Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung

Einleitung und Sprunglinks zu Abschnitten

Gründächer sind multifunktional und wirken sich positiv auf das Stadtklima, die Niederschlagswasserrückhaltung, die Biodiversität sowie auf die Haltbarkeit von Dachabdichtungen und den Energieverbrauch aus und binden in nachweisbarem Umfang auch CO2.

Dachbegrünungen bieten die Möglichkeit, einen Ausgleich zur fortschreitenden Flächenversiegelung und dadurch Ersatzräume für Flora und Fauna zu schaffen. Ferner können sie, je nach Ausgestaltung, als „grüne Oasen“ in der Stadt als Freizeit- und Erholungsfläche dienen.

Viele dieser vorteilhaften Eigenschaften finden sich auch bei Fassadenbegrünungen wieder. Insbesondere sind ihre positiven Wirkungen auf das Stadtklima, die Biodiversität und die Luftqualität hervorzuheben.

Eine Blumenwiese auf einem Dach mitten in der Stadt
Gründächer wirken sich positiv auf das Stadtklima aus.

Zur Anpassung an den Klimawandel sind Dach- und Fassadenbegrünungen bestens geeignet nachteilige Folgen des Klimawandels zu kompensieren und ergänzen sich vorteilhaft. Sie können der zunehmenden Erwärmung der Innenstädte, die durch steigende Temperaturen und zunehmende Versiegelung bereits fühlbar geworden ist, durch die von ihnen gelieferte Verdunstungskühlung entgegenwirken. 

Auch bei Starkregenereignissen, die klimawandelbedingt zukünftig häufiger auftreten werden und die die Kanalisation sowie die herkömmliche Regenwasserbewirtschaftung schon heute an ihre Grenzen bringt, bieten Dachbegrünungen Abhilfe. Je nach Ausgestaltung können sie das Niederschlagswasser zurückhalten und/oder es zeitverzögert ableiten. Dadurch kann die Gefahr und Auswirkung einer Überflutung wirkungsvoll reduziert werden. 

Kiel grünt auf - Grün auf's Dach und an die Wand

Um die Bereitschaft von Gebäudeeigentümer*innen für eine Begrünung von Gebäuden anzuregen und damit die Vorteile von Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen für Kiel nutzen zu können, bezuschusst die Landeshauptstadt auch im Jahr 2024 freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen an Gebäuden in der Landeshauptstadt im Rahmen eines Förderprogrammes.  

Die Förderrichtlinie, die zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2024 gültig ist, wurde unverändert vom Vorjahr übernommen.

Eigentümer*innen/Erbbauberechtigte/sonstige Verfügungsberechtigte von Gebäuden in der Landeshauptstadt Kiel.

Dachbegrünung

  • freiwillig durchgeführte Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden und Neubauten
  • Dachbegrünungen, die durch einen Fachbetrieb oder in Eigenleistung durchgeführt werden
  • ab 20 m² Nettovegetationsfläche
  • ab 8 cm Substratdicke auf: Gewerbegebäuden (Neubau und Bestand), Garagen/Carports (Neubau und Bestand), bestehenden Wohn- und Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden im Bestand
  • ab 12 cm Substratdicke auf: Wohn- und Bürogebäuden (Neubau) und sonstigen Gebäuden (Neubau)
  • alle Planungs-, Material- und Baukosten im Zusammenhang mit der Maßnahme ab der Oberkante der Dachabdichtung
  • Zusatzkosten für die Herstellung der Tragfähigkeit (Statik) im direkten Zusammenhang mit der Installation eines Gründaches im Bestand
  • Kosten für die Fertigstellungspflege 

Fassadenbegrünung

  • freiwillig durchgeführte boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen an Neu- und Bestandsgebäuden
  • Fassadenbegrünungen, die durch einen Fachbetrieb oder in Eigenleistung durchgeführt werden.
  • alle Planungs-, Material- und Durchführungskosten im direkten Zusammenhang mit der Fassadenbegrünung
  • Bewässerungssysteme
  • Kosten für die Fertigstellungspflege während der ersten 2 Jahre

