Luftreinhaltung

Akut: Luftreinhalteplanung für den Theodor-Heuss-Ring

Ballungsräume sind aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens und der größeren Zahl an gewerblichen und industriellen Emittenten im Vergleich zu Umlandgemeinden meist von stärkeren Luftschadstoffbelastungen betroffen.

Gleichwohl ist die Luftqualität in Kiel im Vergleich zu anderen Ballungsräumen gut. Belastungen sind auf wenige, kleinräumige Abschnitte beschränkt.

Die höchsten Belastungen mit den typischen verkehrsbedingten Schadstoffen wie Feinstaub und Stickoxide werden in der Nähe von stark befahrenen Straßen gemessen. Mit zunehmender Entfernung von der Fahrbahn verringert sich die Schadstoffkonzentration schon deutlich.

Auch aufgrund anderer Schadstoffquellen muss im gesamten Stadtgebiet mit einer Grundbelastung gerechnet werden, die nicht vom Verkehr beeinflusst wird. Dies wird als städtische Hintergrundbelastung bezeichnet und ist typisch für städtische Wohngebiete.

Luftbild Theodor-Heuss-Ring

Der Luftreinhalteplan

Das Land hat am 10. Januar 2020 die Endfassung des neuen Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt vorgelegt. Die Landeshauptstadt hat am 20. Januar 2020 ihr Einvernehmen erteilt. Am 21. Januar 2020 hat das Land den neuen Luftreinhalteplan in Kraft gesetzt.

Am 24. Juni 2020 hat das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land entschieden, dass der Luftreinhalteplan noch einmal überarbeitet werden muss. Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen.

Am 21. Juli 2020 veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht die schriftliche Fassung des Urteils, die Sie hier herunterladen können

Die Pressemeldung der Stadt zum Urteil finden Sie hier.

Land und Stadt haben in Abstimmung miteinander jeweils Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragt. Am 28. Mai 2021 hat das BVerwG dem Antrag stattgegeben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig zurückverwiesen. 

Zur Meldung

Nach Auffassung des BVerwG ist das Urteil des OVG zu Unrecht davon ausgegangen, dass ein nach Erlass des Luftreinhalteplans vorgelegtes Herstellergutachten zur Wirksamkeit von Luftfiltern unberücksichtigt bleiben müsse, weil es sich der Plangeber nicht im Rahmen einer neuen Prognoseentscheidung zu eigen gemacht habe. Das OVG hätte der Frage sowie den darauf zielenden Beweisanträgen der Beigeladenen nachgehen müssen, ob das Gutachten die dem Luftreinhalteplan zugrundeliegende Prognose trägt. 

Stand 17. März 2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ihre Klage gegen den Luftreinhalteplan des Landes vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein für erledigt erklärt. Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer: „Die DUH-Klage gegen den Luftreinhalteplan und die Luftfilteranlage ist von der Wirklichkeit überholt worden. Jetzt steht fest, was wir immer behauptet haben: Wir können die Gesundheit der Anwohner*innen auch ohne Fahrverbote schützen und die Grenzwerte einhalten. Die Landeshauptstadt Kiel hat sehr viel getan für eine sauberere Luft am Theodor-Heuss-Ring. Maßnahmen wie Temporeduzierung, Luftfilteranlage, E-Busse, Landstrom im Hafen und sogar das Abschalten des Kohlekraftwerks fügen sich wie bei einem Puzzle zusammen. Zudem werden in Zukunft mehr schadstoffärmere Autos und E Fahrzeuge unterwegs sein und daher die Luftschadstoffwerte weiter sinken. Unser mit dem Luftreinhalteplan abgestimmtes Konzept war und ist deutlich sinnvoller als jedes Fahrverbot, das auf der Ausweichstrecke zu mehr Stau, mehr Frust und mehr Abgasen geführt hätte. Es bleibt aber eine wichtige Aufgabe, in ganz Kiel für weniger Abgase und Lärm an den Straßen zu sorgen.“

Einen wichtigen Beitrag haben auch die im Oktober 2020 aufgestellten Luftfilteranlagen geleistet. Die Ergebnisse der 2021 vom Land erstmals eingesetzten, im Bereich der Messstation an der gesamten Häuserfront verteilten Passivsammler lagen ebenfalls allesamt unter 40 μg/m³. Anwohner*innen in allen Etagen am Theodor-Heus-Ring 61 bis 79 atmen saubere Luft.

