der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter ein Bedarf von 200 Mitarbeiter*innen für den Verkauf bei Möbel Höffner und 80 Mitarbeiter*innen für Möbelmontage und Auslieferungsfahrten bei Translogistik gemeldet.

Hinzu kommt die Vermittlung von neun Auszubildenden bereits zum Einstellungsjahrgang 2021, unter anderem für Einzelhandelskauffrau*mann, Büromanagement und Gestalter*in. Über die üblichen Zugangswege (Jobbörse usw.) sind weitere zu besetzende Stellen zugänglich.

Ja, das Unternehmen unterliegt nach Aufnahme des Geschäftsbetriebs der Gewerbesteuerpflicht. Diese Frage ist im (öffentlich einsehbaren) Kaufvertrag geregelt. Dort sind auch Möglichkeiten zur Reduzierung des Gewerbesteueraufkommens explizit ausgeschlossen.

ÖPNV

Der Bereich ist gut mit dem ÖPNV angebunden: Die Buslinie 81 fährt von Montag bis Freitag im 15-Minuten-Takt und sonnabends im 30-Minuten-Takt, jeweils mit Gelenkwagen. Das gilt auch für Sonntag, dann fährt die 81 alle 30 Minuten. Gut zu Fuß zu erreichen sind außerdem die Linien 31 und 91, die zusätzliche direkte Verbindungen aus anderen Stadtteilen bieten,; beide zusammen wiederum Montag bis Freitag mindestens im 15-Minuten-Takt sowie Sonnabend und Sonntag mindestens im 30-Minuten-Takt, ebenfalls als Gelenkwagen.

Aus den Erfahrungen mit dem Möbelhaus Ikea ist eine Angebotsausweitung im normalen Betrieb nicht notwendig. Die Stadt wird die Situation vor Ort aber laufend beobachten, so dass wenn nötig nachgesteuert werden kann. Zu besonderen Anlässen wird das Angebot je nach Tages- und Wochenzeit verstärkt.


Reicht die Linksabbiegerspur am Westring?

Freigabedauer sowie die Länge der Abbiegespur für Linkseinbieger zu Möbel Höffner ermöglichen die Abwicklung von 324 Fahrzeugen pro Stunde. Das ist eine fast doppelt so hohe Kapazität auf wie nach dem zugrundeliegenden Prognoseplanfall nötig. Möglicherweise ist in der Eröffnungsphase aufgrund besonderer Angebote mit mehr als im Prognosefall zu rechnen.

Sofern die Linksabbiegespur für den erhöhten Kfz-Verkehr bei der Eröffnung nicht ausreichend sein sollte, steht auch die linke Geradeausspur als Aufstellfläche zur Verfügung. Da die Verkehre dort nur einspurig in den Westring geführt werden, kann auch konfliktfrei einspurig an den wartenden Kfz vorbeigefahren werden. Sollte der Parkplatz aufgrund des Kund*innenaufkommens gesperrt werden müssen, werden auch die jeweiligen Abbiegespuren gesperrt, sodass auch dort keine Konflikte zu erwarten sind. Die Zufahrten wären in diesem Fall unterbunden, und potenzielle Besucher*innen würden an der Zufahrt vorbeigeführt werden.


Fahrradbügel auf dem Firmengelände

Im Mobilitätskonzept, das der Baugenehmigung zugrunde liegt, sind für Höffner knapp 80 Fahrradabstellplätze an zwei Stellen auf dem Gelände der beiden Möbelmärkte vorgesehen. Lastenräder sind in diesem Konzept nicht gesondert ausgewiesen. Der Bau der Fahrradabstellplätze ist Bestandteil der Baugenehmigung.
 

Parkplätze für die Spiele der Kiel Baltic Hurricanes

Dass Höffner den Kundenparkplatz oder einen Teil davon bei Heimspielen der Canes für Zuschauer zur Verfügung stellt,  ist über die Regelung im (öffentlich einsehbaren) Kaufvertrag abgedeckt. Dort steht: „Krieger verpflichtet sich für Besucher der benachbarten Sportanlage an Sonntagen, die keine verkaufsoffenen Sonntage sind, Parkplätze kostenlos zur Verfügung zu stellen und eine Zuwegung dorthin bis zur Grundstücksgrenze des Kaufgegenstandes zu bauen.“

Dokumentation des Planverfahrens

Die im Folgenden abgebildeten Inhalte der Gläsernen Akte dokumentieren alle wesentliche Schritte, Inhalte, Untersuchungen und Vereinbarungen, die im Zuge des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 988 „Prüner Schlag - Möbelmarktzentrum“ sowie zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes relevant waren.

