Personalräte der Landeshauptstadt Kiel

In der Kieler Stadtverwaltung arbeiten über 5.000 Kolleg*innen. Sie sind als Arbeitnehmer*innen und als Beamt*innen in den verschiedensten Berufsgruppen tätig, verteilt auf mehr als 25 Ämter und Eigenbetriebe.

Im Mittelpunkt stehen für uns die Interessen der Beschäftigten und ihre Gleichbehandlung. Eine leistungsfähige kommunale Verwaltung ist für eine soziale Gemeinschaft der Bürger*innen, die demokratische Entwicklung und für ein lebenswertes Kiel unverzichtbar.  

Stärkung der Solidarität

Dazu bedarf es guter Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und einer konsequenten Personalentwicklung einschließlich der erforderlichen Nachwuchsgewinnung. Zur Durchsetzung unserer Vorstellungen bleibt oberstes Ziel die Stärkung der Solidarität unter den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen.

Der Gesamtpersonalrat (GPR) und die örtlichen Personalräte werden alle vier Jahre von den Beschäftigten neu gewählt. Die letzte Wahl fand am 20. Mai 2015 statt.

Die Anzahl der Mitglieder in den Personalräten und deren Freistellungen regelt das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.). Nicht freigestellte Personalratsmitglieder sind von ihren dienstlichen Tätigkeiten freigestellt, sobald sie Personalratstätigkeiten ausüben. Gespräche mit anderen Personalräten, auch außerhalb Kiels, Gewerkschaften und Interessenverbänden finden regelmäßig statt.  

Gesamtpersonalrat für die Ämter, Referate und Eigenbetriebe

Der Gesamtpersonalrat behandelt Angelegenheiten, die über den Zuständigkeitsbereich eines einzelnen örtlichen Personalrats hinausgehen, also gleichzeitig Beschäftigte in mehreren oder allen örtlichen Personalratsbereichen betreffen (§ 61 MBG Schl.-H.).

Beispiele sind organisatorische Veränderungen bei der Gesamtdienststelle, gesamtstädtische Dienstvereinbarungen und Arbeitszeitregelungen, übergreifende IT-Verfahren und Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum Beurteilungswesen, zu Jahresgesprächen oder zum Leistungsorientierten Entgelt (LOE).  

Vorsitzende 
Marion Völkel

0431 901-3061

Geschäftszimmer 
0431 901-3058


Landeshauptstadt Kiel
Rathaus, Raum 300
Fleethörn 9, 24103 Kiel

Porträt Marion Völkel

Örtliche Personalräte

Die Örtlichen Personalräte sind zuständig für die personellen und organisatorischen Angelegenheiten in den einzelnen Ämtern und Organisationseinheiten. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere auch die persönliche Beratung der Kolleg*innen.

Neben Gesprächen und Verhandlungen mit den Vertreter*innen der Dienststelle sind Personalversammlungen durchzuführen.

Weiterhin beschäftigen sich die örtlichen Personalräte im Rahmen ihrer umfangreichen Mitbestimmungsrechte unter anderem mit Stellenausschreibungen, Arbeitsbedingungen, Personalauswahlverfahren, Gesundheitsschutz, Einstellungen und Kündigungen, Umsetzungen, Unfallverhütung, Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen, Organisationsuntersuchungen, Datenschutz, Stellenbewertungen, Einsatz von Software, Genehmigung und Ablehnung von Urlaub und Fortbildungen.

Personalrat Innere Verwaltung

Vorsitzende
Sandra Waschk
Diplom-Sozialpädagogin 
0431 901-3052

Geschäftszimmer 
0431 901-3055

Landeshauptstadt Kiel
Rathaus, Raum 520
Fleethörn 9, 24103 Kiel

Porträt Sandra Waschk

Personalrat Grünflächenamt

Vorsitzende
Elin Marten 

0431 5199554

Landeshauptstadt Kiel 
Grünflächenamt 
Ratsdienergarten 4, 24103 Kiel

Personalrat der Feuerwehr

Vorsitzender 
Reeno Prösch 

0431 5905-109


Landeshauptstadt Kiel
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivildienst
Westring 325, 24116 Kiel

Personalrat des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel

Vorsitzender 
Udo Kielhorn

0431 5854-159

Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
Daimlerstraße 2, 24109 Kiel

Personalrat Eigenbetrieb Beteiligungen

Vorsitzender
Jürgen Bauer

0431 901-2329

Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Holstenstraße 106-108, 24103 Kiel