Messwerte

Mit dem Jahresmittelwert 2023 für Stickstoffdioxid von 32 µg/m³ konnte im vierten Jahr in Folge der Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 40 μg/m³ sicher unterschritten werden.

Die Jahresmittelwerte im Überblick:

  • NO₂-Jahresmittelwert 2018 – 60 µg/m³
  • NO₂-Jahresmittelwert 2019 – 49 µg/m³
  • NO₂-Jahresmittelwert 2020 – 34 µg/m³
  • NO₂-Jahresmittelwert 2021 – 38 µg/m³
  • NO₂-Jahresmittelwert 2022 – 36 µg/m³
  • NO₂-Jahresmittelwert 2023 – 32 µg/m³

Der NO₂-Monatsmittelwert für Dezember 2023 liegt bei 26,7 μg/m³ und wie in den Vormonaten deutlich unterhalb der kritischen Marke des NO₂-Immissionsgrenzwertes von 40 μg/m³ der 39. BImSchV.

In insgesamt neun Monaten des vergangenen Jahres 2023 konnte die kritische Marke des NO₂-Immissionsgrenzwertes der 39. BImSchV von 40 μg/m³ meist deutlich unterschritten werden.

 
Grafik Monatsmittelwerte Stickstoffdioxid an der Messstation am Theodor-Heuss-Ring in Kiel
Durchschnitts-Monatswerte für NO2 – Januar bis Dezember 2023 im Vergleich zu den Vorjahren. Quelle: Umweltministerium

  • Januar 26,2 Mikrogramm
  • Februar 36,3 Mikrogramm 
  • März 33,7 Mikrogramm 
  • April 39,5 Mikrogramm
  • Mai 44,3 Mikrogramm
  • Juni 44,7 Mikrogramm 
  • Juli 17,4 Mikrogramm 
  • August 23,0 Mikrogramm
  • September 40,2 Mikrogramm 
  • Oktober 26,4 Mikrogramm 
  • November 24,7 Mikrogramm
  • Dezember 26,7 Mikrogramm

Messwerte

Der Jahresmittelwert 2020 für Stickstoffdioxid liegt mit 34 µg/m³ deutlich unter dem des Vorjahres (49 µg/m³).
Damit wird der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 40 μg/m³ sicher unterschritten.


Die Entwicklung der Monatsmittelwerte der Stickstoffdioxid-Belastung an der Messstation ist auch im neuen Jahr sehr erfreulich: Der Monatsmittelwert lag im Januar bei 34 µg/m³, im Februar bei 38 µg/m³ und im März bei 37 µg/m³.


Die Messdaten am Theodor-Heuss-Ring im Überblick:

  • Jahresmittelwert 2018 – 60 µg/m³
  • Jahresmittelwert 2019 – 49 µg/m³
  • Jahresmittelwert 2020 – 34 µg/m³
  • Mittelwert 12 Vormonate (April 2020 bis März 2021) – 33,5 µg/m³
Ein Balkendiagramm
Durchschnittswerte für NO2 für die Monate Januar bis März 2021 im Vergleich zu den Vorjahren. Quelle: Umweltministerium

Bisherige Schritte

Das generelle Ziel muss bleiben, die Kraftfahrzeuge als Verursacher der Emissionen sauberer zu bekommen. Das kann aber eine Stadt nicht lösen. Sie kann nur die punktuellen Belastungen senken.

Über den vollständigen Stand der Prüfungen, Pläne und Umsetzungen informiert die Verwaltung regelmäßig die Ratsversammlung, zuletzt in der Geschäftlichen Mitteilung 0075/2020. Hier finden sich auch aktuelle Gutachten, zum Beispiel zu den Umsetzungsfristen der Maßnahmen.

Am Ende der B 404 fahren viele Autos über den sogenannten Überflieger und fädeln sich auf dem Theodor-Heuss-Ring ein. Mit mehr als 100.000 Fahrzeugen am Tag ist dies aber einer der meistgenutzten Straßenabschnitte in ganz Kiel. Je stetiger der Verkehr fließt, desto weniger Schadstoffe sammeln sich in diesem Bereich. Eine neue Zufluss-Regelungsanlage (ZRA) soll helfen, dass es auf dem Ring keine Stop-and-go-Wellen durch den Verkehr vom Zubringer gibt.

Dazu misst die ZRA über Induktionsschleifen ständig das Verkehrsaufkommen am Barkauer Kreuz. Bei hoher Verkehrsdichte aktiviert die Anlage die Lichtsignale, um die Zufahrt zu regeln. Die Anzeige arbeitet wie eine klassische Ampel mit roten, gelben und grünen Lichtzeichen. Lässt der Verkehr nach, deaktiviert sich die Anlage automatisch wieder.

