Gleichstellung
Sexarbeit in Kiel

Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Hier finden Sie die Zuständigkeiten auf einen Blick.

Für die Überwachung der Prostitutionsstätten sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, in Kiel die Gewerbeabteilung im Bürger- und Ordnungsamt.

Für alle Aspekte des Anmeldeverfahrens (gesundheitliche Beratung, allgemeines Informations- und Beratungsgespräch, Durchführung des Anmeldeverfahrens, Ausstellung der Anmelde- und gegebenenfalls Aliasbescheinigung), ist das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein in Neumünster zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.


Beratungsangebote

Für Sexarbeiter*innen gibt es in Kiel und Umgebung zwei Informations- und Anlaufstellen.

cara*sh

cara*sh berät u.a. zu folgenden Themen:

  • Fragen zum Prostituiertenschutzgesetz
  • Sicherheit bei der Arbeit
  • Gesundheit in der Sexarbeit
  • Finanzielle Probleme
  • Rechtliche Fragen
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Allgemeine Sorgen

Die Beratungen sind kostenlos, anonym und unterliegen der Schweigepflicht. Bei Bedarf kommt cara*sh auch zu Ihnen nach Hause.

www.cara.sh

Fachstelle für Sexarbeiterinnen in SH

Die Fachstelle für Sexarbeiterinnen in SH bietet Beratung zu folgenden Themen:

  • Allgemeine Orientierungsberatung
  • Berufliche Orientierung
  • Ausstiegs- bzw. Umstiegsberatung
  • Selbstständigkeit
  • Die Beratungen sind kostenlos, anonym und unterliegen der Schweigepflicht.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite der Fachstelle für Sexarbeiterinnen SH.


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Die Gleichstellungsbeauftragte / Referat für Gleichstellung
Hopfenstraße 29 (HUK-Gebäude), 24103 Kiel

Referat für Gleichstellung 
0431 901-2056

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 9-15 Uhr
Freitag 9-12 Uhr

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist empfehlenswert.