Termine vereinbaren für Fahrzeug-Zulassungen & Führerscheine
Viele Dinge rund um die Fahrzeug-Zulassung können Sie auch einfach online oder in der Zulassungsstelle ohne Termin erledigen.
Für Angelegenheiten rund um Fahrerlaubnisse brauchen Sie immer einen Termin. Sie können ihn online buchen.
Wir schaffen Platz für mehr Termine im Einwohner*innen-Bereich. Darum stellen wir die Buchung dort um: Ab Dezember können Sie genau für Ihr(e) Anliegen einen passgenauen Termin bekommen.
Damit die Umstellung reibungslos funktioniert, wird die Terminbuchung für das Rathaus am 1. und 2. November vom Netz genommen. Vom 3. November an können Sie dann Termine ab Dezember buchen.
Buchungen für Zulassungen und Fahrerlaubnisse sind weiter wie gewohnt möglich.
Was muss ich mitbringen?
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig unter www.kiel.de/service oder telefonisch unter 115 über die erforderlichen Unterlagen und die Gebühren.
Termine für
Was muss ich mitbringen?
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig unter www.kiel.de/service oder telefonisch unter 115 über die erforderlichen Unterlagen und die Gebühren.
Andere Bereiche mit Terminbuchung
Hinweise zu Fahrzeug-Zulassungen
Folgende Fahrzeug-Zulassungsangelegenheiten können Sie online erledigen:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
- Zulassung (Neuzulassung, Wiederzulassung, Erstzulassung, Umschreibung)
- Wunschkennzeichen
Ansonsten bieten wir Ihnen folgende Praxis zur Online-Terminvereinbarung an:
- Tagesaktuell haben Sie ab Punkt 7.30 Uhr unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz die Möglichkeit, einen Online-Termin für diesen und grundsätzlich auch den Folgetag buchen.
- Weitere Online-Termine stehen Ihnen jeweils montags ab 7.30 Uhr für die gesamte Folgewoche zur Verfügung. Diese Verfahrensweise hilft uns, nicht für Wochen im Vorhinein ausgebucht zu sein - und Ihnen, den baldigen Termin im Blick zu behalten.
- Eine Terminvereinbarung vor Ort ist nicht möglich.
- Ein Schnellschalter für Abmeldungen, Adressänderungen innerhalb von Kiel und Verlust des Fahrzeugscheins steht Ihnen montags bis freitags ab 10 Uhr ohne Termin zur Verfügung.
- Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen sowie Kennzeichendiebstahl und technische Änderungen können Sie ebenfalls ohne Termin erledigen. Melden Sie sich dafür einfach am Empfang.
- Gewerbliche Zulassungsdienste, Autohäuser, Kfz-Händler*innen und Kfz-An-und Verkäufer*innen können die Zulassungsangelegenheiten ihrer Kundschaft täglich ab Öffnungszeitenbeginn bis 9 Uhr ohne Termin abgeben und grundsätzlich am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) zwischen 9 - 10 Uhr abholen.
- Bei Systemrelevanz, wenn Sie auf das Auto berufs- oder krankheitsbedingt angewiesen sind, bei Zulassung auf den eigenen Gewerbebetrieb sowie in unaufschiebbaren Notfällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an kfz-zulassung@kiel.de – wir finden gemeinsam eine Lösung! Bitte vermerken Sie im Betreff den Grund der Dringlichkeit und schlagen Sie uns in der E-Mail zwei Termine vor. Im Anhang reichen Sie bitte einen entsprechenden Beleg der Dringlichkeit mit ein (zum Beispiel Unabkömmlichkeitsbescheinigung, Gewerbeschein oder ähnliches).
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte ab, damit wir den Termin zu Gunsten anderer Kieler*innen erneut vergeben können. Nutzen Sie dazu den Link in Ihrer Reservierungsbestätigung, rufen Sie an unter 0431 901-2700 oder schicken Sie eine E-Mail an kfz-zulassung@kiel.de.
Auch kurzfristig abgesagte Termine werden wieder freigeschaltet. Schauen Sie sich darum gern werktags frühmorgens die aktuelle Buchungslage an. Vielleicht können Sie so früher einen Termin erhalten.
Bitte beachten Sie: Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
So funktioniert i-Kfz
Hinweise zu Fahrerlaubnissen
Es werden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen zu den üblichen Öffnungszeiten bearbeitet. Dafür ist jedoch ausnahmslos eine vorherige Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.
In unaufschiebbaren Notfällen melden Sie sich bitte per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de.
Falls Ihnen die Online-Reservierung nicht möglich ist, rufen Sie bitte 0431 901-2800 an. Persönliche Terminvereinbarung vor Ort ist nicht möglich.