Die neue Anlage ist Teil des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans für Kiel, aber auch des Kieler „Green City Plans“. Darum hat auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit seinem „Förderprogramm Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ den Aufbau unterstützt.

Nach der europaweiten Ausschreibung und Vergabe: Im Oktober 2020 sind sechs Luftfiltercontainer von Purevento aus Trittau am Rand der Straße an der B76 aufgestellt und am 15. Oktober 2020 in Betrieb genommen worden (Zur Pressemitteilung). Mindestens drei Jahre lang werden sie vor den Häusern Theodor-Heuss-Ring 61 bis 78 stehen. Die Anlagen sind kleiner und schmaler als der Prototoyp, der dort im letzten Jahr zu Testzwecken gestanden hatte. An den Stellen, an denen die sechs Stadtluftreiniger auf dem Radweg stehen, ist das Radfahren auf dem Gehweg erlaubt.

Sie können sich die Anlagen auf www.purevento.com anschauen.

Die Luftfilteranlagen verbessern die Luft für die dort wohnenden Menschen. Betroffen sind mehrere Mehrfamilienhäuser. Daher wurden die sechs Luftreiniger so aufgestellt, dass die gefilterte Luft auf die gesamte Fassadenbreite trifft. Dies funktioniert nur mit den jetzt gewählten Standorten. Wenn die Luftreiniger dichter an den Häusern auf dem Gehweg stünden, könnten sie nicht die gesamte Breite der Fassade abdecken. Auf der rechten Fahrspur der Bundesstraße können sie nicht stehen, denn dies verursacht Verkehrsprobleme. Ausweichverkehre und stärkere Luftbelastungen in den dann genutzten, deutlich stärker bewohnten Straßen wären sonst die Folge.

So wie die Stadtluftreiniger jetzt stehen, können nicht nur die Anwohner*innen, sondern auch die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen am Theodor-Heuss-Ring sauberere Luft atmen.

Luftreinhalteplan

Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde durch das zuständige Umweltministerium (MELUND) am 21. Januar 2020 veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt. Der Luftreinhalteplan rückt technische Einrichtungen in den Vordergrund, die auf dem von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßenabschnitt Stickoxide aus der Straßenluft herausfiltern sollen.

Folgende Anforderungen müssen durch die Filteranlagen beziehunsgsweise Filteranlagenhersteller erfüllt werden:  

  • Minderung der Stickstoffdioxidbelastung an der gesamten Häuserfront im Jahresmittel um circa 20 Prozent in 1,5 Meter Höhe und 10 Prozent in 5 Meter Höhe
  • Nachweis der geforderten Minderungsleistung durch ein Wirkungsgutachten
  • Fertigstellung und Inbetriebnahme der Filteranlage bis Mitte Oktober 2020

Auf dem Plan stehen für die folgenden sechs Monate

  • Sanierung der alten Brückenbauwerke Barkauer Kreuz und Waldwiese
  • Einbau eines photokatalytischen Belags in den Nebenflächen des Theodor-Heuss-Rings.
    Die Fahrspuren in Richtung Norden sind bereits seit 2017 mit einem Titandioxid-haltigen Spezial-Asphalt versehen. Nun bekommen auch der Gehweg und der Radweg Oberflächen, in denen Titandioxid enthalten ist. Das gilt auch für die neue, etwa 80 Zentimeter hohe Betonschutzwand am Straßenrand.
  • Unter Einwirkung von Sonnenstrahlen aktiviert das Titandioxid in der Oberfläche Sauerstoff in der Umgebungsluft. Wenn die Abgase auf die Oberfläche treffen, beginnt die chemische Reaktion zwischen Stickoxid und dem aktivierten Sauerstoff. Durch diese Reaktion werden Stickoxide gebunden und es entsteht Nitrat als Feststoff. Bei Regen wird das Nitrat ausgewaschen.
  • Dauerhafte Schließung der Einmündungen Lübscher Baum, Dithmarscher Straße, Krusenrotter Weg und Dorotheenstraße. Sie waren vor knapp einem Jahr von der Stadt provisorisch geschlossen worden. Dadurch ist der Verkehrsfluss auf dem Theodor-Heuss-Ring besser geworden. Auch dies dient der Reduzierung von Schadstoffen in der Luft.

Für den Autoverkehr in Richtung Ostring / Elmschenhagen / Preetz ändert sich durch die Bauarbeiten nichts. Diese Richtung kommt erst 2021 dran.