Dachbegrünung

Die Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten als einmaliger Zuschuss

  • bei einem extensiv begrünten Dach maximal 30 EUR/m² und maximal 7.500 EUR pro Gebäude
  • bei einem intensiv begrünten Dach maximal 60 EUR/m² und maximal 10.000 EUR pro Gebäude

Die Fertigstellungspflege wird im Rahmen des maximalen Förderzuschusses bis zu 12 Monate nach dem Einbringen der Pflanzen/der Aussaat gefördert.
Auf besonderen Antrag wird ein Förderzuschlag in Höhe von 10 EUR/m2 für die Herstellung der Tragfähigkeit (Statik) im direkten Zusammenhang mit der Installation eines Gründaches im Bestand gewährt. Ferner wird auf besonderen Antrag ein Förderzuschlag in Höhe von 10 EUR/m2 für den Mehraufwand durch Befestigungen von Anlagen für solare Energiegewinnung (PV) bei einem Solar-Gründach gewährt.

Fassadenbegrünung

Die Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten als einmaliger Zuschuss, 

  • bei einer boden- oder wandgebundenen begrünten Fassade maximal 30 EUR/m2 und maximal 5.000 EUR pro Gebäude.

Die Fertigstellungspflege wird im Rahmen des maximalen Förderzuschusses bis zu 24 Monate nach Neupflanzung gefördert.

Pro Gebäude kann nur je ein Antrag für eine Dachbegrünung und/oder eine Fassadenbegrünung gestellt werden. Nebengebäude sind als Teil des Hauptgebäudes zu sehen.

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt die Vergabe bzw. der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Angebotsabfragen, Planungsleistungen und Genehmigungsverfahren vor Erlass des Bewilligungsbescheids sind zulässig.

Die Laufzeit des Förderprogrammes ist zunächst bis zum 31.12.2024 befristet.

Der Fördermitteltopf ist begrenzt. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum. Wenn die Fördermittel erschöpft sind, erhalten Sie einen Hinweis auf eine mögliche Fortsetzung des Programms. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.  


Und so funktioniert es:

Schritt 1

Lesen Sie sich die Förderrichtlinie sorgfältig durch.

Schritt 2

Holen Sie eine Kostenschätzung/einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma ein. Diese muss dem Antrag beigefügt werden.

Schritt 3

Machen Sie bei einer Maßnahme an einem Bestandsgebäude „Vorher“-Fotos und fügen Sie diese dem Antrag bei.

Schritt 4

Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie dieses, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, unterschrieben an die angegebene Adresse. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und nach positiver Prüfung Ihres Antrages einen Vor-Bescheid.

Das Antragsformular kann über diese Seite (unten) abgerufen oder per E-Mail angefordert werden.

Schritt 5

Ihr Antrag wird schnellstmöglich geprüft und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Schritt 6

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides können Sie die Begrünungsmaßnahme beauftragen beziehungsweise umsetzen. Die Umsetzung muss innerhalb von 12 Monaten ab Datum des Bewilligungsbescheids erfolgen.

Schritt 7

Sobald die Maßnahme umgesetzt ist, rufen Sie die Fördermittel ab. Dazu zeigen Sie schriftlich den Abschluss der Begrünung an und reichen die Rechnungsbelege (Verwendungsnachweise) und "Nacher"-Fotos ein.  Über die Höhe der Zuwendung erhalten Sie nach prüfung der Nachweise einen End-Bescheid.

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.  Die Kontaktdaten finden Sie hier.


Unterlagen zum Förderprogramm

Alle Formulare können Sie hier abrufen oder per E-Mail anfordern.
 


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel 
Umweltschutzamt - Untere Wasserbehörde 
Holstenstraße 108, 24103 Kiel