Das Vorhaben umfasst neben dem Möbelhaus mit circa 40.000 Quadratmetern Verkaufsfläche ebenfalls die Errichtung eines Möbeldiscounters „Sconto“ mit circa 8.000 Quadratmetern Verkaufsfläche.

Die Investitionssumme wird laut der Möbel Kraft AG rund 65 Millionen Euro betragen und dauerhaft 250 bis 300 Arbeitsplätze in Kiel schaffen. Die zu gründende Betriebsgesellschaft des Möbelhauses wird ihren Sitz in Kiel haben und daher ihre Steuern in Kiel zahlen.

Transparenz durch „Gläserne Akte“

Die Verwaltung weiß um die hohe Bedeutung einer solchen Ansiedlung für die Stadt. Sie ist sich auch bewusst, dass die vorgesehene Standortentscheidung den betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern viel abverlangt. Vorhaben einer solchen Größenordnung werden darüber hinaus immer kontrovers diskutiert.

Faire Diskussionen erfordern ein Höchstmaß an Information über das Vorhaben und über alle Schritte der Verwaltung. Ziel der Verwaltung ist es, die Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem die betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, umfassend zu informieren.

Daher wird die Verwaltung auf dieser Seite eine „Gläserne Akte“ führen, die für alle einsehbar ist. Sie gibt Auskunft über die bedeutenden bisherigen und zukünftigen Schritte im Verfahren und gewährt Einblick in die wesentlichen Unterlagen der Verwaltung, soweit Sie der Öffentlichkeit rechtlich zugänglich gemacht werden dürfen.

Häufige Fragen zur Ansiedlung

Die Verwaltung hat ein Ablaufschema für das Bauleitplanverfahren zur Ansiedlung des Möbelzentrums erstellt. Das Schema stellt die einzelnen Verfahrensschritte von den Beschlüssen der Ratsversammlung im September 2011 bis hin zur Rechtskraft des Bebauungsplans dar.

Anhand der Übersicht kann unter anderem nachvollzogen werden, wann und in welcher Form die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist.

Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen zur Ansiedlung des Möbelzentrums in Kiel finden Sie hier. 


Die bisherigen Schritte

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Januar den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 988 „Prüner Schlag - Möbelmarktzentrum“ und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

Der erneut beschlossene Entwurf liegt vom 26. Februar - 30. März 2016 im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus Fleethörn 9, 24103 Kiel, 4. Obergeschoss, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462b (Plankammer) öffentlich aus.

Während der Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. Hier in der Gläsernen Akte sind die Planunterlagen weiterhin zugänglich.

 


Material der Beschlussfassung
Gutachten & Untersuchungen

Die Prüfung der im Rahmen der ersten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sowie ein erneute rechtliche Prüfung hatten Änderungen am Planentwurf des Bebauungsplans Nummer 988 zur Folge.

Es handelt sich um Anpassungen, die die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans konkretisieren und modifizieren, die städtebauliche Planung des angestrebten Bauvorhabens jedoch nicht verändern.

Der Bebauungsplan wird aufgrund dieser Änderungen erneut öffentlich ausgelegt. Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 7. Januar 2016 den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Zur erneuten öffentlichen Auslegung werden die aktualisierten Planunterlagen in die Gläserne Akte eingestellt. Während der Auslegung kann wiederholt jedermann Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. Ort und Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung werden eine Woche vorher bekannt gemacht. Entsprechende Informationen erhalten Sie aus der Tagespresse und im Internet.
 

Die Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH beauftragte im September 2011 das Büro Hauke Kruse, Sachverständiger in Hamburg, die Verkehrswerte zweier Flächenqualitäten zu ermitteln. Dies erfolgte im Rahmen des geplanten Verkaufs des Kleingartengeländes Prüner Schlag / Brunsrade.

Gemäß Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig vom 25. März 2015 wird nunmehr das Wertgutachten veröffentlicht. Sie können es hier herunterladen.

Entsprechend sind nun auch die Kaufpreise im veröffentlichten Kaufvertrag genannt.
 

Der Innen- und Umweltausschuss und der Bauausschuss haben der Ratsversammlung empfohlen, in ihrer Sitzung am 19. März 2015 die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes endgültig zu beschließen. Die Ratsversammlung ist dieser Empfehlung gefolgt.