Von den Einschränkungen betroffen ist nur die Fahrtrichtung Ost-West (stadteinwärts). Hier wird jeweils eine Spur zur Verfügung stehen.

In Richtung Eckernförde kann dann voraussichtlich noch die Hälfte des üblichen Verkehrs fließen. In den Prognosen des Luftreinhalteplans sind diese Verkehrsverminderung und die damit zu erwartende Schadstoffminderung bereits berücksichtigt.

Der ÖPNV fährt weiter alle Haltestellen an. Der jeweils aktuell gültige Fahrplan wird beibehalten (abhängig von der Corona-Situation).

Wenn möglich, sollten Pendler*innen aus Preetz mit dem Zug nach Kiel fahren und dann am Hauptbahnhof in die Linienbusse umsteigen, wenn sie nicht zu Fuß ihr Ziel erreichen können. Zwischen Preetz und Kiel werden zusätzliche Züge eingesetzt.

Pendler*innen aus dem Umland auf dem Ostufer können ebenfalls den Zug nehmen, wenn sie zur neuen Mobilitätsstation am Bahnhof in Kiel-Oppendorf fahren und dort in die Regionalbahn nach Kiel umsteigen.

Mehr zu den Bauarbeiten finden Sie auf www.kiel.de/thr.

  • Sperrung der Bahnhofstraße für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen seit 1. Dezember 2019. Die LKWs fahren von der Werftstraße über Gablenzstraße / Sophienblatt / Hamburger Chaussee / Waldwiesenkreisel zum Theodor-Heuss-Ring (B 76) beziehungsweise von der Kaistraße über den Ziegelteich und Schützenwall zur A 215 und B 76.
  • Für diese neuen Verkehrsführungen sind die großen Kreuzungen Sophienblatt / Hummelwiese / Gablenzstraße im September und Exerzierplatz / Kronshagener Weg / Schützenwall Anfang November angepasst worden. Damit ist die Grundlage geschaffen, um den Lkw-Verkehr von den Skandinavienfähren und den Werften in Richtung Hamburg (A 215) und Lübeck (A 21) umzuleiten. Die durch die Sperrung verursachten Verkehrsverlagerungen und die damit entstehenden zusätzlichen Belastungen auf den Ausweichstrecken werden in der Gesamtabwägung als nicht so stark eingestuft wie die Belastungen bei einem möglichen Fahrverbot.
  • Zufluss am sogenannten Überflieger (die geschwungene Brücke, die den Verkehr von der B404 führt) seit Herbst 2019
  • Die Lufthygienische Überwachung S-H (LÜSH) stellt in Abspreche mit der Stadt in der Hamburger Chaussee eine weitere Luftmessstation auf. Die kontinuierliche Messung mit Stundenmittelwerten soll Vergleichszahlen liefern, um Veränderungen für die kommenden Jahre beurteilen zu können. Außerdem sollen Maßnahmen der Stadt - wie die Umleitung des LKW-Verkehrs - evaluiert werden.
  • Die Stadt erwartet künftig eine Senkung der sogenannten Hintergrundbelastung, auch aufgrund der laufenden Modernisierungen im städtischen Fuhrpark und vor allem im ÖPNV (Stärkung der Elektromobilität bei Linienbussen und Fördeschifffahrt).

Der Verkehr soll stetiger fließen und nicht ins Stocken kommen.

  • Deswegen sind seit den Osterferien 2019 einige kleinere Zufahrten zum Theodor-Heuss-Ring aufgehoben worden. Die zunächst ebenfalls gesperrte Auffahrt vom Gewerbegebiet Stormarnstraße / Ratzeburger Straße wurde in der 20. Kalenderwoche wieder freigegeben.
Änderungen in der Verkehrsführung
  • In beiden Richtungen gilt in diesem Straßenabschnitt Tempo 50
  • Der Verkehr vom Schwedenkai zur Autobahn wird statt über die Bahnhofstraße über den Schützenwall geleitet. Markierung und Beschilderung sind entsprechend angepasst und die Ampelschaltungen darauf eingestellt worden.

Die Firma Purevento aus Trittau hat der Landeshauptstadt Kiel kostenfrei einen Test mit einer strombetriebenen Pilotanlage angeboten. Die Stadt und das Umweltministerium erkunden zusammen mit der Firma, ob eine aktive Luftreinigung dazu beitragen kann, die Schadstoffgrenzwerte am Theodor-Heuss-Ring einzuhalten.

