Sanierungsgebiet Holtenau Ost
Die Vision für Holtenau Ost: Es ist das Zukunftsquartier Kiels – ein besonderer, wertvoller Standort für gemeinschaftliches Handeln, Vielfalt und Austausch von Ideen.
Hier wird die Kultur gelebt, Neues zu entwickeln, Experimente zuzulassen, gemeinsam zu lernen, Fortschritte sichtbar zu machen sowie Mensch und Natur in Verbindung zu bringen. Als Tor nach Skandinavien wird Holtenau Ost auch international Botschafter Kiels.
Kiels Vision für Holtenau Ost ist beschlossen. Es ist ein Sahnestück der Stadtentwicklung: direkt an der Förde, mit Blick auf die Ostsee, 92 Hektar groß, davon 14 Hektar Wasserfläche und 26 Hektar Wald.
Das Areal besitzt außerdem einen beachtlichen Baumbestand und bemerkenswerte denkmalgeschützte Gebäude.
2.250 Wohnungen
13 Hektar Wirtschaftsflächen
2 Kilometer Küstenlinie
20 Hektar Wald
Aktuell: Masterplan beschlossen
Am 17. Oktober 2024 hat die Kieler Ratsversammlung einstimmig das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Holtenau Ost (Fortschreibung)“ beschlossen. Damit liegt nun der Masterplan zum Erreichen der „Vision für Holtenau Ost“ vor.
Die Konzeption umfasst das Entwicklungskonzept (Teil A), die Rahmenplanung (Teil B) und das Umsetzungskonzept (Teil C). Sie löst das 2018 beschlossene „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ als Handlungsgrundlage ab.
Auch interessant

Hinweis für Interessierte an einem Baugrundstück
Das 2024 beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzept sieht hier keine Vermarktung von Grundstücken für Einzel- beziehungsweise Doppel- und Reihenhäuser vor.
Um der in ganz Kiel hohen Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden, sind 2.250 Wohneinheiten in der Planung vorgesehen. Diese werden mit Mehrfamilienhäusern realisiert.
Hinweis für Interessierte an einer Zwischennutzung
Ziel der Landeshauptstadt Kiel ist eine zügige Entwicklung der ehemaligen Konversionsfläche hin zu einem mischgenutzten Quartier. Deswegen, aber auch wegen fehlender Infrastruktur wie Wasser, Strom und Wärme sowie wegen baulichen Mängeln im überwiegenden Teil der Gebäude und des Geländes sind längerfristige Zwischennutzungen nicht vorgesehen.
Allerdings sind in moderater Ergänzung und Kombination bereits vorhandener Zwischennutzungen temporäre Nutzungen in übergeordnetem städtischen Interesse grundsätzlich vorstellbar. Insbesondere nicht-kommerzielle Nutzungen auf Freiflächen für Freizeit, Sport, Erholung, Kultur und Jugend kommen in Betracht. Auskünfte hierzu gibt Ihnen gerne Sebastian.Strauss@kiel.de im Grünflächenamt.

Häufige Fragen FAQ
Die FAQ werden derzeit an den aktuellen Planungsstand angepasst und stehen Ihnen voraussichtlich ab März 2025 wieder zur Verfügung.
Das Gebiet
Auf dem ehemaligen MFG-5-Gelände und umgebenden ergänzenden Flächen soll ein vitales, mischgenutztes Quartier mit Wohnen, Gewerbe, Freizeit, Segeln, Tourismus, Sport- und Gemeinbedarfsflächen entstehen.
Die Entwicklung dieser Flächen ist ein Schlüsselprojekt der Kieler Stadtentwicklung. In der Großstadt Kiel sind Flächen zunehmend knapp. Kiel setzt für eine nachhaltige Zukunft konsequent auf Innenentwicklung, Nachverdichtung und Flächenkonversion. Die Konversion dieses Bereiches in Holtenau kommt dem steigenden Flächenbedarf entgegen.
Der Wandel von einer einstigen Militärliegenschaft hin zu Kiels Stadtquartier des 21. Jahrhunderts ist eine Herausforderung. Zum Beispiel verlangt er ein hohes Maß an öffentlich nutzbaren Flächen, an Nachhaltigkeit, guter Mobilität und hochwertiger Gestaltung. Das ist zum einen sehr teuer. Zum anderen bedarf es einer einheitlichen Steuerung für das Gesamtgebiet, damit die Umsetzung so läuft wie geplant.
Daher hat die Selbstverwaltung für den Bereich „Holtenau Ost“, der mehr als nur das ehemalige MFG-5-Areal umfasst, im Jahr 2016 eine „städtebauliche Gesamtmaßnahme “ nach Baugesetzbuch eingeleitet und dazu auch ein Sanierungsgebiet festgelegt.
Und schon seit 2014 erhält die Landeshauptstadt finanzielle Unterstützung vom Bund und dem Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Städtebauförderung.
Beide Instrumente unterstützen Kiel, seine Ziele für das Gebiet zu erreichen. Sie setzen beide den Erwerb des Geländes durch die Stadt als grundlegenden Schritt voraus.
Der Bund und das Land Schleswig-Holstein haben im Rahmen der Städtebauförderung die Stadt bei der Zahlung des Kaufpreises unterstützt. Der städtische Anteil am Kaufpreis für das Grundstück beträgt rund 7,5 Millionen Euro.
Mit der Städtebauförderung werden Gemeinden bei der Aufgabe der Stadterneuerung finanziell unterstützt.
Als Gemeinschaftsaufgabe beteiligen sich Bund, Land und Gemeinde anteilig an den Kosten der Gemeinde für die Aufgaben vor Ort. Die Städtebauförderung soll dazu dienen, die festgelegten Bereiche innerhalb einer Gemeinde, in denen es schwere Mängel oder Missstände in deren Funktion oder Gestaltung gibt, zukunftsfähig zu entwickeln.
Grundlage für die finanzielle Beteiligung sind Regelungen im Baugesetzbuch und im Grundgesetz.
Die Entwicklung von Holtenau Ost stellt als Aufgabe der Flächenkonversion eines der maßgeblichen Ziele der Stadterneuerung und damit auch der Städtebauförderung dar.
Der Einsatz von Städtebaufördermitteln setzt unter anderem voraus, dass ein Fördergebiet bestimmt und beschlossen ist. Nur hier dürfen die Mittel ausgegeben werden.
Die Fördergeberin ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MILIG). Es hat in Abstimmung mit der Stadt für dieses Gebiet den Namen „Holtenau Ost“ festgelegt.
Das von der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel förmlich festgelegte Sanierungsgebiet heißt ebenso. Beide Gebiete sind in ihren Grenzen deckungsgleich. Sie haben eine Größe von 92 Hektar, davon sind 78 Hektar Landfläche und 14 Hektar Wasserfläche.
Wesentlicher Teil von „Holtenau Ost“ ist das ehemalige MFG5-Gelände mit einer Größe von rund 70 Hektar. Da der größte Teil jahrzehntelang von den Marinefliegern genutzt wurde, wird es von vielen Kieler*innen auch noch heutzutage so bezeichnet.
Daher tauchen häufig beide Namen auf. „Holtenau Ost“ steht dabei für das Gesamtgebiet. Es ist quasi ein Arbeitstitel. Denn bevor die ersten Bewohner*innen das neue Quartier beziehen und Besucher*innen hier flanieren, wird es noch einen Namenswettbewerb geben. Dies trägt zur neuen Identität des Qurtiers bei.
Die Planung
Der Planungsprozess für MFG-5-Gelände begann, als absehbar war, dass die Marine den Standort verlässt. 2010 wurde der grundlegende Beschluss hierzu gefasst. Die ersten Schritte wurden von der Verwaltung eingeleitet.
Ein Gutachterbüro hat sogenannte „vorbereitende Untersuchungen“ für das Gelände durchgeführt. Sie ergaben, dass die Entwicklung eines mischgenutzten Quartiers möglich ist.
Das räumliche Entwicklungskonzept des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts von 2018 hat die Analyse fortgeschrieben und ergänzt. Bestätigt wurde, dass mit der Aufgliederung in
- Teilbereich 1 „Gewerbliche Nutzungen“
- Teilbereich 2 „Gemischte Nutzungen“
- Teilbereich 3 „Wohnnutzungen“
- Teilbereich 4 „Wald und Grünflächen“
das Ziel, ein mischgenutztes Quartier zu entwickeln, umgesetzt werden kann.
78 Hektar Landfläche in direkter Wasserlage bieten den Raum und die Chance, den Ansprüchen Kiels an Nachhaltigkeit, Mobilität, Klimaneutralität, Innovation, Attraktivität im Städtebau sowie in der Gestaltung des öffentlichen und des Landschaftsraums zu entsprechen. Hier entsteht Kiels Visitenkarte von morgen.
Da diese Aufgabe sehr komplex ist und es der Diskussion und Vertretung vieler Interessen bedarf (von dem späteren Umsetzungsprozess noch gar nicht zu reden), arbeiten viele Kolleg*innen der Stadtverwaltung an der Entwicklung des Zukunftsquartiers Kiels. Die Koordination des Prozesses innerhalb der Verwaltung hat ein Team innerhalb im Stadtplanungsamt übernommen. Bei Fragen erreichen Sie das Team unter mfg5@kiel.de.
Die Planung sieht für das Gebiet um die 1.800 Wohneinheiten vor. Das kann mit dem Bau von Mehrfamilienhäusern (Geschossbauten) erreicht werden.
Ziel und Beschluss der Landeshauptstadt Kiel ist es, dass rund 30 Prozent der Wohnungen als sozialer Wohnungsbau errichtet werden.
Im nördlichen Teil des Gebiets sollen rund 17 Hektar Grundstücksfläche für gewerbliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem soll im Bereich der ehemaligen Heliportfläche eine sogenannte Mischnutzung mit Wohnen und ergänzenden Nutzungen wie Büros, Dienstleistungen, Gastronomie etc. möglich sein.
