Personalräte der Landeshauptstadt Kiel
In der Kieler Stadtverwaltung arbeiten über 5.000 Kolleg*innen. Sie sind als Arbeitnehmer*innen und als Beamt*innen in den verschiedensten Berufsgruppen tätig, verteilt auf mehr als 25 Ämter und Eigenbetriebe.
Im Mittelpunkt stehen für uns die Interessen der Beschäftigten und ihre Gleichbehandlung. Eine leistungsfähige kommunale Verwaltung ist für eine soziale Gemeinschaft der Bürger*innen, die demokratische Entwicklung und für ein lebenswertes Kiel unverzichtbar.
Stärkung der Solidarität
Dazu bedarf es guter Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und einer konsequenten Personalentwicklung einschließlich der erforderlichen Nachwuchsgewinnung. Zur Durchsetzung unserer Vorstellungen bleibt oberstes Ziel die Stärkung der Solidarität unter den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen.
Der Gesamtpersonalrat (GPR) und die örtlichen Personalräte werden alle vier Jahre von den Beschäftigten neu gewählt. Die letzte Wahl fand am 20. Mai 2015 statt.
Die Anzahl der Mitglieder in den Personalräten und deren Freistellungen regelt das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.). Nicht freigestellte Personalratsmitglieder sind von ihren dienstlichen Tätigkeiten freigestellt, sobald sie Personalratstätigkeiten ausüben. Gespräche mit anderen Personalräten, auch außerhalb Kiels, Gewerkschaften und Interessenverbänden finden regelmäßig statt.
Gesamtpersonalrat für die Ämter, Referate und Eigenbetriebe
Der Gesamtpersonalrat behandelt Angelegenheiten, die über den Zuständigkeitsbereich eines einzelnen örtlichen Personalrats hinausgehen, also gleichzeitig Beschäftigte in mehreren oder allen örtlichen Personalratsbereichen betreffen (§ 61 MBG Schl.-H.).
Beispiele sind organisatorische Veränderungen bei der Gesamtdienststelle, gesamtstädtische Dienstvereinbarungen und Arbeitszeitregelungen, übergreifende IT-Verfahren und Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum Beurteilungswesen, zu Jahresgesprächen oder zum Leistungsorientierten Entgelt (LOE).
Vorsitzende
Marion Völkel
Geschäftszimmer
0431 901-3058
Gesamtpersonalrat@kiel.de
Landeshauptstadt Kiel
Rathaus, Raum 300
Fleethörn 9, 24103 Kiel
Örtliche Personalräte
Die Örtlichen Personalräte sind zuständig für die personellen und organisatorischen Angelegenheiten in den einzelnen Ämtern und Organisationseinheiten. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere auch die persönliche Beratung der Kolleg*innen.
Neben Gesprächen und Verhandlungen mit den Vertreter*innen der Dienststelle sind Personalversammlungen durchzuführen.
Weiterhin beschäftigen sich die örtlichen Personalräte im Rahmen ihrer umfangreichen Mitbestimmungsrechte unter anderem mit Stellenausschreibungen, Arbeitsbedingungen, Personalauswahlverfahren, Gesundheitsschutz, Einstellungen und Kündigungen, Umsetzungen, Unfallverhütung, Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen, Organisationsuntersuchungen, Datenschutz, Stellenbewertungen, Einsatz von Software, Genehmigung und Ablehnung von Urlaub und Fortbildungen.
Personalrat Innere Verwaltung
Vorsitzende
Sandra Waschk
Diplom-Sozialpädagogin
0431 901-3052
Geschäftszimmer
0431 901-3055
PIV@kiel.de
Landeshauptstadt Kiel
Rathaus, Raum 520
Fleethörn 9, 24103 Kiel
Personalrat Grünflächenamt
Vorsitzende
Elin Marten
Landeshauptstadt Kiel
Grünflächenamt
Ratsdienergarten 4, 24103 Kiel
Personalrat der Feuerwehr
Vorsitzender
Reeno Prösch
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivildienst
Westring 325, 24116 Kiel
Personalrat des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel
Vorsitzender
Udo Kielhorn
Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
Daimlerstraße 2, 24109 Kiel
Personalrat Eigenbetrieb Beteiligungen
Vorsitzender
Jürgen Bauer
Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Holstenstraße 106-108, 24103 Kiel