Das zweistufige Filtersystem enthält einen Filter für Feinstaub sowie eine Aktivkohle-Filterebene für gasförmige Schadstoffe - zum Beispiel Stickstoffdioxid. Die Anlage ist 4,80 Meter lang, 2,40 Meter breit und 2,50 Meter hoch, fahrbar und mit einer einklappbaren Anhängerdeichsel versehen. 

Der Stadt liegen mittlerweile auch Angebote von zwei weiteren Herstellern von Luftreinigungsanlagen vor. 

Test 2019

Vom 1. - 3. April 2019 wurde das neue, kalibrierte Messgerät am Theodor-Heuss-Ring direkt neben dem Messgerät des Landes platziert und mit ihm abgeglichen.

Das Gerät ist mobil konzipiert und steht auf einem Schiebegestell.

Vom 3. - 9. April stand erneut das Luftreinigungsgerät am Theodor-Heuss-Ring. Das Messgerät ist in dieser Zeit in verschiedenen Szenarien eingesetzt worden. Das bedeutet, es hat mehrfach den Ort gewechselt. Der Reiniger wurde zu unterschiedlichen Zeit aus- und eingeschaltet.

Das Umweltministerium beziehungsweise die Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein (LÜSH) haben die Messungen des Anbieters begleitet. Die Vor-Ort-Messungen können nur eine Momentaufnahme darstellen. In einem weiteren Schritt ist eine Computerberechnung nötig, um Jahresmittelwerte zu ermitteln. Die Messungen und das Gutachten müssen dann vom Land ausgewertet werden.
 

Standort der Testanlage im Februar 2019

Am 6. Februar wurde die Versuchsanlage auf dem Radweg zwischen Dithmarscher Straße und Krusenrotter Weg am Fahrbahnrand des Theodor-Heuss-Rings aufgestellt, um die Auspuffgase der dort vorbeifahrenden Autos abzusaugen.

Damit begann ein ein- bis zweiwöchiger Test, mit dem zunächst Handhabung, Optik, Ansaugkraft, Auslass-Stärke und Lautstärke geprüft werden. Die Herstellerfirma gibt einen Schallpegel von 75 dB(A) für die Anlage bei Volllast an. Nachts lief die Anlage nicht, nur tagsüber an vier bis sechs Stunden zu Stoßzeiten.

Nach dieser ersten Testphase ging die Pilotanlage in weitere interessierte Kommunen. Vom 3. - 9. April 2019 wird sie erneut in Kiel aufgestellt. Dann zeichnet ein zertifiziertes mobiles Messgerät die Daten zur Wirksamkeit auf und ermöglicht auch einen Datenvergleich mit der von der Landesbehörde betriebenen stationären Messanlage. Die Stadt erwartet nicht, dass die Anlage allein zur Grenzwertunterschreitung führt, aber einen deutlichen Beitrag zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung leisten kann.

Verläuft auch dieser zweite, mehrtägige Test erfolgreich, könnten gegebenenfalls mehrere Anlagencontainer auf knapp 200 Metern Länge am Theodor-Heuss-Ring verteilt für reinere Luft sorgen, und zwar solange, wie die Verursacher der Schadstoffe - das sind vor allem die Kraftfahrzeuge - nicht entsprechend nachgerüstet oder ersetzt sind.

Purevento
Weitere Anbieter von Reinigungsanlagen
air2 public GmbH

Die Firma air2public GmbH hat vorgeschlagen, auf dem Mittelstreifen des Theodor-Heuss-Ringes in der Nähe der Messstelle eine Filteranlage zu installieren, um damit die Feinstaub- und Stickoxidkonzentrationen zu reduzieren. Auf einer Länge von etwa 200 Metern soll bodennah die Luft angesaugt, der Filteranlage zugeführt und gereinigt werden. Die erforderliche zentrale Technikeinheit soll mit einer Mediawand (z.B. unmittelbar vor der Fußgängerbrücke Krusenrotter Weg) kombiniert werden, um Werbeeinnahmen zu generieren.

Derzeit wird noch einmal intensiv geprüft, welches Genehmigungs- beziehungsweise Zulassungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage im Straßenkörper erforderlich wäre.

air2public
MANN + HUMMEL

Als weiterer Anbieter einer Stickoxid-Filteranlage ist kürzlich die Firma MANN+HUMMEL an die Stadt herangetreten. Ihre bereits in Stuttgart installierten "Filter Cubes", die die schadstoffbelastete Luft ansaugen, können nun auch mit einem neuentwickelten Kombifiltermedium, das Feinstaub und Stickoxide binden soll, ausgerüstet werden.