Der südwestlich im Waldbereich gelegene Sportplatz bleibt erhalten. Eine neu gebaute Sporthalle soll im nördlichen Teil des Geländes entstehen.
Neben neu zu schaffenden öffentlichen Grün-, Sport- und Spielflächen mit einem breitgefächerten Angebot soll entlang der Förde eine Promenade Aufenthalts-, Erholungs- und Freizeitraum für alle sein. Die Promenade hat eine Mindestbreite von 12 Metern und mehr als 2 Kilometer Länge.
Die vorhandenen circa 26 Hektar Waldflächen – der Hangwald im Westen – bleiben erhalten und werden in Randbereichen ergänzt. Sie stehen auch künftig für eine ruhige Freizeitnutzung zur Verfügung.
Die Entwicklung
Der bisherige Prozess hat die Rahmenbedingungen einer Machbarkeit (Umsetzung, Finanzierung) ausgelotet. Und hier wurden auch die Ziele definiert: Wie kann und soll das Gebiet genutzt werden, und in welchen Bereichen soll sich welche Nutzung finden. Es wurde also festgelegt was in den kommenden Jahren in „Holtenau Ost“ passieren soll.
Es wurde bislang aber nicht festgelegt, wie „Holtenau Ost“ ausgebildet werden soll. Wie kann die Identität des neuen Stadtquartiers beschrieben werden? Wie sieht das künftige Wohnen und Arbeiten aus und wie die Frei- und Grünanlagen? Wie kann dem Ziel der Klimaneutralität im Gebiet entsprochen werden und wie sieht hier konkret nachhaltige Mobilität aus?
Das sind zentrale Fragen, für die Kiel auf die Kreativität, Qualität und Innovation von Planungsteams aus dem In- und Ausland setzt. Und daher hat Kiel EU-weit einen Planungswettbewerb ausgeschrieben.
In einem ersten Schritt werden 15 Teams, bestehend aus Stadtplaner*innen, Freiraumplaner*innen und Architekt*innen ausgewählt. In einem zweiten Schritt erhalten diese dann die Planungsaufgabe: die Erarbeitung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Konzepts. Die Beschreibung ihrer Aufgabenstellung umfasst gut 50 Seiten Text, so vielfältig sind die Anforderungen bei der Gestaltung eines neuen Stücks Stadt dieser Größe und Ausstrahlungskraft.
Ein gutes halbes Jahr später ist dann der Wettstreit der Ideen beendet und die Vorschläge der Planungsteams werden eingereicht. Die beste Idee wird prämiert, und zwar von einer mit internationalen Expert*innen und Vertreter*innen der Verwaltung besetzten Jury. Mit dem preisgekrönten städtebaulichen Entwurf steht dann die Vision für das Zukunftsquartier Kiel fest.
Mit Abschluss des Wettbewerbs erhält Kiel die Vision für „Holtenau Ost“. Der von der Jury ausgewählte städtebauliche Entwurf ist die räumliche Idee, das heißt er stellt konkret dar, wie das Gebiet langfristig ausgebildet werden soll.
So wichtig dieser Schritt ist, alleine reicht er nicht als Planungs- und Umsetzungsgrundlage für die weitere Entwicklung aus.
Das Siegerteam des Wettbewerbs schreibt das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ aus 2018 fort. Mit dem Rahmenplan (Grundlage: der ausgewählte Entwurf) und weiteren Elementen wie einem Maßnahmenplan und einer Kosten- und Finanzierungsübersicht, werden auch genauere Details festgelegt: Was wird zurückgebaut, welche Straßen, Wege, Plätze und Grünflächen werden angelget, wie werden die grundstücke parzelliert etc.
Ein Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum sowie für Hochbauten und den privaten Raum ergänzt die Grundlagen. Das fließt in die weitere städtebauliche Planung und Umsetzung ein.
Danach werden die Grundstücke vermarktet. Das übernimmt die Stadt beziehungsweise der*die Sanierungsträger*in (ein*e Auftragnehmer*in, der*die die Stadt bei verschiedenen Aufgaben für „Holtenau Ost“ unterstützt).
Die Bauleitplanung der Stadt schafft den rechtlichen Rahmen für Hoch- und Tiefbau.
Die tatsächliche Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach der Bauleitplanung und der Vorbereitung des Geländes durch die Stadt.
Den Bau von Wohnhäusern und gewerblich genutzten Gebäuden übernehmen Investor*innen.
Erschließungsanlagen, Grün- und Freiflächen sowie Kitas und weitere Einrichtungen des Gemeinbedarfs sind Sache der Stadt.
Die Entwicklung dauert mehrere Jahre und vielleicht mehr als ein Jahrzehnt. Wie lange genau, kann derzeit niemand sagen, denn das hängt von vielen Umständen ab. Wer einmal ein Haus gebaut hat, mag sich vorstellen, was das Verfahren übersetzt auf ein ganzes Stadtquartier heißt. Viele Schritte sind zu gehen, viele Entscheidungen sind zu treffen, und alles zusammen mit vielen Anforderungen der verschiedenen Fachrechte und der Gesetzgebung.
Der Planungswettbewerb wird im Jahr 2021 durchgeführt. Die Fortschreibung des „Integrierten Entwicklungskonzeptes“ sowie des Gestaltungshandbuches schließt sich an.
Auf den Rahmenplan baut dann die Bauleitplanung auf; die Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne.
Mit ersten Baurecht kann dann der vorgesehene Abriss beziehungsweise Freilegung (also der Rückbau von versiegelten Flächen und Vegetation) erfolgen. Die Erschließung kann beginnen. Die Vermarktung von Grundstücken kann starten.
In den kommenden Jahren richtet sich der Außenbezirk Kiel des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ostsee seinen neuen Standort am Plüschowhafen her. Von der Planung bis zur tatsächlichen Umsetzung wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat sich das Ziel gesetzt, dass 2025/2026 der neue Standort fertig ist und der alte Standort aufgegeben werden kann.
Wenn das Grundstück des alten Tonnenhofs frei geworden ist, soll die Stadt das Gelände erwerben. Dann steht der Weg frei für die dort vorgesehenen Wohnbauflächen und den Lückenschluss in der Promenade.
Die ganze Entwicklung erfolgt in Bauabschnitten. Wie viele Bauabschnitte dies sein werden und in welchem Bereich die Entwicklung startet, soll ebenfalls Inhalt der Fortschreibung des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ sein.
Das ehemalige MFG-5-Gelände kann seit einigen Jahren als Wegeverbindung (zu Fuß oder mit dem Rad) zwischen den Ortsteilen Holtenau und Pries/Friedrichsort genutzt werden.
Es ist Erholungsraum für viele Kieler*innen und bietet unter andrem auch geflüchteten Menschen Wohnraum. Einzelne Veranstaltungen finden auf dem Gelände statt. All dies wird unter dem Begriff der Zwischennutzung zusammengefasst.
Die Stadt will auch weiterhin, bis das Gebiet „Holtenau Ost“ vollständig entwickelt ist, Zwischennutzungen ermöglichen. Ob, wo, wann und wie dies – auch während der Umbauarbeiten – machbar ist,
wird momentan geprüft.
Die Landeshauptstadt Kiel erhält für die Finanzierung Unterstützung im Rahmen der Städtebauförderung.
Bei der Städtebauförderung gibt es eine klare Aufgabentrennung. Die Stadt finanziert die sogenannten Ordnungsmaßnahmen sowie den Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen. Das sind alle die Maßnahmen, die für die Neuordnung in dem Bereich notwendig sind (Grunderwerb, Rückbau, Erschließung etc.) sowie Kitas, Jugendtreffs usw.
Andere Bauten werden von privater Seite auf gekauften Grundstücken errichtet.
Zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme wird die Fläche / das Grundstück nach den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land dem Sondervermögen „Holtenau Ost“ zugeführt. Das Sondervermögen wird getrennt vom Haushalt der Landeshauptstadt Kiel geführt. Das Sondervermögen enthält Grundstücke und Finanzmittel der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Es gilt das Gesamtdeckungsprinzip, das heißt sämtliche Einnahmen decken sämtliche Ausgaben.
Nach der Neuordnung des Geländes werden die Grundstücke vermarktet. Die hier erzielten Einnahmen fließen in das Sondervermögen. Es muss zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme ausgeglichen sein.
Die Fördergeberin unterstützt die Stadt mit der Übernahme der unrentierlichen Kosten (= Kosten, die nicht durch erwartete Erträge gedeckt werden können).
Unter www.kiel.de/mfg5 finden Sie auf dieser Seite immer den aktuellen Stand zum Projekt.
Die Ortsbeiräte Holtenau und Pries / Friedrichsort werden regelmäßig unterrichtet und beteiligt. Alle Vorlagen der Verwaltung, die das Projekt betreffen, werden dort vorgelegt. Die Sitzungen sind öffentlich.
Anlassbezogen kommt ein Planungsbeirat zusammen, zu einer Sitzung oder einem Rundgang auf dem Gelände. Diese Veranstaltungen sind ebenso öffentlich. Im Planungsbeirat konnten schon viele Fragen beantwortet werden. Wann der Beirat tagt, finden Sie auf dieser Seite.
Den städtischen Gremien wie zum Beispiel Ratsversammlung, Bauausschuss und Wirtschaftsausschuss werden die Vorlagen der Verwaltung zur Kenntnis beziehungsweise zur Entscheidung vorgelegt. Die Gremien tagen öffentlich.
Außerdem gibt Ihnen auch das Stadtplanungsamt über das Projekt Auskunft, unter mfg5@kiel.de.
