Jugend musiziert
Häufige Fragen & die Antworten

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema "Jugend musiziert".

 

Die bisherige Praxis, das Werk eines Komponisten, der nach 1880 geboren wurde, automatisch der Epoche "Zeitgenössisches Werk" zuzuordnen, wurde aufgegeben. Vielmehr wird es in Zukunft Aufgabe der Teilnehmer*innen mit ihren Lehrerinnen oder Lehrern sein, das geforderte Werk kritisch daraufhin zu überprüfen, ob es die Bezeichnung "modern", "neue oder zeitgenössische Musik", "in der Tonsprache unserer Zeit" oder ähnliche wirklich verdient.

Grundsätzlich soll mit diesem Werk die Epoche e abgedeckt werden (siehe "Vorspielprogramm"). Kompositionen von G. Enescu (geboren 1881) können jetzt - ihrem Stil entsprechend - als Werk der Epoche d gespielt werden. Auch andere, in unserem Jahrhundert entstandene Kompositionen, die wegen ihres Stiles nicht wirklich als "zeitgenössisches Werk" gelten können, fallen nicht mehr unter die Epoche e.
 

Der langsame Satz soll eine in sich geschlossene Form haben. Eine Art Überleitung zwischen zwei schnellen Sätzen ist nicht damit gemeint.
 

Nein. Lediglich die in der Ausschreibung genannten Instrumente dürfen gespielt werden.
 

Es soll Originalliteratur gespielt werden, die an beide Partner vergleichbare Ansprüche stellt und in der beide Instrumente gleichberechtigte Stimmen zu spielen haben.
 

Nein. Auswendigspiel wird nicht gefordert und auch nicht gesondert bewertet. Natürlich kann Auswendigspiel die Freiheit des künstlerischen Vortrages unterstützen. Diese Frage sollte mit der Lehrkraft besprochen werden. Wer sich ohne Noten unsicher fühlt, sollte keinesfalls darauf verzichten.
 

Ja. Bei einem Werk des Vorspielprogrammes darf ein "Nebeninstrument" gespielt werden.
 

Genauso schwer oder leicht, daß sie gut zu bewältigen sind. In der Regel gilt: Lieber etwas leichter und hervorragend als zu schwer und mühsam.
 

Ja, allerdings muß der Veranstalter der kommenden Runde (also der Landesausschuss für den Landeswettbewerb oder die Bundesgeschäftsstelle in München für den Bundeswettbewerb) rechtzeitig schriftlich und vollständig darüber informiert werden. Die Fristen stehen in den "Teilnahmebedingungen".
 

Natürlich bei den Verlagen. Zusammenstellungen für bestimmte Instrumente oder für Kammermusik werden von der Bundesgeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) erstellt und sind in der Bundesgeschäftsstelle in München oder in der nächsten Musikschule erhältlich.
 

Für Kirchenorgel oder Klavier oder Flügel sorgt der Veranstalter. Alle anderen Instrumente (also zum Beispiel Harfe, Cembalo, Kontrabass oder auch Schlagzeug) müssen mitgebracht werden.

Es empfiehlt sich allerdings ein frühzeitiger Anruf beim Veranstalter des Wettbewerbes, da an zahlreichen Orten auch ein Cembalo vorhanden ist und benutzt werden darf. Unbedingt die Stimmung vorher klären! Auch Percussion-Instrumente können manchmal gestellt werden. Lieber einmal mehr nachfragen.
 

Die Jurys werden von den veranstaltenden Ausschüssen (Regional-, Landes- oder Hauptausschuss), zum Teil aufgrund von Vorschlägen aus den Fachverbänden, zusammengestellt.
 

Der Regionalausschuss des Hauptwohnsitzes. Bei Ensemblewertungen ist der Hauptwohnsitz des Stimmführers ausschlaggebend. Oder es ist der Regionalausschuss zuständig, zu dem die Mehrheit der Teilnehmer des Ensembles gehört.
 

Grundsätzlich wünschen sich die Jurys Originalliteratur. Wenn bei einzelnen Instrumenten die geforderte Epochenvielfalt mangels Kompositionen nicht erreicht werden kann (zum Beispiel Saxophon oder Tuba), dürfen auch geeignete Bearbeitungen in das Programm aufgenommen werden. Steht genügend Originalliteratur zur Verfügung, muß diese verwendet werden.
 

Ja, wenn die Forderung nach mehreren Epochen erfüllt wird und die Vorspielzeit nicht überschritten wird.
 

Nur mit Einschränkungen: Aus den Epochen c bis e darf nur ein Konzert (beziehungsweise ein Satz daraus) im Programm enthalten sein.
 