Die einzelnen Blöcke können bei Bedarf modular zu einer höheren Säule verbunden werden. Eine Wirkungsanalyse wird durch die Herstellerfirma veranlasst, die Stadtverwaltung stellt die hierfür erforderlichen Verkehrs- und Umweltdaten zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Technik

Mit einer am 25. März 2019 veröffentlichten Förderrichtlinie stellt das Land für Kommunen, in denen der NO2-Grenzwert überschritten wird, insgesamt 500.000 Euro für die Förderung technischer und baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der Schadstoffsituation an städtischen Verkehrsschwerpunkten zur Verfügung. Für solche Maßnahmen übernimmt das Land bis zu 50 Prozent der Kosten. Was genau gefördert wird entscheidet das Verkehrsministerium auf Antrag der betroffenen Kommunen.

Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer: „Wir freuen uns über die vom Land bereitgestellten Fördergelder und prüfen derzeit, für welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung wir sie beantragen werden. Dafür kommen auch die Luftfilteranlagen in Betracht sofern deren Wirksamkeit nachgewiesen ist und vom Umweltministerium anerkannt wird.“

Die Meldung des Landes finden Sie hier.

Ziel des „Sofortprogramms Saubere Luft“ der Bundesregierung ist die schnelle und nachhaltige Verbesserung der Luftqualität
in den Kommunen, in denen der Luftqualitätsgrenzwert für das Jahresmittel bei Stickstoffdioxid überschritten wird. Das Programm ist mit 1,5 Milliarden Euro ausgestattet.

Gegenstand des Programms sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, Maßnahmen für die Digitalisierung von Verkehrssystemen oder Maßnahmen zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV.

Auch für die private Wirtschaft

Förderung gibt es unter anderem auch für die Nachrüstung von schweren und leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen, Kaufprämien für Elektrofahrzeuge sowie Förderungsmöglichkeiten für den Radverkehr.

Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten für die private Wirtschaft finden Sie hier.
Kontakt

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Geschäftsstelle des Sonderbeauftragten Sofortprogramm Saubere Luft

Projektgruppe Lotsenstelle
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

030 18 300-6541(Hotline Lotsenstelle)
LoMo@bmvi.bund.de


Häufige Fragen

Wieso mussten so viele Schilder aufgestellt werden?

Anfangs gab es keine Schilder. Es muss keine Ausschilderung erfolgen, wenn auf einem kurzen Abschnitt vorübergehend der Radweg gesperrt wird und die Radfahrer*innen den verbleibenden Gehweg zum Passieren mitbenutzen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Gehwegbreite mindestens 1,60 Meter beträgt. Dies sieht der Regelplan BII/1.4 der Richtlinien für Arbeitsstellen auf Geh- und Radwegen vor. Die Richtlinien gehen davon aus, dass allen Verkehrsteilnehmer*innen ersichtlich ist, dass die Fläche daneben dann mitbenutzt werden darf.

Allerdings stellte sich heraus, dass es Unsicherheiten über diese Regelung gab. Viele waren der Auffassung, dass Radfahrer*innen in diesem Bereich ihr Rad nur schieben dürfen, da das Befahren eines Gehweges nur zulässig sei, wenn dies entsprechend beschildert wäre. Zur Klarstellung hat die Straßenverkehrsbehörde daraufhin entschieden, die Engstellen im Bereich der Luftfilteranlagen zu beschildern. Dadurch wurden etwaige Unklarheiten beseitigt, ob Radfahrer*innen absteigen müssen oder über den Gehweg fahren dürfen.

Warum gibt es nicht einfach ein Schild am Anfang und eins am Ende der Strecke?

Geh- und Radweg sind baulich getrennt. Deswegen war es nicht möglich, lediglich ein Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) vor dem ersten Modul der Luftfilteranlage aufzustellen und nach dem letzten Modul durch Verkehrszeichen 241 einen getrennten Geh- und Radweg anzuordnen. Die bauliche Trennung und das Verkehrszeichen 240 stünden sonst im Widerspruch zueinander.

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

§ 2 StVO regelt die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Dieser Paragraf wird durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) konkretisiert. Zu § 2 Absatz 4 Satz 2 I VwV-StVO dürfen benutzungspflichtige Radwege angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Soweit aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht erforderlich ist und die weiteren Voraussetzungen vorliegen, so ist diese vorzunehmen (vgl. hierzu Zu § 2 Zu Absatz 4 Satz 2 II VwV-StVO).