In der Gläsernen Akte kann die Planzeichnung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht aufgerufen werden.
 

Der Bauausschuss und die Ratsversammlung haben in ihren jeweiligen Sitzungen am 3. Juli 2014 und am 10. Juli 2014 den Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 988 „Prüner Schlag - Möbelmarktzentrum“ und deren öffentliche Auslegung beschlossen.

Die beiden Entwürfe lagen vom 24. Juli 2014 bis zum 4. September 2014 im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, 4. Geschoss, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462b (Plankammer) öffentlich aus. Sie konnten die Planunterlagen im Rathaus einsehen. Hier in der gläsernen Akte sind sie weiterhin zugänglich.

 


Material der Beschlussfassung
Gutachten & Untersuchungen

Am 9. Juli 2014 wurde der aktuelle Stand der Bauleitplanung in der gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte Mitte und Schreventeich / Hasseldieksdamm vorgestellt.

Mit Hilfe einer Präsentation wurden unter anderem das Bauleitplanverfahren, die Grundlagenerarbeitung durch verschiedene Gutachten, zeichnerische und textliche Festsetzungen sowie die Berücksichtigung ökologischer Belange den Mitgliedern der Ortsbeiräte und den Bürgerinnen und Bürgern erläutert.

Auf die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse der Ortsbeiräte Mitte und Schreventeich/Hasseldieksdamm geht die Verwaltung mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 1. September 2014 an die Ortsbeiräte ein.

Beim Bürgerentscheid am 23. März 2014 stimmte eine Mehrheit von 52,5 Prozent (46524 Stimmen) mit Nein zum Planungsstopp. Damit können die Planungen fortgesetzt werden. Mit Ja stimmten 47,5 Prozent (42097 Stimmen). Die Abstimmungbeteiligung lag bei 45,7 Prozent. Detailergebnisse finden Sie hier.

Am 30. Oktober 2013 hatten Frau Ulrike Hunold, Herr Jan Barg und Herr Björn Sander bei der Landeshauptstadt Kiel schriftlich ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung eingereicht: "Soll die Planung für ein Möbelmarkt-Zentrum auf dem Kleingartengelände Prüner Schlag / Brunsrade am Westring eingestellt und somit der Beschluss der Kieler Ratsversammlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 988 aufgehoben werden?“

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein erklärte das Bürgerbegehren mit Schreiben vom 11. Dezember 2013 für zulässig. Bis zum Bürgerentscheid wurde das Bebauungsplanverfahren ausgesetzt.

Die Ratsversammlung legte in ihrer Sitzung am 16. Januar 2014 als Abstimmungstermin den 23. März 2014 fest. Mehr zur Chronologie und zum weiteren Ablauf des Bürgerentscheides finden Sie im Bereich www.kiel.de/wahlen.

Die Ratsfraktion DIE LINKE hat gegen die Plakatierung der Landeshauptstadt Kiel für die Fortführung der Planung eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingelegt. Die Antwort des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein bestätigt die Rechtmäßigkeit der Plakataktion.

Die drei häufigen Fragen

  1. Darf die Landeshauptstadt beim Bürgerentscheid für das „NEIN“ zum Planungsstopp werben?
  2. Darf die Stadt die Werbeaktionen mit Steuergeldern finanzieren?
  3. Warum ist die Abstimmungsfrage so kompliziert formuliert? 

beantwortet die Stadt ausführlich in diesem Dokument.

Die Möbel Kraft AG hat am 18. November 2013 den Antrag gestellt, die Lauben auf dem ehemaligen Kleingartengelände Prüner Schlag / Brunsrade zurückzubauen. Da ein Großteil der Parzellen bereits seit längerem ungenutzt ist und die Lauben durch Verfall und Vandalismus in weiten Teilen zerstört sind, ist die Verkehrssicherheit auf dem Gelände in wachsendem Umfang gefährdet. Zudem wurde das Grundstück vermehrt zum illegalen Abladen von Müll missbraucht.

Am 26. November 2013 hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) die dafür erforderliche Genehmigung erteilt. Die Genehmigung erfolgte unter strengen Auflagen des LLUR, wie beispielsweise der nur begrenzt mögliche Zeitraum für Rückbaumaßnahmen, deren biologische Baubegleitung und der zeitnahe Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für die zu schützenden Arten. Vor diesem Hintergrund hat die Landeshauptstadt Kiel dem Antrag gemäß den Regelungen im Kaufvertrag zugestimmt.

