Gremium für Bürgerbeteiligung
Wenn die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung einen Antrag auf Beteiligung befürwortet, das Fachamt ihn hingegen ablehnt, wird das Gremium für Bürgerbeteiligung einberufen.
Zusammensetzung des Gremiums
Das Gremium für Bürgerbeteiligung setzt sich aus je drei Mitgliedern der Einwohnerschaft, drei Verwaltungsmitarbeiter*innen und drei Mitgliedern der Ratsfraktionen aus der Leitlinien-AG zusammen. Das Beteiligungsgremium ist zunächst für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet.
Vorsitzende:
- Antje Dekena (Einwohnerschaft), Vorsitzende
- Ralf Meinke (Ratsherr, fraktionslos), stellvertretender Vorsitzender
Einwohnerschaft:
- Ingmar Bleise
- Jürgen Strasser
Kommunalpolitik:
- Michael Frey (Ratsherr, CDU)
- Frau Dr. Susanna Swoboda (Ratsfrau, SSW)
Verwaltung:
- Kathrin Teichert (Leiterin des Büros des Oberbürgermeisters)
- Kathrin Seifert (Leiterin des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen)
- Florian Gosmann (Leiter des Stadtplanungsamtes)
Im Falle der Befangenheit wegen der Beratung eines Antrages aus ihrem Bereich gelten folgende Vertretungen:
- die Leiterin des Büros des Oberbürgermeisters durch die Leiterin des Pressereferates
- die Leiterin des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen durch den Referenten des Dezernates für Finanzen, Ordnung, Personal und Feuerwehr
- der Leiter des Stadtplanungsamtes durch die Referentin des Dezernates für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport
Geschäftsordnung
Das Gremium für Bürgerbeteiligung (Beteiligungsgremium) wird einberufen, wenn das Fachamt einen Antrag auf Bürgerbeteiligung ablehnt. Das Gremium für Bürgerbeteiligung berät in dann nochmals über den Antrag. Wenn auch dieses Gremium eine Beteiligung ablehnt, findet keine Bürgerbeteiligung statt.
Spricht sich das Beteiligungsgremium jedoch für eine Bürgerbeteiligung aus, wird der Antrag zur Entscheidung an die Ratsversammlung mit einer positiven Empfehlung weitergegeben. In solchen strittigen Fällen entscheidet die Ratsversammlung abschließend darüber, ob eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird oder nicht. Lehnt die Ratsversammlung den Antrag auf Beteiligung ab, so begründet sie dies öffentlich.
Die Geschäftsordnung des Gremiums für Bürgerbeteiligung ist von der Ratsversammlung beschlossen worden.
Sitzungen und Protokolle
Alle Tagesordnungen zu den Sitzungen des Beteiligungsgremiums werden an dieser Stelle zehn Werktage vor dem Sitzungstermin veröffentlicht. Außerdem sind hier die Protokolle einsehbar.
Rungholtplatz: Anregung einer Bürgerbeteiligung
25. März 2019
Tagesordnung
Graf-Spee-Straße: Anregung einer Beteiligung
18. September 2018
Tagesordnung
Konstituierende Sitzung am 22. Mai 2018
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Kontakt
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Fleethörn 9
24103 Kiel
0431 901-2415
buergerbeteiligung@kiel.de