Beteiligungs-Gremien
Neben der Neufassung der Leitlinie für Mitwirkung wurde erstmals eine Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung entwickelt. Entsprechend beider Leitlinien gibt es ein Gremium, das einberufen wird, wenn die Verwaltung eine Anregung auf Beteiligung zu einem Vorhaben abgelehnt hat, bei dem ein Gestaltungsspielraum grundsätzlich vorhanden ist.
Näheres zu den Gremien ist in der gemeinsamen Geschäftsordnung für das Gremium für Mitwirkung und das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung geregelt, die die Ratsversammlung am 12. Dezember 2024 beschlossen hat.
Gremium für Mitwirkung: Zusammensetzung
Das Gremium für Mitwirkung besteht aus zwölf Mitgliedern und ist paritätisch aus Einwohner*innen, Ratsversammlung und Verwaltung zusammengesetzt.
Die Mitglieder aus dem Kreis der Einwohner*innen werden durch die Beiräte entsandt. Der Beirat für Seniorinnen und Senioren, der Beirat für Menschen mit Behinderung, das Forum für Migrant*innen und der Junge Rat haben jeweils einen Sitz im Gremium. Die Ratsfraktionen entsenden insgesamt vier Mitglieder. Die aktuellen Vertreter*innen der Ratsversammlung wurden ebenfalls in der Ratssitzung im Dezember 2024 bestimmt. Hier geht es zum Beschluss über die aktuellen Gremiumsmitglieder.
Aus der Verwaltung gehören die Amtsleitungen des Amtes für Soziale Dienste (53), des Jugendamtes (54), die Referatsleitung des Dezernates für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität sowie ein*e Vertreter*in aus der Koordinierungsstelle für Mitwirkung dem Gremium an. Bei Verhinderung benennen die Mitglieder eine Stellvertretung.
Gremium für Mitwirkung: Aufgabe
Das Gremium für Mitwirkung wird einberufen, wenn die Verwaltung eine formlose Anregung auf Beteiligung zu einem Vorhaben abgelehnt hat, bei dem ein Gestaltungspielraum grundsätzlich vorhanden ist. Das Gremium berät in diesem Fall nochmals über die Anregung. Wenn auch dieses Gremium eine Beteiligung ablehnt, findet keine Beteiligung statt. Spricht sich das Gremium jedoch für eine Beteiligung aus, wird die Anregung zur Entscheidung an den Fachausschuss und gegebenenfalls an die Ratsversammlung mit einer positiven Empfehlung weitergegeben.
Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung: Zusammensetzung
Das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung besteht aus zwölf Mitgliedern und ist paritätisch aus Jugendlichen, Ratsversammlung und Verwaltung zusammengesetzt. Die vier Mitglieder*innen für die Jugendlichen werden aus dem Jungen Rat entsandt. Die vier Vertreter*innen der Ratsversammlung werden von den Fraktionen vorgeschlagen. Die aktuellen Mitgliederinnen wurden in der Sitzung der Ratsversammlung im Dezember 2024 beschlossen.
Die vier Vertreter*innen aus der Verwaltung setzten sich aus den Amtsleitungen des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen (56), des Stadtplanungsamtes (61) und des Umweltschutzamtes (18), sowie der Koordinierungsstelle für Mitwirkung zusammen.
Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung: Aufgabe
Das Gremium wird einberufen, wenn eine Anregung einer Kinder- und Jugendbeteiligung von einem Fachamt abgelehnt wird, obwohl für eine Beteiligung grundsätzlich ein Spielraum besteht. Nach Art. 3 abs.1 der UN-Kinderrechtskonvention, sowie §47f der Gemeindeordnung SH sind Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen und geplanten Projekte zu beteiligen. Dabei ist das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Die zentrale Aufgabe des Gremiums für Kinder- und Jugendbeteiligung ist es, zu überprüfen, ob Kinder- und Jugendinteressen berührt sind und dementsprechend das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Sollte das Gremium eine Kinder- und Jugendbeteiligung ablehnen, so findet auch keine statt. Sollte eine Beteiligung wünschenswert oder sogar verpflichtend sein, so leitet das Gremium den Antrag an die Ratsversammlung oder den zuständigen Fachausschuss weiter und spricht sich dafür aus. Diese treffen dann die finale Entscheidung.
Sitzungen und Protokolle
Alle Tagesordnungen zu den Sitzungen des Beteiligungsgremiums werden an dieser Stelle zehn Werktage vor dem Sitzungstermin veröffentlicht. Außerdem sind hier die Protokolle einsehbar.
Rungholtplatz - Anregung einer Bürgerbeteiligung
25. März 2019
Tagesordnung
Graf-Spee-Straße Anregung einer Beteiligung
18. September 2018
Tagesordnung
Konstituierende Sitzung am 22. Mai 2018
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Kontakt
Die Koordinierungsstelle für Mitwirkung
Fleethörn 9
24103 Kiel
0431 901-2415
mitwirkung@kiel.de
Kinder- und Jugendbüro
Rathausstraße 4
24103 Kiel