Das Gelände
Noch befindet sich der sogenannte „Tonnenhof“ (der Außenbezirk Kiel des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ostsee) im Süden von „Holtenau Ost“. Würde aber dieser Betriebsstandort dort dauerhaft bleiben, wäre innerhalb des Gebietes kaum Wohnnutzung möglich.
Daher haben sich im Dezember 2019 der Bund, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Stadt auf eine Verlegung des Betriebsstandortes geeinigt. Er zieht innerhalb des Gebietes an den Plüschowhafen. Vereinbart wurde unter anderem, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung die Verlegung in eigener Verantwortung organisiert.
Für den Tonnenhof ergeben sich am neuen Standort deutlich bessere Bedingungen. Für „Holtenau Ost“ ist es der Schlüssel für die Entwicklung des Stadtquartiers für Alle.
Auf dem freiwerdenden alten Standort des Tonnenhofs entstehen nach dem Umzug Geschosswohnungen.

Die Jury des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs kürt den besten Entwurf für die Entwicklung von „Holtenau Ost“. Der Entwurf enthält Aussagen für die weitere Planung (Infrastruktur, Baustruktur und Nutzungsstruktur).
Dazu gehört auch ein Vorschlag zum Umgang mit einem Teil der vorhandenen Gebäude. Das Wettbewerbsergebnis wird aufzeigen, welche Gebäude umgenutzt werden können und welche abgerissen werden sollen.
Sicher ist, dass die im Gebiet vorhandenen Denkmale bestehen und später neu genutzt werden.
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wird die städtebauliche Planung fortgesetzt. Das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ wird dann fortgeschrieben und benennt die konkreten Maßnahmen, um die „Idee“ vor Ort zu realisieren.
Im Anschluss daran entscheidet die Ratsversammlung über die erarbeiteten Konzeptionen als Grundlage für das weitere Vorgehen. Danach steht fest, welche Gebäude erhalten beziehungsweise abgerissen werden dürfen.
Gebäude, die nicht mehr nutzbar sind, werden abgerissen. Auch die meisten aus der militärischen Nutzung vorhandenen Verkehrsflächen werden zurückgebaut.
Hierzu wird zu gegebener Zeit ein Rückbaukonzept in Verbindung mit einem Baustellenkonzept erarbeitet.
Wohnen ist in den dafür vorgesehenen Bereichen problemlos und in guter Qualität möglich.
Die Grenzen der Nutzungsbereiche (und damit auch der Wohnbauentwicklung) bestimmen die vom Flughafen Holtenau ausgehenden Immissionen.
Im nördlichen Bereich ist allein eine gewerbliche Nutzung möglich. Daher bot sich die Verlegung des Tonnenhofes (Außenbezirk Kiel des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ostsee) in diesen Bereich an, um mehr Optionen für eine Wohnbebauung zu haben.
Der Flugbetrieb wird durch die Nutzungen nicht eingeschränkt.
Der Hangwald im Südwesten des Gebietes bleibt, und damit bleibt auch gut ein Drittel des gesamten Entwicklungsgebietes fast so erhalten wie es jetzt ist.
In geringem Umfang wird der Wald angemessen ergänzt. Er steht auch künftig für eine ruhige Freizeitnutzung zur Verfügung und ist ansonsten eine Art „Tabuzone“ für intensive Nutzungen. Dieser Bereich wird in ein Netz aus bereits bestehenden und noch zu schaffenden Freiräumen eingebunden.
Der Wald in der ebenen Fläche kann voraussichtlich nicht erhalten werden. Er befindet sich im Bereich, der für bauliche Entwicklung vorgesehen ist. Das ist unbedingt erforderlich, damit die Ziele für Wohn- und Wirtschaftsraum erreicht werden und um die Entwicklung finanzieren zu können. Der Eingriff in den Bestand wird an anderer Stelle ausgeglichen.

Mehrere Altlastenuntersuchungen haben auf dem gesamten Gelände wenige Bereiche festgestellt, die belastet sind.
Für diejenigen Bereiche, wo Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) beziehungsweise Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) festgestellt wurden, ist bereits eine Sanierungsuntersuchung beauftragt. Sie legt fest, wie saniert werden kann und soll. Danach wird die Sanierung ausgeführt.
Bei der jetzigen Nutzung des Geländes besteht keine Gefahr für die Öffentlichkeit. Die erforderlichen Arbeiten werden vor oder während der Bauphasen beziehungsweise Erschließungen erledigt.
Insgesamt sind die festgestellten Altlasten relativ gering dafür, dass das Gebiet über 100 Jahre meist mlititärisch genutzt worden ist.
Ein Gelände, das über 100 Jahre lang meist dem Militär diente und auf diese Nutzung ausgerichtet ist einerseits und das Zukunftsquartier Kiels mit Ansprüchen an Nachhaltigkeit, Klimagerechtigkeit, Mobilität und Gestaltung andererseits: Passt das zusammen, und wenn ja, wie?
Für die Landeshauptstadt Kiel passt genau das, und das besonders gut. Denn genau das macht das Besondere und den Reiz für und von „Holtenau Ost“ aus.
Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein hat weite Teile des Marine-Fliegerhorstes Holtenau als sogenannte Sachgesamtheit eingestuft. Diese umfasst neben Baudenkmalen (Gebäude) auch Flächen als Baudenkmal (Stadion mit Treppenanlage und Schießstand mit Kugelfang) und ein Gartendenkmal (Bruchwaldgebiet - Voßbrook mit Jeanettenhöhe).
Wegen seines geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und technischen Denkmalwerts sowie der historischen Topographie und Vegetation ist das ehemalige MFG-5-Gelände in die Denkmalliste aufgenommen und steht unter Schutz.
Der Entwicklungsprozess soll dem Stadtquartier einen unverwechselbaren, eigenen, lokal geprägten räumlichen Charakter verleihen. Die vorhandene Identität muss in Verbindung mit den Ansprüchen einer nachhaltigen Stadtentwicklung zukunftsgerecht weiterentwickelt werden. Dabei soll ein lebendiges Stadtquartier für Alle entstehen.
Dokumentation
Die Entwicklung des ehemaligen MFG-5-Areals und angrenzender Flächen (Sanierungsgebiet Holtenau Ost) ist eines der zentralen Stadtentwicklungsvorhaben der Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins. Mit der Konversion der einst militärisch genutzten Flächen ergreift Kiel die Chance, den Kieler Norden ambitioniert weiterzuentwickeln, qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Wohnraum sowie Flächen für Wirtschaft und Wissenschaft zu entwickeln.
Der Konversionsprozess begann im Jahr 2010. Seitdem wird dieser Prozess durch die Beteiligung der Bürgerschaft sowie zahlreiche Gutachten, Konzepte, Fachplanungen, Verhandlungen sowie politische Beschlüsse gespeist. Dies wird auch in Zukunft so sein.
Im Sinne einer „Gläsernen Akte“ kann die Öffentlichkeit sich hier über bedeutende Schritte des Verfahrens informieren, soweit die Unterlagen zugänglich gemacht werden können. Zur Verfügung gestellt werden maßgebliche, den Prozess beeinflussende Konzepte und Gutachten sowie die Dokumentationen der Öffentlichkeitsveranstaltungen, beginnend mit dem Jahr 2022. Dieses Jahr markiert den Wechsel von der Phase der vorbereitenden Schritte zum Umsetzungsprozess – mit der Vision für Holtenau Ost und dem Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (Fortschreibung) als Masterplan der Konversion.
Die weiteren vorbereitenden Unterlagen bis 2022 sind allein als Auflistung geführt. Auch sie sind einsehbar, solange ein berechtigtes Interesse der Person besteht. Sofern Ihrerseits ein Interesse an einzelnen Dokumenten gegeben ist, wenden Sie sich bitte - mit Angabe des gewünschten Dokumentes - an mfg5@kiel.de. Die Verwaltung prüft Ihr Anliegen dahingehend, ob die Vorausetzungen zur Übermittlung und/oder Einsichtnahme besteht, insbesondere vor dem Hintergrund des Informationszugangsgesetztes Schleswig-Holstein. Beachten Sie bitte, dass für eine Bereitstellung Gebühren anfallen können.