Die Umsetzung dieser Radwegbenutzungspflicht erfolgt durch das Anbringen der Verkehrszeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder 241 (getrennter Geh- und Radweg).

Behindern die Schilder nicht den Verkehr?

Die Aufstellung und Sicherung von Verkehrszeichen richtet sich nach der VwV-StVO. Die Verkehrszeichen sind so angebracht, dass sie schon frühzeitig von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen wahrgenommen werden können; sie stellen daher keine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer*innen dar und verstoßen nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Zusätzlich wurden die Masten mit einer reflektierenden rot-weißen Sicherungsfolie versehen.

Nehmen die Schilder nicht unnütz Platz weg?

Die Beschilderung soll an dieser Stelle den Radfahrer*innen und Fußgänger*innen hinreichend Klarheit über die Verkehrssituation verschaffen. Die Standorte der Schilder wurden außerdem so gewählt, dass die Einschränkungen für die Radfahrer*innen so gering wie möglich sind.

Wie lange sollen die Luftfilter da eigentlich stehen? Gibt es Pläne, sie zu verlegen?

Die Luftfilteranlage ist als Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität am Theodor-Heuss-Ring im Luftreinhalteplan des zuständigen Landesministeriums vom 21. Januar 2020 festgeschrieben. Sie soll  sicherstellen, dass der Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft eingehalten wird. Die Luftfilteranlage wird auf jeden Fall bis Ende 2023 betrieben und soweit erforderlich  auch darüber hinaus.

Warum werden die Schilder zum Teil auf den Geh- und zum Teil auf den Radweg gestellt?

Die Verkehrsschilder wurden so aufgestellt, dass sie die Radfahrer*innen möglichst wenig behindern, aber gleichzeitig möglichst optimal sichtbar sind. 

Wird dadurch das Blindenleitsystem behindert?

Geh- und Radweg wurden baulich über eine weiße Noppenplattenreihe getrennt. Diese ermöglicht sehbehinderten Menschen das bessere Ertasten und Wahrnehmen der Trennlinie. Auch die Schildermasten auf dem Gehweg können ertastet werden.

Müsste es nicht jedes Mal ein Aufhebeschild vor einem neuem Schild geben?

Nein, denn die Gültigkeit der Beschilderung endet an Einmündungen und Kreuzungen durch die neue Verkehrssituation oder mit einer neuen Beschilderung.

Kann ich jetzt als Radfahrer*in auf die Straße ausweichen?

Nein. Die Schilder zeigen durchgängig eine Radwegebenutzungspflicht an.

NO2

  • Der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) beträgt 40 µg/m³.
  • Der über eine volle Stunde gemittelte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) beträgt 200 µg/m³ bei 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.

Werden Immissionsgrenzwerte für Schadstoffe überschritten, so sind entsprechend § 27 der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) Luftreinhaltepläne durch die zuständigen Behörden zu erstellen. 

Jahresmittelwerte Stickstoffdioxid
Stickstoffdioxid: Jahresmittelwerte
Station
Grenzwert
µg/m³
2013
µg/m³
2014
µg/m³
2015
µg/m³
2016
µg/m³
2017
µg/m³

2018
µg/m³

2019
µg/m³

Theodor-Heuss-Ring4067646565566049
Bahnhofstraße4037374142413939
Stickstoffdioxid: Anzahl der Überschreitungen der Stundenwerte > 200 µg/m³
Stickstoffdioxid: Anzahl der Überschreitungen der Stundenwerte > 200 µg/m³
StationGrenzwert2013201420152016201720182019
Theodor-Heuss-Ring18911208090
Bahnhofstraße18200000

Hauptverursacher für die Grenzwertüberschreitungen ist das hohe Verkehrsaufkommen auf dem Theodor-Heuss-Ring (~ 100.000 Kraftfahrzeuge an Werktagen) und der hohe Anteil an Diesel-Kraftfahrzeugen. 

Auf Grund der dauerhaften Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid muss der bestehende Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2009, der bislang nur einen Abschnitt der Bahnhofstraße berücksichtigt, zwingend um den Theodor-Heuss-Ring zwischen Krusenrotter Weg und Dithmarscher Straße erweitert und fortgeschrieben werden.

Der derzeit gültige Luftreinhalteplan für Kiel

Luftreinhaltepläne werden in Schleswig-Holstein durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) aufgestellt. Zuständig für die Überwachungsmessungen ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).

