Mobilitätskonzept | Stinkviertel
Einleitung und Sprunglinks zu Abschnitten
Wer mit Gehwagen, Kinderwagen oder mit dem Rolli im Stinkviertel unterwegs ist, hat es im Stinkviertel lange schwer. Die regelwidrig abgestellten Pkw beanspruchten so viel Gehwegfläche, dass die Wege für diese Personen kaum passierbar waren.
Aus diesem Grund wurde im Stinkviertel durch "Umparken-Tage" die Einhaltung seit Jahrzehnten bestehender Regeln ermöglicht.
Im Stinkviertel wurden alternative Mobilitätsangebote gestärkt und die Nutzbarkeit der Gehwege verbessert. Einbahnstraßen-Regelungen wurden eingeführt. Gleichzeitig wurden die Einmündungen der Straßen des Stinkviertels in die Gutenbergstraße durch den Umbau sicherer gemacht.
Darüber hinaus wird das Carsharing-Angebot im Quartier stark ausgeweitet. Dadurch sollen noch mehr Quartiersbewohner*innen die Möglichkeit haben, auf einen eigenen Pkw ganz zu verzichten und dabei trotzdem "auto-mobil" zu bleiben.
Grundlage für die Arbeit an dem Konzept sind neben dem politischen Auftrag der Green City Plan sowie eine umfangreiche Parkraumuntersuchung.
Zusätzliche Parkplätze sind ganz in der Nähe auf dem Gelände des KITZ (Schauenburgerstraße 116) buchbar. Im Rahmen des Projekts „Smart parken, einfach buchen!“ können Sie dort mit der PEUKA-App gegen eine geringe Gebühr einen von weit über 100 Parkplätzen buchen: werktags über Nacht (Montag bis Donnerstag von 16:30 Uhr bis zum nächsten Morgen 8.30 Uhr) sowie am Wochenende ganztags (Freitag 15 Uhr bis Montagmorgen 8.30 Uhr).
Das Stinkviertel
Das Viertel liegt zwischen der Veloroute 10 und dem Westring sowie zwischen der Gutenbergstraße und der Schauenburgerstraße / KITZ.
Im Online-Stadtplan ansehen
Aktuelles
- An der Gutenbergstraße darf nachts am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Damit gibt es nun 50 nächtliche Parkmöglichkeiten an der Gutenbergstraße. Um Beachtung der Beschilderung wird gebeten. Hinweis: Beim KITZ sind über PEUKA noch Nachtparkplätze buchbar! Bitte nutzen Sie dieses Angebot, wenn Sie am nächsten Morgen wieder früh los müssen. Hier geht's zur PEUKA-App.
- Im Stinkviertel wurden nun alle Einbahnstraßenregelungen des Mobilitätskonzepts Stinkviertel beschildert. Bitte achten Sie im gesamten Quartier auf neue Beschilderungen.
- Aktuell wird die Einführung von Parkvorrechten für Bewohner*innen („Bewohnerparken“) geprüft.
Kontakt
Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.
stinkviertel@kiel.de
Was muss ich beachten?
Ab Oktober 2023 wird die Neuordnung des Parkens im Stinkviertel umgesetzt. Es wird dann straßenweise das Schrägparken auf Längsparken umgestellt.
Das bedeutet für Sie:
Nur dort, wo per Beschilderung (Verkehrszeichen 315) halbseitiges Aufparken angeordnet ist, darf halb auf dem Gehweg geparkt werden. Dann aber nur noch parallel zum Fahrbahnrand und nicht mehr schräg.
Zur Information der Parkenden werden Info-Plakate in den Straßen des Stinkviertels aufgehängt und Flyer verteilt. Wir empfehlen, sich an die Umstellung zu halten. Falschparken wird geahndet, und gegebenenfalls muss auch abgeschleppt werden.
Die genauen Tage des "Umparkens" werden auch am jeweiligen Ende-Datum der temporären Haltverbote erkennbar sein, die straßenabschnittsweise aufgestellt werden.
Die neue Parkordnung ist im Konzept beschrieben und in einer Karte dargestellt.
Häufige Fragen
Das ist leicht zu erklären: Falsch parkende Autos können keine Bewohner*innenparkvorrechte in Anspruch nehmen. Daher musste im Stinkviertel in allen Straßen zunächst regelkonformes Parken ermöglicht werden, bevor das Bewohner*innenparken eingerichtet werden kann.
