Beteiligung der Öffentlichkeit

Gesetzliche Beteiligungen


Beteiligung nach Hauptsatzung der Landeshauptstadt

Zentral für lokale Anliegen: die Ortsbeiräte

Was im eigenen Stadtteil passiert, erfährt man zum Beispiel im Ortsbeirat. Die Möglichkeit zur Bildung von Ortsbeiräten für Ortsteile von Kommunen ist in der Gemeindeordnung festgelegt.

In der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel ist geregelt, dass es in Kiel 18 Ortsbeiräte gibt. Die Ortsbeiräte sind Schaltstellen zwischen Einwohner*innen und der Stadt.

Plan eines Stadtteils und eine Hand.
Kritik an Plänen? Zum Beispiel im Ortsbeirat äußern!

Ortsbeirat als öffentliches Forum

Ihr Ortsbeirat informiert über Projekte und Themen in Ihrer Nähe. Mitreden ist ausdrücklich erwünscht. In jeder Sitzung gibt es einen Tagesordnungspunkt, der für Fragen von Einwohner*innen reserviert ist.

Kieler*innen haben zum Beispiel bei öffentlichen Anhörungen zu Bebauungsplänen in den Ortsbeiräten die Gelegenheit, Anregungen und Kritik zu äußern. 

Die Ortsbeiräte können Anträge, die speziell ihren Stadtteil betreffen, an die Ratsversammlung und an die Ausschüsse stellen.

Zu Mitgliedern der Ortsbeiräte können Bürger*innen der Stadt (auch Ratsmitglieder) gewählt werden.

Die Sitzungen sind öffentlich.

www.kiel.de/ortsbeiraete

Rechtsgrundlage: §§ 47 a-c Gemeindeordnung, § 12 Hauptsatzung


Weitere Beteiligungsform: die Versammlung von Einwohner*innen

Zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Stadt kann die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident eine Versammlung von Einwohner*innen einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn die Ratsversammlung dies beschließt.

Rechtsgrundlage: § 16 b der Gemeindeordnung, § 14 der Hauptsatzung 


Beteiligung laut Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

Einwohner*innenfragestunde

Die Ratsversammlung muss bei öffentlichen Sitzungen Einwohner*innen Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Rechtsgrundlage: § 16 c der Gemeindeordnung


Einwohner*innenantrag

Wenn mindestens zwei Prozent der über vierzehnjährigen Einwohner*innen Kiels dies beantragen, berät oder entscheidet die Ratsversammlung oder der zuständige Ausschuss.

Rechtsgrundlage: § 16 f der Gemeindeordnung


Bürgerbegehren

Mit einem Bürgerbegehren, das innerhalb von sechs Monaten von mindestens vier Prozent aller Bürger*innen per Unterschrift unterstützt worden sein muss, kann im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben von Bürger*innen ein Bürgerentscheid beantragt werden.

Rechtsgrundlage: § 16 g der Gemeindeordnung

Andererseits kann die Ratsversammlung mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder den wahlberechtigten Bürger*innen eine Entscheidung übertragen.

Der Bürgerentscheid über wichtige Selbstverwaltungsaufgaben - insbesondere neue Aufgaben für die Gemeinde, Einrichtung und Erweiterung oder gar Auflösung von öffentlichen Einrichtungen zählen dazu - hat, bei vorgeschriebenen Mehrheitsverhältnissen, die Bedeutung eines endgültigen Beschlusses. Er kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen Bürgerentscheid abgeändert werden. 

Ein Brief wird in eine Wahlurne gesteckt.
Bürgerentscheid: Das Ergebnis ist bindend!

Der erste Kieler Bürgerentscheid fand am 23. März 2014 statt. Es ging um die Planung eines Möbelmarktzentrums.

Einen weiteren Bürgerentscheid hat die Ratsversammlung im April 2015 beschlossen zur Frage, ob Kiel an den Olympischen und Paralympischen Spielen 2024 oder 2028 teilnehmen wird. Den gesamten Antrag lesen Sie hier.

Der Bürgerentscheid fand am 29. November 2015 statt. Das offizielle Endergebnis lesen Sie hier.

Rechtsgrundlage: § 16 g der Gemeindeordnung


Mitwirkung und freiwillige Beteiligung

Im Gegensatz zu gesetzlich legitimierten Beteiligungsverfahren gibt es für „freiwillige“ Beteiligungsverfahren keine festen Regelungen.

Diese Verfahren finden üblicherweise auf Initiative der Stadtverwaltung oder der Kommunalpolitik statt. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um Workshops, Werkstätten oder Stadtspaziergänge. 

Planungen und Kartenmaterial.
Mirwirken! Zum Beispiel bei Modellplanungen

Kiel als Vorbild für Beteiligung

Kiel hat bereits ein Regelwerk für freiwillige Bürgerbeteiligung entwickelt (jetzt Leitlinie für Mitwirkung). Die Leitlinie für Mitwirkung ist für das politische Handeln in Kiel maßgeblich und verbindlich für Politik, Verwaltung und Einwohner*innen.

Die Leitlinie können Sie hier herunterladen.