Die Landeshauptstadt Kiel hat ein außerordentlich breit gefächertes Schul- und Bildungsangebot. Sie ist sowohl Universitätsstadt als auch Standort einer Vielzahl von Weiterbildungseinrichtungen.

Nach den ersten vier Grundschuljahren können Schüler*innen und Eltern zwischen den zwei Schularten Gemeinschaftsschule und Gymnasium wählen. Die Berufsbildenen Schulen bieten im Anschluss in Teil- oder Vollzeit staatlich anerkannte Ausbildungsberufe und auch zusätzliche Schulabschlüsse an. An der Förde-VHS und weiteren Bildungseinrichtungen können sich Kieler*innen in anderen Bereichen fortbilden.

   
 

Einschulung

Grundsätzlich muss jedes Kind, das bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt wird, nach den Sommerferien eingeschult werden.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein noch nicht schulpflichtiges Kind vorzeitig eingeschult werden, wenn dessen Entwicklung erwarten lässt, dass es erfolgreich in der Eingangsphase der Schule mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Schulleitung.

Schulpflichtige Kinder, die etwas mehr Zeit brauchen, um sich zu einem Schulkind zu entwickeln, bekommen in Klassenstufe 1 und 2 eine Eingangsphase, die je nach der Lernentwicklung des Kindes ein bis drei Schuljahre dauern kann.

Hier gibt es weitere Informationen zur  Einschulung und den Grundschulen in Kiel.

Schulwegpläne
 

Anmelden zu weiterführenden Schulen

Alle Schüler*innen sollen einen Platz in der gewünschten Schulart bekommen können und gleichzeitig sollen die Lernbedingungen an allen Schulen gut bleiben. Anhaltend hohe Schüler*innen-Zahlen und sich verändernde pädagogische Anforderungen machen es darum erforderlich, an den weiterführenden Schulen Aufnahmekapazitäten festzulegen. Dies wird bei den Gemeinschaftsschulen schon seit Jahren so gehandhabt. Seit dem Jahr 2023 wird das Verfahren auch für Gymnasien angewandt.

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) regelt das Verfahren in einem ErlassDie Kapazitäten orientieren sich an den für die 5. Jahrgangsstufe üblichen Schüler*innenzahlen und an den baulichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule. Sie werden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium, den Schulleitungen und der Landeshauptstadt Kiel als Schulträgerin festgelegt. 

Sie melden ihr Kind an der gewünschten Schule an. Der Anmeldezeitraum läuft vom 19. Februar bis zum 28. Februar 2024. Bei Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) kann der Anmeldezeitraum abweichen und sollte dort direkt erfragt werden.

Gibt es an einer Schule mehr Anmeldungen als Plätze, kommt es zu einem Auswahlverfahren. Die Schulleitung entscheidet anhand festgelegter Kriterien über die Aufnahme. Bei den meisten Schulen sind dies die folgenden zwei:

  • Aus allen vorhandenen Anmeldungen erhalten zunächst alle Schüler*innen einen Schulplatz, die bereits ein Geschwisterkind an der Schule haben.
  • Die danach noch freigebliebenen Plätze werden über das Losverfahren vergeben.

Die Reduktion auf diese zwei Kriterien stellt sicher, dass die freie Schulwahl der Familien möglichst wenig eingeschränkt wird. Die Aufnahmekriterien der jeweiligen Schule sind per Aushang oder auf der Schul-Webseite einsehbar.

Möglicherweise kann nicht jedes Kind an der Schule aufgenommen werden, die dem Wohnort am nächsten liegt.

Falls einzelne Kinder nach dem Auswahlverfahren keinen Platz an der gewünschten Schule erhalten haben, gibt es eine zweite Anmelderunde. Sie dient dazu, die betreffenden Kinder an einer anderen als der ursprünglich zuerst gewählten Schule anzumelden. Die Anmeldung des Kindes wird dann an die in der Wunschliste nächstplatzierte Schule weitergegeben.

Den ganzen Ablauf mit allen Schritten und Zeiten für 2024 hat das Ministerium in seinem Erlass festgelegt

Auch am Ende der zweiten Anmelderunde kann gegebenenfalls ein Auswahlverfahren nach dem oben beschriebenen Muster nötig werden. Sollte es auch nach der zweiten Anmelderunde noch Kinder geben, die keinen Schulplatz erhalten haben, gibt es noch eine dritte Anmelderunde.