Beschlüsse & Geschäftliche Mitteilungen
- 1369/2024 | Bebauungspläne Nr. 1046 a, b, c und d für „Holtenau Ost“ (Aufstellungsbeschlüsse)
- 1070/2024-01 | Prozesssteuerung der Konversion von Holtenau Ost und Information und Beteiligung der Öffentlichkeit („Gläserne Akte“)
- 1010/2024 | Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Holtenau Ost (Fortschreibung)
- 0745/2024 | Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) Holtenau Ost
- 0738/2024-01 | Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Holtenau Ost (Fortschreibung)
- 0737/2024 | 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Holtenau Ost“
- 0726/2024 | Nicht öffentlich | Wagengruppe Schlagloch – Zwischennutzung Holtenau Ost
- 0139/2024 | 45. Änderung des Flächennutzungsplanes im östlichen Bereich des Stadtteils Kiel-Holtenau
- 1289/2023 | Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Holtenau Ost: Abschluss eines Memorandum of Under-standing mit der Deutschen Rockmusik Stiftung
- 0971/2023-01 | Änderungsantrag zur Drs. 0943/2023 „Wagengruppe Schlagloch“
- 0126/2023 | Änderungsantrag VI zur Drs. 1116/2022 Die Vision für Holtenau Ost
- 0125/2023 | Änderungsantrag V zur Drs. 1116/2022 Die Vision für Holtenau Ost
- 0124/2023 | Änderungsantrag IV zur Drs. 1116/2022 Die Vision für Holtenau Ost
- 0123/2023 | Änderungsantrag III zur Drs. 1116/2022 Die Vision für Holtenau Ost
- 0122/2023 | Änderungsantrag II zur Drs. 1116/2022 Die Vision für Holtenau Ost
- 0121/2023 | Änderungsantrag I zur Drs. 1116/2022 Die Vision für Holtenau Ost
- 1115/2022 | 6. Sachstand städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau-Ost
- 1114/2022 | Bedarfsgerechte Entwicklung des Gewerbegebietes in Holtenau Ost (Zugang zur Kaikante)
- 0726/2022 | Änderungsantrag zu B 503, Kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ - Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau Ost, hier: Abschluss einer Verwaltungs- und Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Altenholz und der Landeshauptstadt Kiel -Anpassung der Planungen zur kapazitativen Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ an die Beschlüsse zum Klimaschutz der LH Kiel
- 0644/2022 | B 503, Kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ - Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau Ost, hier: Abschluss einer Verwaltungs- und Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Altenholz und der Landeshauptstadt Kiel
- 0643/2022 | B 503, Kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ - Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau Ost, hier: Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Altenholz und der Landeshauptstadt Kiel
- 0640/2022 | B 503, Kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ - Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau Ost, hier: Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Altenholz und der Landeshauptstadt Kiel unter Beteiligung des Kreises Rendsburg-Eckernförde
- 0452/2022 | B 503, kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ - Unterzeichnung LoI
- 0425/2022 | Alternativantrag zur Drs. 0203/2022, Zuweisung eines Platzes im Sanierungsgebiet Holtenau-Ost zur Zwischennutzung durch die Wagengruppe Schlagloch
- 0268/2022 | Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau-Ost, hier: Interfraktioneller Antrag aus 10/2021 ‚Holtenau-Ost als Smart City planen‘, Stellungnahme der Verwaltung
- 0267/2022 | Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau-Ost, hier: Weiterentwicklung des Kommunikationsprozesses
- 0203/2022 | Zuweisung eines Platzes im Sanierungsgebiet Holtenau-Ost zur Zwischennutzung durch die Wagengruppe Schlagloch
- 0191/2022 | Voraussetzungen für einen Wagenplatz im Sanierungsgebiet Holtenau-Ost
- 1046/2021 | MFG-5-Gelände für die Zukunft gestalten
- 0977/2021 | 5. Sachstand städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“
- 0800/2021 | Holtenau-Ost als Smart City planen
- 0258/2021 | B 503, kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ - Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau-Ost, hier: Abschluss eines Letters of Intent zur Realisierung der bestehenden Vorplanung
- 0257/2021 | 2. Erschließung Holtenau Ost, Vorzugsvariante B3
- 1076/2020 | Änderungsantrag zu TOP 10.31 der Ratsversamlung am 19.11.2020 - Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau-Ost, hier: Auslobung des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs
- 1066/2020 | Nicht öffentlich | Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“, hier: Ankauf der ehemaligen Bundeswehrliegenschaft des Marinefliegergeschwaders 5 (MFG 5) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
- 0933/2020 | 4. Sachstand städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau-Ost“
- 0932/2020 | Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“, hier: Auslobung des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs
- 0451/2020 | Fördergebiete der Bund-Länderprogramme der Städtebauförderung: Sachstandsbericht Sanierungsgebiet Holtenau Ost
- 0428/2020 | Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau-Ost, hier: Aktualisierung der Verkehrswertermittlung für die ehemalige Bundeswehrliegenschaft des Marinefliegergeschwaders 5 (MFG 5)
- 1237/2019 | Trilaterale Vereinbarung zur Verlagerung des Außenbezirks Kiel des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Lübeck (ABz Kiel)
- 1098/2018 | Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“, hier: Beauftragung eines Sanierungsträgers
- 1007/2019 | 3. Sachstand städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“
- 0961/2018 | Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau Ost, hier: Konzeptstudie und Marktanalyse für eine gewerblich nutzbare Kaikante im Plüschowhafen
- 0960/2018 | 2. Sachstand städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“
- 0759/2018 | Ergänzungsantrag zur Drucksache 0732/2018 „Duldung der Wagengruppe Schlagloch ermöglichen“
- 0732/2018 | Duldung der Wagengruppe Schlagloch ermöglichen
- 0280/2018 | Holtenau Ost – Städtebauförderprogramm Stadtumbau West, hier: Antrag auf Städtebaufördermittel aus dem Programmjahr 2018
- 0172/2018 | Antrag des Ortsbeirates Holtenau vom 06.02.2018 zur Erschließung des Sanierungsgebietes Holtenau Ost, Stellungnahme der Verwaltung
- 0119/2018 | Zugehörigkeit des Sanierungsgebietes Holtenau Ost zum Stadtteil Holtenau
- 0118/2018 | Erschließung des Sanierungsgebietes Holtenau Ost
- 0006/2018 | Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Holtenau Ost
- 0974/2017 | Verkehrswertermittlung im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“, hier: ehemalige Bundeswehrliegenschaft des Marinefliegergeschwaders 5
- 0973/2017 | Sachstand Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“
- 0479/2017 | Änderungsantrag zu Drs. 0385/2017 Erschließung Holtenau-Ost, hier: Vorzugsvarianten der Machbarkeitsstudie zur 2. Erschließung des Entwicklungsgebietes
- 0385/2017 | Erschließung Holtenau Ost, hier: Vorzugsvarianten der Machbarkeitsstudie zur 2. Erschließung des Entwicklungsgebiets
- 0316/2017 | Holtenau Ost – Städtebauförderprogramm Stadtumbau West, hier: Antrag auf Städtebaufördermittel aus dem Programmjahr 2017
- 0234/2016 | Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau Einleitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach Besonderem Städtebaurecht
- 0146/2016 | Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau Vorbereitende Untersuchung nach BauGB und weitere Gutachten
- 0157/2015 | Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau, hier: Folgeantrag für das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West
- 1051/2014 | Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau: Aufbau und Organisation des Planungsprozesses
- 0989/2014 | Anpassung der Gleisanlagen in Holtenau und Pries/Friedrichsort als Planungsgrundlage für die Entwicklung des ehemaligen MFG 5-Geländes
- 0850/2014 | Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau Gebietsentwicklung und Bewerbung für eine Landesgartenschau an der Kieler Förde
- 0477/2014 | Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel - Holtenau
- 0203/2014 | Die Zukunft am Wasser – MFG 5 Areal in Kiel- Holtenau, Zwischennutzungskonzept
- 0932/2013 | Änderungsantrag zu: „ Die Zukunft am Wasser – MFG 5 Areal in Kiel- Holtenau, Zwischenbericht vorbereitende Untersuchungen nach BauGB
- 0878/2013 |Die Zukunft am Wasser – MFG 5- Areal in Kiel-Holtenau Entwicklungsziel der Konversion für den Abschluss der städtebaulichen Voruntersuchung
- 0491/2012 | Die Zukunft am Wasser – MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau, Zwischenbericht vorbereitende Untersuchungen nach BauGB
- 0630/2010 | Die Zukunft am Wasser – MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau
- 1117/2009 | Die Zukunft am Wasser – MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau
- 1369/2024 | Bebauungspläne Nr. 1046 a, b, c und d für „Holtenau Ost“ (Aufstellungsbeschlüsse)
- 1070/2024-01 | Prozesssteuerung der Konversion von Holtenau Ost und Information und Beteiligung der Öffentlichkeit („Gläserne Akte“)
- 1010/2024 | Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Holtenau Ost (Fortschreibung)
- 0745/2024 | Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) Holtenau Ost
- 0738/2024-01 | Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Holtenau Ost (Fortschreibung)
- 0737/2024 | 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Holtenau Ost“
- 0726/2024 | Nicht öffentlich | Wagengruppe Schlagloch – Zwischennutzung Holtenau Ost
- 0139/2024 | 45. Änderung des Flächennutzungsplanes im östlichen Bereich des Stadtteils Kiel-Holtenau
- 1289/2023 | Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Holtenau Ost: Abschluss eines Memorandum of Under-standing mit der Deutschen Rockmusik Stiftung
- 0971/2023-01 | Änderungsantrag zur Drs. 0943/2023 „Wagengruppe Schlagloch“
- 0126/2023 | Änderungsantrag VI zur Drs. 1116/2022 Die Vision für Holtenau Ost
- 0125/2023 | Änderungsantrag V zur Drs. 1116/2022 Die Vision für Holtenau Ost
- 0124/2023 | Änderungsantrag IV zur Drs. 1116/2022 Die Vision für Holtenau Ost
- 0123/2023 | Änderungsantrag III zur Drs. 1116/2022 Die Vision für Holtenau Ost
- 0122/2023 | Änderungsantrag II zur Drs. 1116/2022 Die Vision für Holtenau Ost
- 0121/2023 | Änderungsantrag I zur Drs. 1116/2022 Die Vision für Holtenau Ost
