Überwachung freiverkäuflicher Arzneimittel
Freiverkäufliche Arzneimittel werden zum Beispiel in Drogerien, Lebensmittelmärkten/Discountern, Reformhäusern, Bioläden und Erotik-Shops oder im Reisegewerbe auf Märkten angeboten. Die Überwachung der freiverkäuflichen Arzneimittel außerhalb von Apotheken erfolgt durch das Amt für Gesundheit.
Vor Aufnahme des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ist nach § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) die Tätigkeit bei uns anzuzeigen.
Der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln darf nur mit der erforderlichen Sachkunde erfolgen.
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Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Abteilung Hafen- und Umwelthygiene, Krisen- und Vorsorgeplanung
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel
Kai Breker