Für den Fall, dass ein Kind auch nach der dritten Anmelderunde keinen Schulplatz erhalten hat, wird von der Stadt oder dem Ministerium eine zuständige Schule der gewünschten Schulart bestimmt, die das Kind aufnimmt. Am Ende wird jedes Kind mit einem Schulplatz in das neue Schuljahr starten. 

An den weiterführenden Schulen gibt es im Februar Infoveranstaltungen für die zukünftigen Fünftklässler*innen und deren Eltern. Die jeweiligen Termine stehen auf den Webseiten der Schulen. 

Wenn Sie Fragen zum Aufnahmeverfahren haben, können Sie sich vertrauensvoll an die von Ihnen favorisierte Schule wenden. 

 
Das ist eine Bildunterschrift (figcaption)
 

Abschluss auf dem zweiten Bildungsweg

Auf dem zweiten Bildungsweg können nicht-schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene alle Abschlüsse - den Haupt-und Realschulabschluss und das Abitur - nachholen.

In Schleswig-Holstein können schulische Abschlüsse (auch die Nichtschülerprüfung oder die Hochschuleignungsprüfung) unter anderem an Volkshochschulen, an Abendgymnasien oder am Telekolleg erworben werden.


Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Angebot der Jugendhilfe am Ort Schule. Sie ist in erster Linie dafür da, Schüler*innen - und wenn es gewünscht ist, auch deren Familien - in bestimmten Lebenssituationen zu unterstützen und zu beraten.

Es muss sich hierbei nicht zwingend um schulische Fragen handeln.

Im Vordergrund stehen die Schüler*innen. Wenn es hilfreich ist und die Schülerin oder der Schüler damit einverstanden ist, werden wichtige Personen, wie Eltern, Personensorgeberechtigte oder andere Bezugspersonen, Lehrkräfte oder die Schulleitung hinzugezogen.

 

Infos & Zuständigkeiten

Amt für Schulen

  • Träger aller städtischen Schulen
  • zuständig für „äußere Schulangelegenheiten“, zum Beispiel Bauunterhaltung, Schulausstattung und Verwaltungspersonal 

Schulamt Kiel

  • Einrichtung des Landes Schleswig-Holstein
  • fungiert als untere Schulaufsichtsbehörde
  • zuständig für „innere Schulangelegenheiten“, zum Beispiel Lehrpersonal und Schülerschaft an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren

Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

  • Obere Schulaufsichtsbehörde für alle Schulen in Schleswig-Holstein
  • zuständig für Lehrpersonal und Schülerangelegenheiten der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe sowie der Regionalen Berufsbildungszentren

Schulämter der Städte und Kreise

  • zuständig für die anderen kreisfreien Städte und Kreise des Landes Schleswig-Holstein
 

Gut zu wissen

Das Stadtgebiet ist hauptsächlich für Zwecke der Schulpflichtkontrolle in Grundschulbezirke unterteilt, so dass jede Grundschule für einen bestimmten Bezirk zuständig ist, der im übrigen nicht mit den Stadtteilgrenzen identisch sein muss. Die Eltern haben davon unabhängig die Möglichkeit, ihr Kind auch an einer nicht zuständigen Schule anzumelden.

Für alle allgemeinbildenden Schulen gibt es sowohl innerhalb der Stadtgrenzen als auch kreisübergreifend keine Einzugsbereiche mehr. Den Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern steht die Wahl einer weiterführenden Schule also grundsätzlich frei.

Im Bereich der Förderzentren gibt es sowohl eine Zuordnung der Grundschulbezirke zu den Förderzentren Lernen als auch entsprechende Zuordnungen der Grundschulbezirke zu den beiden Förderzentren geistige Entwicklung, um wie bei anderen Schularten auch bei einem möglichst flächendeckenden Schulangebot eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Verteilung der Schülerströme zu erreichen. Das Förderzentrum Sprache in Kiel und das Förderzentrum körperliche und motorische Entwicklung sind für das ganze Stadtgebiet zuständig.

Im Bereich der Beruflichen Schulen ist nicht in erster Linie der Wohnort, sondern der Standort des Ausbildungsbetriebes ausschlaggebend. Für einzelne Ausbildungsberufe, in denen es nur weniger Auszubildende gibt, wurden Bezirksfachklassen mit größerem Einzugsbereich oder sogar Landesberufsschulen eingerichtet.

Zur Übersicht über die Standorte aller Schulen in Kiel.

