Überwachung frei­verkäuflicher Arzneimittel

Freiverkäufliche Arzneimittel werden zum Beispiel in Drogerien, Lebensmittelmärkten/Discountern, Reformhäusern, Bioläden und Erotik-Shops oder im Reisegewerbe auf Märkten angeboten. Die Überwachung der freiverkäuflichen Arzneimittel außerhalb von Apotheken erfolgt durch das Amt für Gesundheit.

Vor Aufnahme des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ist nach § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) die Tätigkeit bei uns anzuzeigen.

Der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln darf nur mit der erforderlichen Sachkunde erfolgen.

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Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit 
Abteilung Hafen- und Umwelthygiene, Krisen- und Vorsorgeplanung 
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel 

Kai Breker 

0431 901-2114