- 1114/2022 | Bedarfsgerechte Entwicklung des Gewerbegebietes in Holtenau Ost (Zugang zur Kaikante)
- 0726/2022 | Änderungsantrag zu B 503, Kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ - Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau Ost, hier: Abschluss einer Verwaltungs- und Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Altenholz und der Landeshauptstadt Kiel -Anpassung der Planungen zur kapazitativen Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ an die Beschlüsse zum Klimaschutz der LH Kiel
- 0644/2022 | B 503, Kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ - Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau Ost, hier: Abschluss einer Verwaltungs- und Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Altenholz und der Landeshauptstadt Kiel
- 0643/2022 | B 503, Kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ - Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau Ost, hier: Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Altenholz und der Landeshauptstadt Kiel
- 0640/2022 | B 503, Kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ - Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau Ost, hier: Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Altenholz und der Landeshauptstadt Kiel unter Beteiligung des Kreises Rendsburg-Eckernförde
- 0452/2022 | B 503, kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ - Unterzeichnung LoI
- 0425/2022 | Alternativantrag zur Drs. 0203/2022, Zuweisung eines Platzes im Sanierungsgebiet Holtenau-Ost zur Zwischennutzung durch die Wagengruppe Schlagloch
- 0268/2022 | Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau-Ost, hier: Interfraktioneller Antrag aus 10/2021 ‚Holtenau-Ost als Smart City planen‘, Stellungnahme der Verwaltung
- 0267/2022 | Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau-Ost, hier: Weiterentwicklung des Kommunikationsprozesses
- 1115/2022 | 6. Sachstand städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau-Ost
- 0191/2022 | Voraussetzungen für einen Wagenplatz im Sanierungsgebiet Holtenau-Ost
- 0203/2022 | Zuweisung eines Platzes im Sanierungsgebiet Holtenau-Ost zur Zwischennutzung durch die Wagengruppe Schlagloch
- 1046/2021 | MFG-5-Gelände für die Zukunft gestalten
- 0977/2021 | 5. Sachstand städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“
- 0800/2021 | Holtenau-Ost als Smart City planen
- 0258/2021 | B 503, kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ - Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau-Ost, hier: Abschluss eines Letters of Intent zur Realisierung der bestehenden Vorplanung
- 0257/2021 | 2. Erschließung Holtenau Ost, Vorzugsvariante B3
- 1076/2020 | Änderungsantrag zu TOP 10.31 der Ratsversamlung am 19.11.2020 - Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau-Ost, hier: Auslobung des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs
- 1066/2020 | Nicht öffentlich | Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“, hier: Ankauf der ehemaligen Bundeswehrliegenschaft des Marinefliegergeschwaders 5 (MFG 5) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
- 0933/2020 | 4. Sachstand städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau-Ost“
- 0932/2020 | Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“, hier: Auslobung des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs
- 0451/2020 | Fördergebiete der Bund-Länderprogramme der Städtebauförderung: Sachstandsbericht Sanierungsgebiet Holtenau Ost
- 0428/2020 | Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau-Ost, hier: Aktualisierung der Verkehrswertermittlung für die ehemalige Bundeswehrliegenschaft des Marinefliegergeschwaders 5 (MFG 5)
- 1237/2019 | Trilaterale Vereinbarung zur Verlagerung des Außenbezirks Kiel des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Lübeck (ABz Kiel)
- 1098/2018 | Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“, hier: Beauftragung eines Sanierungsträgers
- 1007/2019 | 3. Sachstand städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“
- 0961/2018 | Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau Ost, hier: Konzeptstudie und Marktanalyse für eine gewerblich nutzbare Kaikante im Plüschowhafen
- 0172/2018 | Antrag des Ortsbeirates Holtenau vom 06.02.2018 zur Erschließung des Sanierungsgebietes Holtenau Ost, Stellungnahme der Verwaltung
- 0119/2018 | Zugehörigkeit des Sanierungsgebietes Holtenau Ost zum Stadtteil Holtenau
- 0118/2018 | Erschließung des Sanierungsgebietes Holtenau Ost
- 0280/2018 | Holtenau Ost – Städtebauförderprogramm Stadtumbau West, hier: Antrag auf Städtebaufördermittel aus dem Programmjahr 2018
- 0960/2018 | 2. Sachstand städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“
- 0732/2018 | Duldung der Wagengruppe Schlagloch ermöglichen
- 0759/2018 | Ergänzungsantrag zur Drucksache 0732/2018 „Duldung der Wagengruppe Schlagloch ermöglichen“
- 0006/2018 | Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Holtenau Ost
- 0479/2017 | Änderungsantrag zu Drs. 0385/2017 Erschließung Holtenau-Ost, hier: Vorzugsvarianten der Machbarkeitsstudie zur 2. Erschließung des Entwicklungsgebietes
- 0385/2017 | Erschließung Holtenau Ost, hier: Vorzugsvarianten der Machbarkeitsstudie zur 2. Erschließung des Entwicklungsgebiets
- 0316/2017 | Holtenau Ost – Städtebauförderprogramm Stadtumbau West, hier: Antrag auf Städtebaufördermittel aus dem Programmjahr 2017
- 0974/2017 | Verkehrswertermittlung im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“, hier: ehemalige Bundeswehrliegenschaft des Marinefliegergeschwaders 5
- 0973/2017 | Sachstand Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“
- 0234/2016 | Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau Einleitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach Besonderem Städtebaurecht
- 0146/2016 | Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau Vorbereitende Untersuchung nach BauGB und weitere Gutachten
- 0157/2015 | Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau, hier: Folgeantrag für das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West
- 1051/2014 | Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau: Aufbau und Organisation des Planungsprozesses
- 0989/2014 | Anpassung der Gleisanlagen in Holtenau und Pries/Friedrichsort als Planungsgrundlage für die Entwicklung des ehemaligen MFG 5-Geländes
- 0850/2014 | Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau Gebietsentwicklung und Bewerbung für eine Landesgartenschau an der Kieler Förde
- 0477/2014 | Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel - Holtenau
- 0203/2014 | Die Zukunft am Wasser – MFG 5 Areal in Kiel- Holtenau, Zwischennutzungskonzept
- 0932/2013 | Änderungsantrag zu: „ Die Zukunft am Wasser – MFG 5 Areal in Kiel- Holtenau, Zwischenbericht vorbereitende Untersuchungen nach BauGB
- 0878/2013 |Die Zukunft am Wasser – MFG 5- Areal in Kiel-Holtenau Entwicklungsziel der Konversion für den Abschluss der städtebaulichen Voruntersuchung
- 0491/2012 | Die Zukunft am Wasser – MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau, Zwischenbericht vorbereitende Untersuchungen nach BauGB
- 0630/2010 | Die Zukunft am Wasser – MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau
- 1117/2009 | Die Zukunft am Wasser – MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau
Konzepte, Gutachten, Studien ab 2022
2024
- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Kiel-Holtenau Ost | Fortschreibung (IEK)
- Rahmenplanung als Plandarstellung (ZIP-Datei)
- Kostenbewertung Erschließungsmaßnahmen – Abschätzung fiskalische Wirkungen
- Rückbauexpertise im Rahmen der städtebaulichen Konzeption für das Sanierungsgebiet Holtenau Ost, Kiel
- Stellungnahme zur Schallausbreitung – Auswirkungen des Außenbezirks – Neustandort auf den geplanten Bildungscampus
- Stellungnahme zur Schallausbreitung – Auswirkungen des Außenbezirks – Altstandort auf die Planung von Holtenau Ost
2023
- Grobbilanzierung und Kostenvermutung des naturschutzrechtlichen Eingriffs und Ausgleichs zum Entwurf des Rahmenplan, Stand 2023
- Digitalstrategie Kiel Holtenau Ost
- Mikroklimatische Betrachtung, Kiel Holtenau Ost
- Schattenstudie: Überprüfung des Schattenwurfs der geplanten Bebauung auf die Umgebung
- Lärm-Immissionsprognose für den Bereich Holtenau-Ost – Gewerbelärm Tonnenhof
- Untersuchung zur Lage des Fähranlegers
2022
2022
- Anwendbarkeitsprüfung (Persistenzprüfung) der Biotoptypenkartierung von 2017
- Auswertung Werkstatt Wirtschaft und Wissenschaft Kiel Holtenau Ost
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- Antrag zur Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittelbelastung – Kiel Holtenau-Ost, Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (Kampfmittelräumdienst), 2021
- Verkehrswertgutachten ehemalige Militärliegenschaft des Marinefliegergeschwaders 5, Aktualisierung, 2020
- Bodenwertgutachten, Zukünftiger Tonnenhof, Plüschowhafen, 2020
- Machbarkeitsstudie zur 2. Erschließung Holtenau Ost, 2020 <
- Gutachten, Kiel, MFG 5 Wohn- und Verwaltungsgebäude – Schadstoffkataster, 2020
- Marinefliegergeschwader 5, Kiel-Holtenau, Lager- und Abstellgebäude, Orientierende Gebäudeschadstofferkundung, 2020
- Gutachten MFG 5 Kiel – Schadstoffkataster für denkmalgeschützte Gebäude, 2020
- Ehemaliges Marinefluggeschwader 5, Kiel Holtenau – Gutachten zu Schadstoffermittlungen und -bewertungen sowie zu Rückbaukostenschätzungen von Bunkern, Versiegelungen und Bahntrassen, 2020
- Sanierungsgebiet Holtenau Ost (MFG 5 Areal), Teilfläche Plüschowhafen, Kartierung und Bewertung der Biotoptypen, d.h. der gesetzlich geschützten Biotope und der geschützten Bäume, 2020
- Sanierungsgebiet Holtenau Ost (ehem. MFG 5 Areal), Artenschutzfachbeitrag, Nachtrag Erfassung Reptilien, 2020
- Artenschutz Untersuchung und Bewertung Reptilien, 2020; MFG 5-Areal in Kiel-Holtenau, Faunistisches Fachgutachten, Bestandserfassung und Bewertung, 2017
- Detailuntersuchung – Teil 2 – des Altstandortes 1007, Kiel-Holtenau, ehem. Standort des Marinefliegergeschwaders 5, 2019
- Grobbilanzierung des naturschutzrechtlichen Eingriffs und Ausgleichs zum Bodenwertgutachten von Büro Altmeppen, 2019
- Bericht zur Untersuchung der Ufereinfassungen im Sanierungsgebiet Holtenau Ost, 2018
- Geotechnischer Bericht zur Voruntersuchung mit den Ergebnissen einer orientierenden Baugrunduntersuchung, 2018
- Ergänzungsbericht zur Machbarkeitsstudie zur Verlagerung des Außenbezirks Kiel (ABz Kiel), 2018 <
- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Holtenau Ost, April 2018
- Betrachtung und Bewertung vorhandener Kaikanten in Kiel 2018
- Studie zu einer gewerblich nutzbaren Kaikante in der Landeshauptstadt Kiel, 2018
- Artenschutzrechtliche Bewertung (Risikobewertung der Planung für die relevanten Tierarten), 2018
- Immissionsprognose zur städtebaulichen Zielplanung für den Bereich Holtenau-Ost in der Landeshauptstadt Kiel – Kaikante, 2018
- Schalltechnische Immissionsprognose zur städtebaulichen Zielplanung für den Bereich Holtenau-Ost in der Landeshauptstadt Kiel, 2017
- Verkehrswertgutachten über das Objekt ehemalige Militärliegenschaft des Marinefliegergeschwaders, 2017
- MFG 5-Areal in Kiel-Holtenau, Faunistisches Fachgutachten, Bestandserfassung und Bewertung, 2017
- Abschätzung von Sanierungsleistungen und Sanierungskosten für die kontaminierten Flächen 3 und 6 des Altstandortes AS 1007 (ehem. MFG-5-Areal), 2017
- Detailuntersuchung von kontaminationsverdächtigen Flächen (Phase IIb-1) Altstandorte AS 562 (Flughafen Kiel-Holtenau) und AS 1007 (ehem. MFG-5-Areal), 2017
- Schreiben des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein vom 12.06.2017
- (S.T.E.R.N GmbH) Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB HOLTENAU OST Abschlussbericht, 2016 <
- Schreiben des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (Kampfmittelräumdienst) vom 07.07.2015, Überprüfung – MFG 5-Areal-Entwicklungskonzept – auf Kriegsaltlasten
- Orientierende Untersuchung von kontaminationsverdächtigen Flächen (Phase IIa-3) Altstandorte AS 562 (Flughafen Kiel-Holtenau) und AS 1007 (ehem. MFG-5-Areal), 2015
- Machbarkeitsstudie zur Verlagerung des Außenbezirks Kiel (ABz Kiel) des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lübeck (WSA Lübeck) für die Stadt Kiel, 2015 <
- Schreiben des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (Kampfmittelräumdienst), 2015
- Integriertes StadtTEILentwicklungskonzept Kiel Holtenau, 2015
- Integriertes StadtTEILentwicklungskonzept Kiel Pries/Friedrichsort, 2015
- Abschlussbericht – Bewertung und Entwicklung der Verkehrsträger auf dem MFG-5-Gelände in Kiel Holtenau inklusive Zusatzmodul „Regionalökonomische Effekte durch die Ansiedlung von Unternehmen“, 2015
- Schalltechnische Untersuchung Flughafen Kiel, 2014
- Wirtschaftliche Potenziale der Gesundheitswirtschaft am Standort Kiel – EINE POTENZIALSTUDIE, 2013
- Kiel-Holtenau, Marinefliegerhorst – Gefahrenzustandsbeschreibung hinsichtlich akuter Gefahren für Boden und Gewässer, 2013
- (S.T.E.R.N GmbH) Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB HOLTENAU OST Zwischenbericht 2013 <
- Arbeitsplatzpotenziale durch eine gewerblich-industrielle Nachnutzung mit Schwerpunkt Windindustrie eines Teilbereiches des MFG 5-Areals in Kiel-Holtenau, 2012
- Standortanalyse für das Gelände des Marinefliegergeschwaders 5 in Kiel-Holtenau (gewerblich-industrielle Nachnutzung mit dem Schwerpunkt Windenergie), 2012
- Voruntersuchungen hinsichtlich der Ufereinfassungen, 2012
- Bestandsanalyse Verkehr und Erschließung, Bericht, 2012 <
- Natur- und Landschaft, Bestandsaufnahme und Bewertung, 2012
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept Kiel (INSEKK), 2011
- Gutachterliche Stellungnahme Wohngebietsausweisung, 2011
- Gefährdungsabschätzung für den Tonnenhof in Kiel-Holtenau, Betriebshof des WSA Lübeck, Außenstelle Kiel (Phase IIa und IIb), Vorabzug 2010 <
- Abschlussbericht technische Erkundung/Kampfmittelräumung, 2009
- Erfassung und Erstbewertung von Kontaminationsverdachtsflächen gern. AH BoGWS, Liegehafen Kiel - Holtenau (Tonnenhof) Phase I, 2009
- Gutachten zur Grundinstandsetzung des Uferdeckwerks (BAW), 1988
- Gutachterliche Stellungnahme zum Deckwerk am Marineflugplatz Kiel-Holtenau (BAW), 1986
- Baugrundgutachten für das Fördeufer am Flugplatz Kiel-Holtenau (BAW), 1986
- Baugrundgutachten für einen Dalben einer Schwimmbrücke im Plüschowhafen Kiel (BAW), 1986
- Baugrundgeologisches Gutachten für die Grundinstandsetzung der südlichen Ablauframpe im Fliegerhorst Kiel-Holtenau (BAW), 1979
- Antrag zur Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittelbelastung – Kiel Holtenau-Ost, Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (Kampfmittelräumdienst), 2021
- Verkehrswertgutachten ehemalige Militärliegenschaft des Marinefliegergeschwaders 5, Aktualisierung, 2020
- Bodenwertgutachten, Zukünftiger Tonnenhof, Plüschowhafen, 2020
- Machbarkeitsstudie zur 2. Erschließung Holtenau Ost, 2020 <
- Gutachten, Kiel, MFG 5 Wohn- und Verwaltungsgebäude – Schadstoffkataster, 2020
- Marinefliegergeschwader 5, Kiel-Holtenau, Lager- und Abstellgebäude, Orientierende Gebäudeschadstofferkundung, 2020
- Gutachten MFG 5 Kiel – Schadstoffkataster für denkmalgeschützte Gebäude, 2020
- Ehemaliges Marinefluggeschwader 5, Kiel Holtenau – Gutachten zu Schadstoffermittlungen und -bewertungen sowie zu Rückbaukostenschätzungen von Bunkern, Versiegelungen und Bahntrassen, 2020
- Sanierungsgebiet Holtenau Ost (MFG 5 Areal), Teilfläche Plüschowhafen, Kartierung und Bewertung der Biotoptypen, d.h. der gesetzlich geschützten Biotope und der geschützten Bäume, 2020
- Sanierungsgebiet Holtenau Ost (ehem. MFG 5 Areal), Artenschutzfachbeitrag, Nachtrag Erfassung Reptilien, 2020
- Artenschutz Untersuchung und Bewertung Reptilien, 2020; MFG 5-Areal in Kiel-Holtenau, Faunistisches Fachgutachten, Bestandserfassung und Bewertung, 2017
- Detailuntersuchung – Teil 2 – des Altstandortes 1007, Kiel-Holtenau, ehem. Standort des Marinefliegergeschwaders 5, 2019
- Grobbilanzierung des naturschutzrechtlichen Eingriffs und Ausgleichs zum Bodenwertgutachten von Büro Altmeppen, 2019
- Bericht zur Untersuchung der Ufereinfassungen im Sanierungsgebiet Holtenau Ost, 2018
- Geotechnischer Bericht zur Voruntersuchung mit den Ergebnissen einer orientierenden Baugrunduntersuchung, 2018
- Ergänzungsbericht zur Machbarkeitsstudie zur Verlagerung des Außenbezirks Kiel (ABz Kiel), 2018 <
- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Holtenau Ost, April 2018
- Betrachtung und Bewertung vorhandener Kaikanten in Kiel 2018
- Studie zu einer gewerblich nutzbaren Kaikante in der Landeshauptstadt Kiel, 2018
- Artenschutzrechtliche Bewertung (Risikobewertung der Planung für die relevanten Tierarten), 2018
- Immissionsprognose zur städtebaulichen Zielplanung für den Bereich Holtenau-Ost in der Landeshauptstadt Kiel – Kaikante, 2018
- Schalltechnische Immissionsprognose zur städtebaulichen Zielplanung für den Bereich Holtenau-Ost in der Landeshauptstadt Kiel, 2017
- Verkehrswertgutachten über das Objekt ehemalige Militärliegenschaft des Marinefliegergeschwaders, 2017
- MFG 5-Areal in Kiel-Holtenau, Faunistisches Fachgutachten, Bestandserfassung und Bewertung, 2017
- Abschätzung von Sanierungsleistungen und Sanierungskosten für die kontaminierten Flächen 3 und 6 des Altstandortes AS 1007 (ehem. MFG-5-Areal), 2017
- Detailuntersuchung von kontaminationsverdächtigen Flächen (Phase IIb-1) Altstandorte AS 562 (Flughafen Kiel-Holtenau) und AS 1007 (ehem. MFG-5-Areal), 2017
- Schreiben des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein vom 12.06.2017
- (S.T.E.R.N GmbH) Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB HOLTENAU OST Abschlussbericht, 2016 <
- Schreiben des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (Kampfmittelräumdienst) vom 07.07.2015, Überprüfung – MFG 5-Areal-Entwicklungskonzept – auf Kriegsaltlasten
- Orientierende Untersuchung von kontaminationsverdächtigen Flächen (Phase IIa-3) Altstandorte AS 562 (Flughafen Kiel-Holtenau) und AS 1007 (ehem. MFG-5-Areal), 2015
- Machbarkeitsstudie zur Verlagerung des Außenbezirks Kiel (ABz Kiel) des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lübeck (WSA Lübeck) für die Stadt Kiel, 2015 <
- Schreiben des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (Kampfmittelräumdienst), 2015
- Integriertes StadtTEILentwicklungskonzept Kiel Holtenau, 2015
- Integriertes StadtTEILentwicklungskonzept Kiel Pries/Friedrichsort, 2015
- Abschlussbericht – Bewertung und Entwicklung der Verkehrsträger auf dem MFG-5-Gelände in Kiel Holtenau inklusive Zusatzmodul „Regionalökonomische Effekte durch die Ansiedlung von Unternehmen“, 2015
- Schalltechnische Untersuchung Flughafen Kiel, 2014
- Wirtschaftliche Potenziale der Gesundheitswirtschaft am Standort Kiel – EINE POTENZIALSTUDIE, 2013
- Kiel-Holtenau, Marinefliegerhorst – Gefahrenzustandsbeschreibung hinsichtlich akuter Gefahren für Boden und Gewässer, 2013
- (S.T.E.R.N GmbH) Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB HOLTENAU OST Zwischenbericht 2013 <
- Arbeitsplatzpotenziale durch eine gewerblich-industrielle Nachnutzung mit Schwerpunkt Windindustrie eines Teilbereiches des MFG 5-Areals in Kiel-Holtenau, 2012
- Standortanalyse für das Gelände des Marinefliegergeschwaders 5 in Kiel-Holtenau (gewerblich-industrielle Nachnutzung mit dem Schwerpunkt Windenergie), 2012
- Voruntersuchungen hinsichtlich der Ufereinfassungen, 2012
- Bestandsanalyse Verkehr und Erschließung, Bericht, 2012 <
- Natur- und Landschaft, Bestandsaufnahme und Bewertung, 2012
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept Kiel (INSEKK), 2011
- Gutachterliche Stellungnahme Wohngebietsausweisung, 2011
- Gefährdungsabschätzung für den Tonnenhof in Kiel-Holtenau, Betriebshof des WSA Lübeck, Außenstelle Kiel (Phase IIa und IIb), Vorabzug 2010 <
- Abschlussbericht technische Erkundung/Kampfmittelräumung, 2009
- Erfassung und Erstbewertung von Kontaminationsverdachtsflächen gern. AH BoGWS, Liegehafen Kiel - Holtenau (Tonnenhof) Phase I, 2009
- Gutachten zur Grundinstandsetzung des Uferdeckwerks (BAW), 1988
- Gutachterliche Stellungnahme zum Deckwerk am Marineflugplatz Kiel-Holtenau (BAW), 1986
- Baugrundgutachten für das Fördeufer am Flugplatz Kiel-Holtenau (BAW), 1986
- Baugrundgutachten für einen Dalben einer Schwimmbrücke im Plüschowhafen Kiel (BAW), 1986
- Baugrundgeologisches Gutachten für die Grundinstandsetzung der südlichen Ablauframpe im Fliegerhorst Kiel-Holtenau (BAW), 1979
In einem europaweiten Teilnahmewettbewerb waren Stadtplaner*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Architekt*innen aufgefordert, in den kollegialen Wettstreit einzutreten. 15 interdisziplinär zusammenarbeitende Teams haben die Chance erhalten, sich in der Aufgabe zu beweisen.
