Menschen mit BeeinträchtigungKiel fördert neue inklusive Projekte
Die Landeshauptstadt Kiel hat sich zum Ziel gesetzt, die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung zu fördern.
Zur Umsetzung des Leitbildes, in Form von Projekten, stellt die Landeshauptstadt Kiel auch für 2025 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro für neue inklusive Projekte zur Verfügung.
Projektförderung
Die Projekte können von Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden oder Selbsthilfegruppen durchgeführt werden. Jedes Projekt kann mit einer Summe von bis zu 10.000 Euro gefördert werden.
- Das Projekt ist in Kiel angesiedelt oder die Beteiligung von Kieler*innen liegt nachweislich bei mindestens 75 Prozent.
- Das Projekt setzt erkennbar neue Schwerpunkte und Akzente im Bereich der Teilhabe.
- Die Interessen von Menschen mit Behinderungen müssen erkennbar berücksichtigt werden.
- Das Projekt trägt dazu bei, Themen rund um Menschen mit Behinderungen öffentlich zu machen.
- Das Projekt unterstützt das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung.
- Es handelt sich grundsätzlich um eine einmalige Förderung.
- Die Förderung soll auf ein Jahr beschränkt sein.
- Das geförderte Projekt muss noch im Jahr 2025 begonnen werden.
- Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachleistungskosten.
- Der Antrag muss schriftlich, gerne auch per E-Mail, eingereicht werden.
- Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband e.V. organisierte ein Projekt mit eigens konzipierten Schulungsangeboten für Trainer*innen und Schiedsrichter*innen aus der Gruppe der Erwachsenen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung.
- Das Tanzprojekt "Tanzende Teller" erforscht den Essensprozess auf eine kreative und inklusive Weise mit den Methoden der kulturellen Bildung. In Bewegung und Tanz können Kinder im Vorschulalter den Akt des Essens spielerisch erleben und in Bewegung und elementaren Tanzformen ausdrücken.
- Das Projekt "Empowerment macht stark" des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V. zielt auf die eigenständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung ab. In einem Tagesseminar werden u.a. die eigenen Bedürfnisse, Stärken sowie individuelle Grenzen der Teilnehmenden beleuchtet.
Antrag, Form & Frist
Die Projektideen können bis zum 30. April 2025 (Posteingang) beim
Amt für Soziale Dienste
Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
eingereicht werden, gerne auch per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass es in diesem Jahr nur einmalig möglich sein wird, Anträge einzureichen. Es wird keine 2. Förderrunde geben.
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Antrag auf Förderung eines Projektes als PDF
Die Bewilligung und Mittelbereitstellung erfolgt voraussichtlich im Oktober 2025.

Aufgrund der eingeschränkten Anwesenheit der Stadtverwaltung zur Reduzierung des Infektionsrisikos mit dem Corona Virus sind wir von
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
weiterhin unter der hier aufgeführten Telefonnummer und E-Mailadresse erreichbar.
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Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
Kristina Kleiß
0431 901-3202
Kristina.Kleiss@kiel.de
Katrin Deba
0431 901-4827
Katrin.Deba@kiel.de