  • Modellprojekt "Fußballbetonte Schule" im Bildungszentrum Mettenhof
  • Modellprojekt "Handballbetonte Schule" am Ernst-Barlach-Gymnasium und am Hans-Geiger-Gymnasium

Zur gezielten Förderung des Handball- und Fußballsportes in Schleswig-Holstein gibt es an Kieler Schulen Zusatzangebote im Fach Sport. Die Einführung dieser zusätzlichen Angebote wurde zunächst im Schuljahr 2002/03 als dreijähriges Projekt gestartet. Mittlerweile haben sich die Zusatzangebote an den Schulen als feste Einrichtungen etabliert .

Interessierte und leistungsbereite Schüler*innen im Alter von 10 bis 16 Jahren erhalten hier die Gelegenheit, sich intensiv mit einer Sportart, in diesem Fall Handball oder Fußball, vertraut zu machen. Dazu wurde ein spezielles und altersgerechtes Schulungs- und Trainingskonzept entwickelt. Das Training und eventuelle Wettkämpfe erfolgen zusätzlich zum regulären Sportunterricht, in der Regel klassenübergreifend (eventuell auch schulartübergreifend) in den Randstunden bzw. der Mittagsfreizeit.

Aus der Sicht der Schulen zeigt sich die Perspektive auf, im Rahmen des erstellten Schulprogrammes ihr Profil zu erweitern. Neben dem rein sportlichen Effekt soll bei den Schüler*innenn die Entwicklung von Schlüsselqualifikationen wie Kreativität, Handlungskompetenz, Selbständigkeit und Teamfähigkeit gefördert werden.

Für den organisierten Vereinssport ergibt sich die Chance, Talente freizügig zu fördern und Spielerpersönlichkeiten zu formen, die in ihren jeweiligen Mannschaften und Vereinen den Leistungsstand anheben, verstärkte Motivation erzeugen und damit dem Vereinssport in Kiel, hier besonders der Jugendarbeit, neue Impulse geben. Die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Vereinen ist ausdrücklich erwünscht und wird angestrebt.

 
  • Brest-Halle 
    Stadtteil Südfriedhof,
    Lantziusstraße 62, 24114 Kiel
  • Coventry-Halle 
    Stadtteil Gaarden-Ost,
    Preetzer Straße 119, 24143 Kiel
  • Gdynia-Halle 
    Beim Hans-Geiger-Gymnasium,
    Poppenrade 53, 24148 Kiel
  • Hein-Dahlinger-Halle 
    Bei der Fridtjof-Nansen-Schule,
    Geschwister-Scholl-Straße 9, 24143 Kiel
  • Helmut-Wriedt-Halle 
    Bei der Gemeinschaftsschule Hassee,
    Rendsburger Landstraße 115-117, 24113 Kiel
  • Holstein-Halle 
    Beim Holstein-Stadion,
    Westring 501, 24106 Kiel
  • Iltis-Halle 
    Bei der Gemeinschaftsschule am Brook,
    Iltisstraße 82, 24143 Kiel
  • Radsredder-Halle 
    Beim Gymnasium Wellingdorf,
    Schönberger Straße 67, 24148 Kiel
  • Rudi-Gauch-Halle 
    Beim Sportleistungszentrum,
    Winterbeker Weg 47, 24114 Kiel
  • St. Andrews-Halle 
    Bei der Kieler Gelehrtenschule,
    Feldstraße 19, 24105 Kiel
  • Stralsund-Halle 
    Beim Sportleistungszentrum,
    Winterbeker Weg 47, 24114 Kiel
  • Tallinn-Halle 
    Bei der Timm-Kröger-Schule,
    Elendsredder 24-26, 24106 Kiel
  • Vaasa-Halle 
    Beim Olympia-Zentrum Schilksee,
    Drachenbahn, 24159 Kiel
 

Schul- und Sporträume dienen in erster Linie den öffentlichen Schulen.

Darüber hinaus überlässt die Landeshauptstadt aber Schulräume insbesondere den Trägern gemeinnütziger und kultureller Bestrebungen, den Parteien, den Gewerkschaften sowie sonstigen Bildungsträgern zur Benutzung in der unterrichtsfreien Zeit. Die Antragstellung muss mindestens 14 Tage vor Benutzung der Räume schriftlich erfolgen.

Wird eine Sporthalle oder ein Schulraum nicht genutzt und ist eine anderweitige Vergabe nicht möglich, sind die entstandenen Kosten und ein Viertel des Entgelts zu zahlen. Eine Absage ist gegebenenfalls spätestens eine Woche vor der Veranstaltung notwendig.

Turn- und Sporthallen werden durch das Amt für Sportförderung an sporttreibende Vereine, Verbände und Organisationen vergeben.

Hier finden Sie die Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel für die Überlassung von Schul- und Sporträumen.