Im Ergebnis eines mehrmonatigen Arbeitsprozesses sind Zukunftsbilder für die größte Konversionsmaßnahme Schleswig-Holsteins entstanden. Am 26. und 27. Oktober 2021 hat eine Jury aus internationalen Expert*innen sowie Vertreter*innen der Verwaltung die besten Ideen gekürt und prämiert. Das Land Schleswig-Holstein hat den Wettbewerb mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert. Das Ergebnis war die Grundlage für den weiteren Prozess im Osten Holtenaus.
- Sanierungsuntersuchung des Altstandortes 1007, ehem. Standort des Marinefliegergeschwaders 5, Kiel Holtenau
- Energieversorgungskonzept
- Mobilitäts- und Verkehrskonzept
- Konzept zur Regenwasserleitplanung und Hitzeanpassung
- Qualitätshandbuch
- Bodenmanagement
- Aktualisierung der Basisaufnahme mariner Lebensräume im Bereich der Uferlinie Plüschowhafen
- Aktualisierung der Kartierung der Biotoptypen, der gesetzlich geschützten Biotope und der geschützten Bäume, Zusammenfassung Pilze und Moose, 2019
- Aktualisierung der schalltechnischen Immissionsprognose zur städtebaulichen Zielplanung für den Bereich Holtenau Ost
- Aktualisierung der artenschutzrechtlichen Bewertung (Risikobewertung der Planung für die relevanten Tierarten) und des Faunistischen Fachgutachtens (Bestandserfassung und Bewertung)
Öffentliche Veranstaltungen ab 2022
Die Entwicklung des Areals soll mit einem breiten Dialog in der Stadtgesellschaft verankert werden. In diversen Beteiligungsveranstaltungen, zum Beispiel dem Forum Holtenau Ost, werden Orte der Informationen und des Austausches geschaffen.

Forum Holtenau Ost
Am 28. November 2023 ging es um das Thema "Mobilität". Die Gäste waren eingeladen, sich nach den Präsentationen an Ständen zu Thesen auszutauschen.
Worum ging es am 28. November 2023?
Um die Chancen und Potenziale eines autoarmen Quartiers zu thematisieren und weitere Aspekte des Mobilitätskonzeptes vorzustellen, hatte die Landeshauptstadt Kiel die Öffentlichkeit ins Kieler Rathaus zum 5. Forum Holtenau Ost eingeladen.
Die Gäste erhielten Einblicke in die Planungen und konnten sich über das Verkehrskonzept mit seinen verschiedenen Mobilitätsformen mit den Fachleuten an „Marktständen“ austauschen.
Die Veranstaltung befasste sich mit den Themen:
- Quartiersgaragen/Mobility Hubs
- Mikromobilität
- Gassen im mittleren Wohnbereich
- Haupterschließung
Am 11. Juli 2023 ging es darum, über den aktuellen Stand der Planungen miteinander ins Gespräch zu kommen.

WORUM GING ES AM 11. Juli 2023?
Im vierten Forum stellte die beauftragte Arbeitsgemeinschaft den Entwurfstand des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und des Rahmenplans für Holtenau Ost vor. Das Konzept formuliert die Entwicklungsziele für das Areal, beschreibt, was sich alles auf dem Gebiet entwickeln soll und wie verschiedene Nutzungen und Akteur*innen miteinander vernetzt sind bzw. werden.
Die Veranstaltung befasste sich mit den Themen:
- Natur und Freiraum
- Mobilität und Infrastruktur
- Wohnen
- Wissenschaft und Wirtschaft
- Kultur und Identitätsbildung

Am 22. März 2023 ging es darum, "Mut zur Stadt" zu zeigen und zu überlegen, wie integrative Quartiersentwicklung gelingen kann.

WORUM GING ES AM 22. März 2023?
Im Fokus des dritten Forums stand nach einleitenden Impulsvorträgen eine Podiumsdiskussion über den Prozess einer integrativen Quartiersentwicklung. Etwa 100 Interessierte kamen dazu im Wissenschaftszentrum Kiel zusammen.
Die Veranstaltung befasste sich mit mit den Themen:
- Von der Vision zur Wirklichkeit
- Integrative Quartiersentwicklung am Beispiel Eimsbüttel
- Gutes Wohnen in der Nachbarschaft
- Gestaltung einer Stadtteilgesellschaft
- Handlungsempfehlungen für Integration, gemeinschaftliche Fürsorge und Energiegemeinschaften

Am 24. November 2022 stand das „Wohnen der Zukunft“ im Mittelpunkt der Veranstaltungsreihe.

WORUM GING ES AM 24. November 2022?
Nach impulsgebenden Kurzvorträgen zu interessanten Wohnprojekten waren einmal mehr die Ideen und Anregungen der Bürger*innen im „Markt der Möglichkeiten“ gefragt. Die im Rahmen des Forums gewonnen Ergebnisse fließen in den Entwicklungsprozess für Holtenau Ost ein.
Die Veranstaltung befasste sich mit Informationen und Beiträgen zu den Themenbereichen:
- Vielfältiges Wohnen in neuen Stadtquartieren?
- Gemeinschaftlich Wohnen?
- Wohnen – und was noch?
- Wer macht die Stadt?

Eröffnet wurde das Forum zu Holtenau Ost unter dem Vorsitz von Oberbürgermeister Ulf Kämpfer mit der ersten Veranstaltung am 23. Mai 2022.

WORUM GING ES AM 23. MAI 2022?
Im Mittelpunkt der ersten Veranstaltung standen zum einen Informationen und Beiträge zu den Fragen:
- Was ist das Ziel für das neue Quartier?
- Wo steht das Projekt aktuell und was sind die nächsten Schritte?
- Wie wollen wir künftig in der Stadt leben?
Zum anderen - und besonders - interessierten uns Ihre derzeitigen und künftigen Lieblingsorte in Holtenau Ost:
- Was bietet das Areal wo, sodass ich mich dort heute gerne aufhalte?
- Was braucht das neue Quartier wo, damit ich mich dort wohlfühle?

Erste Ergebnisse aus dem Forum
Auf einer großen Bodenplane konnten die Kieler*innen während des ersten Forums ihre heutigen und zukünftigen Lieblingsorte markieren und ihre Ideen, Wünsche, Anforderungen und Anmerkungen einbringen. Diese Beiträge sind in der Karte verortet und anklickbar.
Weitere Veranstaltungen
Gemeinsam statt einsam – Beim Runden Tisch Holtenau Ost kamen am 13. Februar 2024 viele Ideen für ein Quartiersmanagement zusammen.
Holtenau Ost soll ein lebendiges, liebenswertes Stadtquartier werden. Dazu soll auch ein Vor-Ort-Management beitragen. Welche Wünsche gibt es an ein solches Management? Und wie können sich Bewohner*innen selbst einbringen? Um diese und ähnliche Fragen ging es am 13. Februar beim Runden Tisch im Forum Baukultur, zu dem die Landeshauptstadt Kiel (LHK) eingeladen hatte.
Stadtplaner Tobias Brandt (LHK) machte anhand von Plänen deutlich, dass für das Quartier eine Mischung aus Wohnen, Natur, Kultur, Freizeitmöglichkeiten und Wirtschaftsräumen charakteristisch sein wird. Dann hatte Silke Solbach das Wort. Die Geschäftsführerin der Projektgesellschaft Kiel-Gaarden GmbH berichtete den rund 40 Gästen von ihrer Arbeit. Sie koordiniert vier Büros, die das Ziel haben, Entwicklungen in den Stadtteilen auf dem Ostufer voranzubringen, sodass die Lebensqualität steigt.