Im Stinkviertel wurden dabei kaum Parkregeln geändert. Geändert wird verkehrsrechtlich lediglich, dass in Abschnitten der Klotzstraße sowie in der Howaldtstraße künftig halbseitig auf dem Gehweg geparkt werden darf - parallel zum Fahrbahnrand. Das sind die Abschnitte, in denen keine Einbahnstraßenregelung besteht.
In der Maßmannstraße, der Schweffelstraße und der Sackgasse im Osten der Krausstraße wird hinsichtlich der Parkenregeln nichts geändert. Es wurde dort durch das Umparken lediglich die künftige Einhaltung der seit Jahrzehnten geltenden Verkehrsregeln ermöglicht.
Die finale Planung der neuen Bewohnerparkzonen wird noch in den betreffenden Ortsbeiräten, im Mobilitätsforum und ggf. weiteren Gremien vorgestellt und wird anschließend, wenn es keinen Änderungsbedarf mehr gibt, beschlossen und verkehrsrechtlich angeordnet. Schließlich müssen noch alle Schilder aufgestellt werden.
Die Umsetzung erfolgt 2025.
Dass sich die Wege zum eigenen Auto generell verlängern, trifft nicht zu. Gerade für gehbehinderte Menschen ist es aber sehr wichtig, Gehwege ungehindert nutzen zu können. Unter anderem für diese Zielgruppe wurde die "Umparken"-Maßnahme durchgeführt.
Außergewöhnlich gehbehinderte Menschen, also diejenigen mit Anspruch auf einen Behindertenparkausweis, können einen solchen beantragen und haben dann zu Hause keinen weiten Weg zu ihrem Auto. Allen anderen ist ein Gehweg zum Auto zuzumuten.
Das Konzept wurde gemeinsam mit dem Ortsbeirat erarbeitet. Im Ortsbeirat können sich alle einbringen und ihre Vorschläge, Sorgen und Kritik äußern. Zusätzlich gibt es eine E-Mail-Adresse, über die Sie Ihre Anregungen und Ideen direkt einbringen können: stinkviertel@kiel.de. Nicht alle eingesendeten Wünsche lassen sich umsetzen, aber wir prüfen zumindest alle eingehenden Anregungen, wenn sie hinreichend konkret sind.
Bereits Anfang 2022 hatte der Ortsbeirat das Thema ausführlich diskutiert und unter anderem eine Präsentation mit den Plänen gezeigt. Die Präsentation können Sie hier herunterladen. Kurz danach erschien ein Bericht in den Kieler Nachrichten. Im Juli 2022 verteilte die Stadt Anwohner*innenbriefe und im Juli 2023 wurden Flyer verteilt. Jeweils drei Tage vor den straßenweisen "Umparken"-Tagen wurden dort noch einmal Handzettel verteilt.
Am KITZ (Kieler Innovations- und Technologiezentrum) wurden weit über 100 Parkplätze als nächtliche Park-Alternativen zur Verfügung gestellt. Diese Plätze können über die PEUKA-App gegen eine geringe Parkgebühr gebucht werden. Zudem kann nun auf beiden Seiten der Gutenbergstraße nachts geparkt werden.
In der Krausstraße wurde als alternatives Mobilitätsangebot eine Sprottenflotte-Station eingerichtet.
Vier weitere Carsharing-Fahrzeuge in der Christian-Kruse-Straße ermöglichen den Umstieg vom selten genutzten eigenen Pkw auf das praktische und kostengünstige Sharing. Jeder Abschied von einem eigenen Auto entlastet den Parkraum - und jeden Carsharing-Nutzer von nervigen Dingen wie Parkplatzsuche am Wohnort, Kosten für Versicherung, Kfz-Steuern, Reifenwechsel, Ölwechsel, Reparaturen...
Tagsüber werden beide Fahrspuren für den Berufsverkehr benötigt.
Das Konzept
Das Konzept besteht aus drei Stufen. Als Teil der ersten Stufe ist bereits eine neue Station der SprottenFlotte eingerichtet worden. Sie finden sie am östlichen Ende der Krausstraße.
Neue Einbahnstraßenregelungen erhöhen die Verkehrssicherheit an den Einmündungen und vermeiden Begegnungskonflikte.
Die Neuordnung des Parkens schafft Raum auf den Gehwegen. Parallel wird für den Bereich im und ums Stinkviertel die Einführung einer Bewohner*innenparkzone geprüft.