Der derzeit gültige Luftreinhalteplan Arbeitspapier zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Kiel (MELUND, 05/2018)

Zur Verbesserung der Luftqualität in Kiel und speziell am Theodor-Heuss-Ring sind eine Vielzahl von Maßnahmen vorstellbar. Diese lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

  • Räumliche und zeitliche Verlagerung des Kfz-Verkehrs
    Verschiedene Fahrverbotsvarianten sowie weitere Möglichkeiten zur Verlagerung des Verkehrs.
  • Modale Verkehrsverlagerung
    Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf andere Verkehrsmittel (ÖPNV, Rufservice, Fahrräder etc.).
  • Verstetigung des Verkehrsflusses
    Flüssigeren Verkehrsfluss am Theodor-Heuss-Ring ermöglichen und Stauanteile reduzieren.
  • Erneuerung und Elektrifizierung der Fahrzeugflotte
    Umstieg auf emissionsfreie oder moderne Fahrzeugantriebe mit deutlich reduzierten Emissionen im Stadtbetrieb.
  • Maßnahmen mit direkter Immissionswirkung
    Immissionsschutzwand oder die Filterung der schadstoffbelasteten Luft

Ein wichtiges Bewertungskriterium stellt dabei die kurzfristige Umsetzbarkeit der jeweiligen Maßnahme dar. 

Durch zwei Gutachten werden zur Zeit die verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität untersucht. Inhaltlich stehen vor allem die verkehrlichen Auswirkungen im Vordergrund der Beurteilung.

Die Auswirkungen auf die NO2-Belastung am Theodor-Heuss-Ring und an den Ausweichstrecken müssen abschließend noch mit den Fachleuten Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) abgestimmt werden. 


Maßnahmenkatalog

Die Landeshauptstadt Kiel hat am 17. Dezember 2018 ein Portfolio mit Maßnahmen, die innerhalb der nächsten 24 Monate umgesetzt werden können, und ein Gutachten zur Wirkungsanalyse (PTV-Gutachten) an das schleswig-holsteinische Umweltministerium übergeben. 

Das Umweltministerium (MELUND) ist aufgrund seiner Zuständigkeit für die Aufstellung des Luftreinhalteplans federführend verantwortlich. Die fachliche Bewertung von Maßnahmen zur Verbesserung der lufthygienischen Situation erfolgt durch das Landesamt.

Die Durchführung von straßenverkehrlichen und straßenbaulichen Maßnahmen liegt im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Kiel. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen wie das Aufstellen von Straßenverkehrsschildern, die Koordinierung von Ampelschaltungen oder bauliche Maßnahmen der Streckenführung.

Bei der Aufstellung beziehungsweise Änderung eines Luftreinhalteplans wird die Öffentlichkeit von der zuständigen Behörde (MELUND) beteiligt. Der Luftreinhalteplan wird einen Monat lang ausgelegt. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist kann gegenüber dem Umweltministerium dann Stellung genommen werden.

Diese Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt. Anschließend wird die Landeshauptstadt Kiel um ihr verkehrsbehördliches Einvernehmen gebeten - erst nach dieser Erteilung kann der Luftreinhalteplan in Kraft treten. 


Klimaschutz & Masterplan


Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020 – auch interessant für die lokale Wirtschaft

Ziel des „Sofortprogramms Saubere Luft“ der Bundesregierung ist die schnelle und nachhaltige Verbesserung der Luftqualität in den Kommunen, in denen der Luftqualitätsgrenzwert für das Jahresmittel bei Stickstoffdioxid überschritten wird. Das Programm ist mit 1,5 Milliarden Euro ausgestattet.

Gegenstand des Programms sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, Maßnahmen für die Digitalisierung von Verkehrssystemen, Maßnahmen zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV und schweren und leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen, Kaufprämien für Elektrofahrzeuge sowie Förderungsmöglichkeiten für den Radverkehr.


Green City Plan

Die Landeshauptstadt Kiel hat mit dem Green City Plan mehr als 40 Sofortmaßnahmen zur Gestaltung einer nachhaltigen und emissionsfreien Mobilität entwickelt, die in den kommenden fünf Jahren umgesetzt werden sollen.

Durch die Erstellung des Green City Plans hat die Kiel die Voraussetzungen für die Anwerbung von Projektmitteln aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ der Förderrichtlinie Digitalisierung des Verkehrs und anderen Förderprogrammen des Bundes und des Landes geschaffen.


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Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104
24103 Kiel

Klaus-Peter Juhl 

0431 901-3792

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