Auf die Klage der Vertretungsberechtigten gegen den Abbruch der Lauben hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2013 dargelegt, dass der Abriss der Lauben der Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht entgegensteht. Dies bestätigte auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 24. Januar 2014.

In der Ratsversammlung am 16. Januar 2014 wurde unter Punkt 5 der Tagesordnung über die "Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nummer 988 und Einstellen der Planung eines Möbelmarktzentrums" diskutiert.
 

Am 22. Oktober 2013 um 19.30 Uhr wird der aktuelle Planungsstand im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der gemeinsamen Ortsbeiratssitzung der Ortsbeiräte Mitte und Schreventeich / Hasseldieksdamm in der Aula der Max-Planck-Schule (Winterbeker Weg 1, 24114 Kiel) vorgestellt. Nachfolgend können Sie die Planunterlagen einsehen:

 

 

Die für das Bauleitplanverfahren erforderlichen Fachgutachten können unter den folgenden Links eingesehen werden. Wesentliche Ergebnisse der Gutachten werden ebenfalls im Rahmen der Sitzung vorgestellt.

 

 

Das vom Unternehmen Möbel Kraft beauftragte Boden- und Baugrund-Gutachten liegt ebenfalls vor.
 

Das Stadtplanungsamt informiert den Kleingarten-Beirat über den Zwischenstand der Bearbeitung der Fachgutachten und über das Ergebnis der Architekten-Mehrfachbeauftragung. Das Kieler Büro IPP stellt erste Ergebnisse zur Bestandsaufnahme von Pflanzen- und Tierwelt als Teil des Grünordnerischen Fachbeitrags vor. Unter den folgenden Links können das Protokoll und die Präsentationen eingesehen werden:

 

 

Das Stadtplanungsamt informiert den Ortsbeirat Mitte über die Ergebnisse der Architekten-Mehrfachbeauftragung und stellt einleitend einen ersten Sachstand zu den Fachgutachten dar, die für das Bauleitplanverfahren benötigt werden.

Das Stadtplanungsamt hat hierzu die Präsentation „Zwischenstand der Planungen „Ansiedlung Möbel Kraft“ -- Ergebnis der Architekten-Mehrfachbeauftragung“ erstellt. Unter dem folgendem Link kann die Präsentation eingesehen werden. Hinweis: Die Präsentation ist ohne Vortrag unvollständig.

Präsentation „Zwischenstand der Planungen „Ansiedlung Möbel Kraft“ - Ergebnis der Architekten-Mehrfachbeauftragung“
 

Der Beirat für Kleingärten tagt am 12. Juni 2012 zum zweiten Mal. Hier können Sie das Protokoll des Beirats für Kleingärten vom 12. Juni 2012 herunterladen.

Der Oberbürgermeister informiert ebenfalls den Bauausschuss in einer Geschäftlichen Mitteilung (GM) über die wesentlichen Inhalte des Grundstückkaufvertrags "Möbel Kraft".

Der GM liegt als Anlage das Ablaufschema zum Bebauungsplanverfahren Möbel Kraft bei.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung stimmt der Ausschuss der Genehmigung des Grundstückkaufvertrags "Möbel Kraft" zu. Die Beratung erfolgte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, da im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit vorliegen. Daher darf die Beschlussvorlage auch nicht veröffentlicht werden.
 

Am 23. März 2012 wurde in Berlin der Grundstückskaufvertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Krieger Grundstücks GmbH unterzeichnet. Über die Inhalte des Vertrags hat die Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH eine Präsentation erstellt. Präsentation Grundstückskaufvertrag für Möbel Kraft

Der gesamte Kaufvertrag kann hier eingesehen werden. Inhalte, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden dürfen, sind unkenntlich gemacht.
 

Die Ratsversammlung stimmt mit Beschluss über die Drucksache 0145/2012 außerplanmäßigen Aufwendungen für die Bauleitplanverfahren „Möbel Kraft“ zu. Im städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und Möbel Kraft ist geregelt, dass diese Aufwendungen von Möbel Kraft erstattet werden (siehe Ratsversammlung v. 29.09.2011, "Beschluss zu den Planungskosten Bauleitplanverfahren"). Einzelheiten zu den Aufwendungen können Sie der Beschlussvorlage entnehmen.

Beschlussvorlage über außerplanmäßige Aufwendungen für die Bauleitplanverfahren Möbel Kraft
 

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss in einer Geschäftlichen Mitteillung über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Ansiedlung von Möbel Kraft.