Wenn Sie doch nicht kommen können
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie
ihn bitte ab. Dann können wir den Termin zu Gunsten anderer Kieler*innen
erneut vergeben: per Link in Ihrer Reservierungsbestätigung, telefonisch unter 0431 901-2800 oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de. Dann können wir den Termin zu Gunsten anderer Kieler*innen erneut vergeben:
Auch kurzfristig abgesagte Termine werden wieder freigeschaltet. Schauen
Sie sich darum gern werktags ab 8 Uhr die aktuelle Buchungslage an.
Vielleicht können Sie so früher einen Termin erhalten.
Umtausch der alten Führerscheine
Für alle Kieler*innen, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind (rosa oder grau), steht während der Öffnungszeiten ein Annahmeschalter für die Abgabe der Antragsunterlagen zur Verfügung.
Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich, allerdings ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Die Bearbeitung erfolgt im Backoffice und die Führerscheine werden von der Bundesdruckerei direkt zur Wohnanschrift geschickt.
Öffnungszeiten:
Montag 7.30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Dienstag 7.30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr
Welche Unterlagen brauche ich?
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- Bei Vorlage eines Reisepasses wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (bezüglich Ihrer Anschrift) benötigt.
- Jetziger Führerschein
- Aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild)
- Wurde der jetzige Führerschein nicht von der Landeshauptstadt Kiel ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der damals ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.
Kosten und Gebühren
Die Gebühr beträgt 30,10 Euro.
Gebühren können nur noch kontaktlos oder per Karte bezahlt werden. Es ist keine Barzahlung möglich!
 Hinweise zur Funktion der Terminbuchung und Service-Kontakte
- Bitte suchen Sie aus: Was möchten sie erledigen?
- Suchen Sie im Kalender die Woche aus. Klicken Sie eine freie Uhrzeit an. Klicken Sie unter dem Kalender auf "weiter".
- Geben Sie oben im Formular (mindestens) Name, Vorname und E-Mail an. Klicken Sie auf den Absendeknopf.
- Schauen Sie innerhalb einer Stunde in Ihr Mail-Postfach: Sie erhalten von uns eine Bestätigungsmail.
Die Bearbeitung der Anliegen bei der Kfz-Zulassungsstelle, der Führerscheinstelle und beim Einwohnermeldeamt erfolgt ausschließlich nach Terminen. Bei der Buchung eines Termins werden Angaben zu Ihrem Namen und Vornamen und Ihrer E-Mail ausschließlich zum Zweck der Terminvergabe nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e) der DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz S.-H. vom 17. Mai 2018 gespeichert.
Die Angabe Ihrer Telefonnummer erfolgt ausschließlich auf
freiwilliger Basis gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit
Artikel 7 DSGVO zum Zweck der kurzfristigen Kontaktaufnahme mit Ihnen,
falls es zu unerwarteten Problemen bezogen auf den mit Ihnen vereinbarten
Termin kommen sollte. Ebenso können Sie uns in dem Feld „Bemerkungen“
auf freiwilliger Basis weitere Informationen zukommen lassen, die Sie
für die Terminvergabe für erforderlich halten.
Alle vorgenannten Daten werden 3 Monate nach dem Termin gelöscht.
Über diese Frist hinaus bleiben Ihre Angaben nur dann gespeichert, wenn
Sie sich durch Setzen eines Hakens an dem entsprechenden Auswahlfeld
ausdrücklich freiwillig gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a) in
Verbindung mit Artikel 7 DSGVO damit einverstanden erklären. Diese Daten werden als „Cookie“ genannte Datei auf Ihrem Computer/ mobilen Gerät abgelegt und für 1000 Tage gespeichert. Sie können diese Cookies jedoch jederzeit über Ihren Browser löschen, mit dem Sie den Termin vereinbart haben. Die Einwilligung, die Daten für zukünftige Anfragen zu speichern, betrifft ausschließlich die Speicherung auf Ihrem Computer/ mobilen Gerät, diese Daten werden nicht bei der Landeshauptstadt Kiel gespeichert.
Bezogen auf die bei uns gespeicherten freiwilligen Angaben können Sie
jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch
machen. Den Widerruf der Speicherung können Sie entweder postalisch, per
E-Mail oder per Fax an uns übermitteln.
Beachten Sie bitte auch die kiel.de-Datenschutzerklärung.
Infos per Telefon oder Mail:
Umfassende Informationen zu allen Anliegen unter 0431 901-0.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail:
- bei Fahrzeug-Zulassungs-Angelegenheiten an kfz-zulassung@kiel.de
- bei Fahrerlaubnis-Angelegenheiten an fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de