So parken Sie im Stinkviertel richtig:
- Howaldtstraße:
Halbseitiges Gehwegparken parallel zur Fahrbahn, wo dies beschildert ist - Klotzstraße:
Halbseitiges Gehwegparken parallel zur Fahrbahn, wo dies beschildert ist - Krausstraße:
Im Bereich der Sackgasse ist zunächst hinten in der Wendestelle zu wenden und dann auf dem Seitenstreifen in Fahrtrichtung rechts längs zu parken - Maßmannstraße:
Längsparken am Fahrbahnrand - Schweffelstraße:
Längsparken am Fahrbahnrand
Carsharing
- Die StattAuto-Station in der Krausstraße wurde um ein drittes Fahrzeug aufgestockt.
- Weitere Carsharing-Fahrzeuge gibt es in der Christian-Kruse-Straße.
- Hier gibt es alle Infos zu den Stationen in Kiel.
Bikesharing SprottenFlotte
- Im Stinkviertel wurde am östlichen Ende der Krausstraße eine Station der SprottenFlotte eingerichtet.
- Weitere Infos zu allen Stationen und der Nutzung gibt es unter www. sprottenflotte.de
Fahrradbügel
- Bei Bedarf können weitere Fahrradbügel ergänzt werden. In den Kreuzungsbereichen der Klotzstraße wurden bereits weitere Fahrradbügel installiert. Auch beidseitig der Grundstückszufahrten kamen Bügel hinzu. Wünsche hinsichtlich weiterer Fahrradbügel-Standorte melden Sie uns gerne an stinkviertel@kiel.de.
Die Neuordnung des Parkens ermöglicht allen Verkehrsteilnehmer*innen die Nutzung des Verkehrsraums.
- Einführung einer Einbahnstraßenregelung für mehrere Straßen im Stinkviertel. Bitte beachten Sie die Beschilderung.
- Umparken für eine regelkonforme Parkordnung: Längsparken am Fahrbahnrand, wo kein Gehwegparken angeordnet ist und Halbseitiges Aufparken (ebenfalls längs), wo es angeordnet ist.
- Durch die Verminderung des Gehwegparkens wurden die nutzbaren Gehwegbreiten vergrößert.
- Nachts darf an der Gutenbergstraße auf der jeweils rechten Fahrspur geparkt werden, um den Parkdruck während der Nachtstunden zu reduzieren.
- Weitere Nachtparkplätze können am KITZ (Schauenburgerstraße) gebucht werden.
Die Übersichtskarte zeigt die dann jeweils gültigen Parkbedingungen an.
Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Bei Neubeparkung einer Straße nach einem Haltverbot bitte nicht mehr schräg auf die Gehwege auffahren, sondern regelkonform parken!
In der dritten Stufe wird die Einführbarkeit einer Bewohner*innenparkzone geprüft.
Diese Prüfung wird gleichzeitig Teil der ersten Umsetzungsstufe des Mobilitätskonzept | Ruhender Kfz-Verkehr 2035 .
Hier geht es zu den Infos zu den Bewohner*innenparkzonen in Kiel.
Empfehlungen zum Parken
Halten Sie sich schon heute an die im Stinkviertel vorgeschriebene Parkordnung "Längsparken am Fahrbahnrand".
Das Parken auf Gehwegen ist generell nur dort erlaubt, wo blaue P-Schilder (Vz. 315) es vorgeben.
Hintergrund zum Mobilitätskonzept Stinkviertel
Mit Beschluss am 13. August 2020 hat der Bauausschuss der Kieler Ratsversammlung die Verwaltung beauftragt, für das Stinkviertel ein Mobilitätskonzept zu entwickeln und dabei die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Punkte zu berücksichtigen: Drucksache 0560/2020. Das skizzierte Vorgehen soll dann unter Berücksichtigung einer noch folgenden Stellungnahme des Ortsbeirates zur Geschäftlichen Mitteilung umgesetzt werden.
Grundlage für den Beschluss war ein Antrag des Ortsbeirats Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook vom 12. Februar 2020: Drucksache 0191/2020.
Ortsbeirat
Ortsbeirat am 12. Januar 2022
Die Präsentation können Sie hier öffnen (nicht barrierefrei)
Einen Ausdruck der Präsentation können Sie unter stinkviertel@kiel.de anfordern. Alle Inhalte finden Sie auch auf dieser Seite.