Geschäftliche Mitteilung zum Sachstand Möbel Kraft
 

Die Ratsversammlung hat in der Sitzung am 29. September 2011 beschlossen, einen Beirat für die Kleingärten einzurichten. Auszug aus dem Grundsatzbeschluss zur Ansiedlung von Möbel Kraft:

„Zur Erhöhung der Transparenz des Verfahrens und der Sicherung der Interessen der Betroffenen wird ein Beirat eingerichtet, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Kleingartenvereins Kiel e.V. von 1897, der befassten Fachverwaltung, den Ratsfraktionen und der Ortsbeiräte Schreventeich/Hasseldieksdamm und Mitte. Dieser Beirat soll dem Austausch dienen und in regelmäßigen Abständen (z. B. dreimonatlich) zusammentreten."

Der Beirat hat am 28. Februar 2012 erstmalig getagt.
Protokoll des Beirats für Kleingärten vom 28. Februar 2012
 

In der Sitzung der Ratsversammlung am 16. Februar 2012 beantwortet die Verwaltung eine Einwohnerinnenanfrage zu Möbel Kraft. Die Antworten finden Sie unter dem folgenden Link.

Einwohnerinnenanfrage vom 16. Februar 2012
 

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über die Kontakte zwischen Möbel Kraft, der Landeshauptstadt Kiel (LH Kiel) und der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH (KiWi) in dem Zeitraum vor Juli 2011. Die Terminübersicht finden Sie unter dem folgenden Link.

Terminübersicht Kontakte Möbel Kraft, LH Kiel und KiWi
 

Am 29. September 2011 um 15 Uhr berät die Ratsversammlung im öffentlichen Teil der Sitzung unter mehreren Tagesordnungspunkten über die Beschlussvorlagen zum Bauleitplanverfahren bezüglich des Vorhabens Möbel Kraft.

Ort: Rathaus, Ratssaal

 


Tagesordnung & Beratungsunterlagen
 

Der Grundsatzbeschluss wurde mit den im Bauausschuss am 18. August 2011 und im Wirtschaftsausschuss am 14. September 2011 beschlossenen Ergänzungen der Ratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen und des Ortsbeirats Schreventeich/Hasseldieksdamm zur Beratung vorgelegt.

 

 

Die Vorlage wurde mit einem weiteren Ergänzungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen durch die Ratsversammlung beschlossen.

 

 

Die Änderungsanträge der Ratsfraktionen CDU, FDP und DIE LINKE wurden abgelehnt.

   

Die Vorlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes, zum Bebauungsplan und zu den Planungskosten im Bauleitplanverfahren wurden ebenfalls durch die Ratsversammlung beschlossen.

   

Ferner wurden in der Ratsversammlung die Antworten der Verwaltung auf zwei Kleine Anfragen der Ratsfraktion DIE LINKE und auf vier Einwohneranfragen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Kieler Nachrichten berichten über die anstehenden Beratungen zu Möbel Kraft in der Ratsversammlung am 29. September 2011. Gleichzeitig wird auf die "gläserne Akte" im Internet hingewiesen.
 

Einmal wöchentlich tagen die Amtsleitungen des Dezernats für Stadtentwicklung und Umwelt unter dem Vorsitz von Bürgermeister Peter Todeskino, um über die wichtigen Planungs- und Bauvorhaben aus dem Stadtgebiet zu beraten. In der PBK am 22. September 2011 wurde unter anderem das Thema "Kleingärten im Städtebau" behandelt, das auch für die Ersatzgärten Prüner Schlag von Bedeutung sein könnte.

Protokollauszug
 

Am 22. September 2011 um 17 Uhr berät der Bauausschuss im öffentlichen Teil der Sitzung unter den Tagesordnungspunkten 6.1 - 6.3 über die Beschlussvorlagen zum Bauleitplanverfahren bezüglich des Vorhabens Möbel Kraft.

Ort: Neues Rathaus, Eingang Ecke Stresemannplatz / Kaistraße, Raum D 604

 

Der Wirtschaftsausschuss berät im öffentlichen Teil der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt 9.1 ebenfalls über die Ansiedlung von Möbelkraft. Wie auch schon im Bauausschuss am 18. August 2011 erläutern Bürgermeister Peter Todeskino, der Geschäftsführer der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft, Peter Beckmann, und Dr. Gunnar George von Möbel Kraft das Ansiedlungsprojekt.