Die Mitarbeitenden der Büros greifen Ideen aus den Stadtteilen auf und entwickeln daraus mit den Menschen vor Ort Projekte, Aktionen und Konzepte. Sie vernetzen Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen und vermitteln zwischen Projektinitiator*innen und der Verwaltung. Und sie informieren über Neuigkeiten, Termine und Planungen auf dem Kieler Ostufer. „Wir organisieren Stadtteilrundgänge, offene Runden zu stadtteilrelevanten Themen, die KulturRotation 143 mit Live-Auftritten und offene Bewegungsangebote für Kinder“, nannte Solbach Beispiele.
Menschen frühzeitig zusammenbringen: Tobias Laufenberg, der bei der Landeshauptstadt Kiel für die Projejktkoordination Quartiersmanagement zuständig ist, nahm den Faden auf. Nicht nur das Quartiersmanagement von bestehenden, sondern auch von neuen Stadtteilen fällt in seinen Arbeitsbereich. Er benannte Herausforderungen unserer Zeit: Aufgrund des demografischen Wandels gebe es viele ältere Menschen mit Hilfebedarf. Und insgesamt 57 Prozent der Haushalte in Kiel seien Einpersonenhaushalte. „Isolation ist heute ein großes Problem“, stellte er fest. Eine Aufgabe des Quartiersmanagements liege deshalb darin, Menschen zusammenzubringen. „Wer sich kennt, übernimmt Verantwortung“, erläuterte er eine positive Wirkung.
Den Stadtteil mit Leben füllen: Ideen, wie Verbindungen im neuen Quartier nördlich des Kanals geschaffen werden können, sammelten die Besucher*innen auf Karten, die sie an eine Fläche hefteten. Kontakte ermöglichen können demnach Projekte für gemeinschaftliches Wohnen, Gemeinschaftsräume, für alle zugängliche Freiflächen, Co-Working-Spaces, gemeinsame virtuelle Räume und Plattformen sowie generationsübergreifende Projekte der Naturspielpädagogik und Spielplätze mitten im Quartier. Auch eine Musikkneipe an der Ecke, eine Boulebahn, Segelkurse und ein Lesesaal mit Meerblick könnten Gemeinschaft stiften.
Welchen Beitrag kann ich leisten? Unter die Frage „Welchen Beitrag möchte ich dazu leisten, dass Holtenau Ost ein lebendiger und liebenswertes Quartier wird?“ wurden Antworten wie diese angepinnt: Spielabende organisieren, Gemeinschaftsgärten anlegen, Straßenfeste organisieren, Feuertonnen für Kommunikation aufstellen, Kochclub gründen und Tresendienst für selbst verwaltetes Café mit Meerblick übernehmen. Besucher*innen der Veranstaltung erklärten ebenso ihre Bereitschaft, Einkaufshilfe für Senior*innen, Hausaufgabenhilfe für Kinder und Sprachkurse für Menschen mit Migrationshintergrund anzubieten.
Auch auf solche Angebote hinzuweisen kann eine der Aufgaben des Quartiersmanagements sein. Tobias Laufenberg erläuterte: „Das Quartiersmanagement in Neubaugebieten wie Holtenau Ost enthält große Chancen, denn dort ist noch viel formbar.“

Was ist der Runde Tisch?
Die Landeshauptstadt Kiel möchte an den Dialog aus den bisherigen Veranstaltungen des Forums Holtenau Ost anknüpfen und diesen Dialog gezielt vertiefen.
Die Vision für Holtenau Ost fokussiert als einen ihrer acht Aspekte die „Gemeinwohlorientierung als Basis“. Konkret erfordert dies:
- eine hohe und breit im Quartier verankerte Quote für geförderten Wohnungsbau
- eine große Bandbreite von Wohnungstypologien und ergänzende, unterstützende Strukturen (ermöglichende Wohnformen)
Hintergrund und Motivation ist die Überzeugung, dass gemeinschaftliche Wohnformen und Wohnformen mit ergänzenden Angeboten für eine zukunftsweisende, kooperative Stadtentwicklung und die Erreichung der Vision unabdingbar sind.
Gemeinsam mit interessierten Bürger*innen und Akteur*innen wollen wir frühzeitig Potentiale für gemeinschaftliche Wohnformen und gemeinwohlorientierte Angebote für das entstehende Stadtquartier ausloten und Interessierte in Verbindung bringen. Deshalb laden wir zu einem „Runden Tisch“ ein.
Eine lange Zeit war das Gelände Holtenau Ost, das über hundert Jahre militärisch genutzt wurde, für Spaziergänger*innen tabu. Inzwischen ist es geöffnet. Bei drei Rundgängen zum Tag des offenen Denkmals, die unterschiedlich geprägt waren, konnten sich Teilnehmende ein Bild vom besonderen Charakter des Geländes machen.
Dokumentation vom September 2023Was ist der Runde Tisch?
Die Landeshauptstadt Kiel möchte an den Dialog aus den bisherigen Veranstaltungen des Forums Holtenau Ost anknüpfen und diesen Dialog gezielt vertiefen.
Die Vision für Holtenau Ost fokussiert als einen ihrer acht Aspekte die „Gemeinwohlorientierung als Basis“. Konkret erfordert dies:
- eine hohe und breit im Quartier verankerte Quote für geförderten Wohnungsbau
- eine große Bandbreite von Wohnungstypologien und ergänzende, unterstützende Strukturen (ermöglichende Wohnformen)
Hintergrund und Motivation ist die Überzeugung, dass gemeinschaftliche Wohnformen und Wohnformen mit ergänzenden Angeboten für eine zukunftsweisende, kooperative Stadtentwicklung und die Erreichung der Vision unabdingbar sind.
Gemeinsam mit interessierten Bürger*innen und Akteur*innen wollen wir frühzeitig Potentiale für gemeinschaftliche Wohnformen und gemeinwohlorientierte Angebote für das entstehende Stadtquartier ausloten und Interessierte in Verbindung bringen. Deshalb laden wir zu einem „Runden Tisch“ ein.
Die Landeshauptstadt Kiel hat Kinder und Jugendliche eingeladen, bei der Gestaltung des neuen Stadtquartiers Holtenau Ost mitzumachen. Am 12., 13. und 16. August 2022 vor dem Jugendtreff Schusterkrug (Gebäude 47) hat die Stadt nach Anregungen und Wünschen gefragt.
DOKUMENTATION zur Kinder- und Jugendbeteiligung
WORUM GING ES im August 2022?
Wo sich heute ein beliebtes Ausflugsziel befindet, das zum Fahrradfahren, Spazieren, Skaten und Segeln einlädt, entsteht in den nächsten Jahren ein neues Viertel. Mit Wohn- und Geschäftshäusern, Wald, Gewerbe-, Sport- und Gemeinschaftsflächen und vielen Freizeitangeboten soll das Areal zu einem lebendigen Stadtquartier an der Förde werden.
Die Meinungen von Euch interessieren uns. Sie sind uns wichtig. Wo haltet Ihr Euch am liebsten auf? Was macht Ihr gerne? Wie stellt Ihr Euch die ideale Nachbarschaft vor? Anhand von Meinungs-Stickern, gebastelten Lieblingsorten und eingezeichneten Wünschen auf einem großen Lageplan hat die Stadt die Anregungen gesammelt.
Auch das Tiny Rathaus war vor Ort . Der Stand der Planung des neuen Stadtquartiers wurde vorgestellt. Hier konnten auch Erwachsene Fragen, Ideen und Wünsche beitragen.
Im Rahmen eines internationalen Workshops im Juni 2022 entstanden im Austausch verschiedener Expert*innen aus dem Ostseeraum Beiträge zu einer Vision für Holtenau Ost.
DOKUMENTATION zur Kinder- und Jugendbeteiligung
WORUM GING ES im Juni 2022?
Vom 14. - 17. Juni 2022 hatte die Union of Baltic Cities (UBC) zum Workshop nach Kiel eingeladen. Die UBC ist ein seit über 30 Jahren bestehendes Netzwerk von Städten aus dem Ostseeraum. Mit dem Ziel einer besseren Zukunft für die Einwohner*innen in den Städten bietet sie ihren Mitgliedern eine dynamische Plattform für Erfahrungsaustausch und Kooperation. Die Landeshauptstadt Kiel ist seit 1996 Mitglied und stellt seit einigen Jahren den Vorsitz des Wirtschaftsausschusses.
Die 20 Teilnehmenden aus Polen, Estland, Finnland, Schweden, Dänemark, Litauen und Lettland - alle Expert*innen in Stadtplanung und Projektmanagement und -entwicklung, IT und Smart Digital Solutions sowie anderen Bereichen - hatten die Gelegenheit, das Gelände kennenzulernen und gemeinsam ihre Ideen für das Zukunftsquartier Holtenau Ost in drei Gruppen zu entwickeln.
Dabei dienten drei zentrale Fragen als Leitlinien: Wie kann die Identität der ehemalig militärisch genutzten Fläche in ein Stadtquartier der Zukunft übertragen werden? Wie stärkt man eine Verbindung zwischen dem neuen Stadtquartier und der Gesamtstadt Kiel? Welche Konzepte können dabei unterstützen, das neue Stadtquartier mit Leben zu füllen und den Entwicklungsprozess zu unterstützen?
Zum Abschluss der Veranstaltung wurden die erarbeiteten Ideen im Rahmen des zeitgleich auf dem ehemaligen MFG-5-Gelände, des zentralen Areals von Holtenau Ost, stattfindenden Waterkant Festivals präsentiert.
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Stabsstelle Holtenau Ost
Konstanze Meißner
0431 901-2749
Konstanze.Meissner@kiel.de