Die Einladung mit der Tagesordnung und den Beratungsunterlagen wurde am 9. August 2011 an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses versandt.

 


Tagesordnung & Beratungsunterlagen
 

Wie im Bauausschuss am 18. August 2011 wurde die Vorlage „Grundsatzbeschluss“ mit den Ergänzungen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen und des OBR Schreventeich / Hasseldieksdamm beschlossen, während die Änderungs- und Alternativanträge von CDU, FDP und DIE LINKE und der Antrag des OBR Mitte abgelehnt wurden.
 

Bürgermeister Peter Todeskino begutachtet gemeinsam mit Vertretern der beteiligten Fachämter mögliche Ersatzflächen für Kleingärten (siehe 22. Juli 2011). Im Anschluss werden die Flächen einer intensiven verwaltungsinternen Prüfung unterzogen. Nach Abschluss der Prüfung wird die Verwaltung zeitnah mit konkreten Vorschlägen auf den Kreisverband der Kleingärtner zugehen. 

Die Kieler Nachrichten berichten über die Beschlüsse des Bauausschusses zur Ansiedlung von Möbel Kraft.
 

Der Bauausschuss berät im öffentlichen Teil der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 7.5 über den Grundsatzbeschluss zur Ansiedlung von Möbel Kraft in Kiel und die diesbezüglichen Anträge der Ratsfraktionen.

Bürgermeister Peter Todeskino, der Geschäftsführer der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft, Peter Beckmann, und Dr. Gunnar George von Möbel Kraft berichten über das Vorhaben.

Die Einladung mit der Tagesordnung und den Beratungsunterlagen wurde am 9. August 2011 an die Mitglieder des Bauausschusses versandt.

 


Tagesordnung & Beratungsunterlagen
 

Beschlossen wurden die Vorlage „Grundsatzbeschluss“ mit den Ergänzungen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen und der Antrag des OBR Schreventeich/Hasseldieksdamm. Die Änderungs- und Alternativanträge von CDU, FDP und DIE LINKE wurden ebenso wie der Antrag des OBR Mitte abgelehnt.
 

Die beiden Ortsbeiräte tagen in einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung im Ratssaal.

Die Tagesordnung mit den Beratungsunterlagen wurde den Mitgliedern vorab am 6. August 2011 zugesandt. Unter Tagesordnungspunkt 3. „Möbel Kraft - Vorstellung des Planungsprozesses“ berichten Bürgermeister Peter Todeskino, der Geschäftsführer der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft, Peter Beckmann, und Dr. Gunnar George von Möbel Kraft über das Vorhaben.

Der Planungsprozess wird anhand einer Beamerpräsentation (PDF) erläutert.

 


Beratungsunterlagen zum Thema Möbel Kraft

In den Kieler Nachrichten erfolgt ein weiterer Hinweis auf die Ortsbeiratssitzung am 16. August 2011.

In den Kieler Nachrichten erscheint ein Artikel zur Ansiedlung von Möbel Kraft mit Hinweis auf die gemeinsame Sitzung der Ortsbeiräte Mitte und Schreventeich / Hasseldieksdamm am 16. August 2011.
 

Die Kieler Nachrichten berichten über die gleichzeitig geplante Ansiedlung von "Sconto".
 

In den Kieler Nachrichten erscheinen ein Artikel, ein Kommentar und Leserbriefe zu den Reaktionen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner auf die mögliche Ansiedlung am Prüner Schlag.
 

Die Kieler Nachrichten, Lübecker Nachrichten und Landeszeitung berichten über die Vorstellung der Möbel-Kraft-Pläne im Kieler Rathaus am 22. Juli 2011.
 

In einer gesonderten Veranstaltung informiert die Verwaltung die Vorsitzenden und die baupolitischen und wirtschaftspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Ratsfraktionen über das Ansiedlungsvorhaben der Möbel Kraft AG.
 

Oberbürgermeister Torsten Albig und Bürgermeister Peter Todeskino informieren gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft, Peter Beckmann, die Herren Voelz (Vorsitzender) und Mehrens vom Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. über die Ansiedlung eines Möbelmarktzentrums in Kiel.

Das Unternehmen, vertreten durch Dr. Gunnar George, favorisiert dabei ein Grundstück zwischen Hasseldieksdammer Weg, Westring, A 215 und Olof-Palme-Damm am Areal „Prüner Schlag“. Eine Realisierung des Projekts am dortigen Standort würde die Verlagerung von Kleingärten erforderlich machen.