Die neuen Kategorien "Alte Musik", "Zeitgenössische/Experimentelle Musik" und "Werke der Klassik, Romantik, Spätromantik und Klassischen Moderne/Postmoderne" wurden eingerichtet, um den Teilnehmern von "Jugend musiziert" einen Raum für Beiträge zu schaffen, die bisher im Rahmen des Wettbewerbs nicht möglich waren.

Die Komponisten verwenden in ihren Werken häufig ungewöhnliche Instrumentenkombinationen, die bisher zum Wettbewerb nicht angemeldet werden konnten, weil es für diese Besetzungen keine Werke aus anderen Epochen gibt. Im Rahmen dieser Wertungskategorie sind nunmehr ungewöhnliche Besetzungen willkommen.

In den traditionellen Wertungskategorien herrscht weitestgehend das Prinzip der texttreuen Wiedergabe auskomponierter, präzise notierter Werke. In der neuen Kategorie "Zeitgenössische Musik" sind auch improvisatorische Anteile möglich.

Gelegentlich überschreiten die Werke in diesen Kategorien die Grenze zu anderen künstlerischen Disziplinen und beziehen Elemente etwa aus Literatur, Film oder Tanz mit ein. Auch solche Beiträge sind in dieser Wettbewerbskategorie möglich. Im Bereich der zeitgenössischen Musik können vielfach sogar elektronische Hilfsmittel zur Klangerzeugung, Klangverstärkung und Klangveränderung verwendet werden (vom Tonband mit Echowirkung über Klangverzerrer bis hin zu computergesteuerten elektronischen Klangeffekten). Allerdings muß bei allen Darbietungen in jedem Fall ein überwiegender Anteil an "live" dargebotener Interpretation eindeutig erkennbar sein.

Alle Besonderen Besetzungen, gleichgültig in welcher Zusammensetzung, treten in einer Kategorie an.

Die Besetzung der Jurys wird sich an den in der jeweiligen Ausschreibung formulierten Erwartungen orientieren. Die Jurorinnen und Juroren werden im Prinzip die gleichen Wertungskriterien anwenden wie in den traditionellen Kategorien:

Dazu gehören zum Beispiel Künstlerische Gestaltung, Bühnenwirksamkeit, Auseinandersetzung mit dem dargebotenen Werk, Technisch-musikalisches Können und die Qualität des Zusammenspiels.
 

Die Grundidee ist seit Jahren die gleiche: "Jugend Musiziert" will das Ensemblespiel fördern und den Pianistinnen und Pianisten die Möglichkeit geben, nicht nur im Solowettbewerb oder als Begleiter anzutreten, sondern als gleichberechtigte Partner. In diesem Sinne wurden die Kategorien "Klavier und ein Streichinstrument" sowie "Klavier und ein Blasinstrument" nun um die Kategorie "Klavier und eine Singstimme" erweitert.

Inhaltlich geht es um die Beschäftigung mit einem Kunstlied, einer Sparte, in der es eine Fülle von überragender Literatur gibt, die aber bisher bei "Jugend Musiziert" nur ein Schattendasein führen konnte.

Weil die Darstellung eines Kunstliedes von beiden Partnern erhebliche musikalische Qualitäten und auch eine gewisse Reife voraussetzt, hat man sich entschlossen, diesen Wettbewerb mit der Altersstufe IV zu beginnen und - wie auch sonst in den sängerischen Kategorien - bis zur Altersstufe VII fortzuführen.
 

Das Wertungsprogramm besteht aus einer geschlossenen Performance. Hierbei wird der Vortrag eines Titels aus dem Bereich Musical empfohlen, der eine zusammenhängende Szene enthält, die mit Gesang (zwei Lieder) und gesprochenem Text (maximal zweiminütiger Monolog oder Dialog), aber auch mit Tanz szenisch dargestellt werden sollte.
 

Zwar können nicht vorhandene Instrumente durch verwandte Instrumente ersetzt werden, Keyboard oder Synthesizer sind dabei aber nicht zugelassen. Die grundsätzliche Forderung nach Epochenvielfalt wird in der Wertung Schlagzeug durch Instrumentenvielfalt ersetzt.

Die Instrumentalgruppen sind:

  • Pauke
  • kleine Trommel
  • Mallets
  • Set-up/Drum-Set
  • Folklore-Instrumente

Ab Altersstufe III müssen mindestens zwei Instrumentengruppen im Vorspielprogramm vertreten sein, davon mindestens in einem Werk ein "Mallet"-Instrument (Vibraphon, Marimba, Glockenspiel, Xylophon oder ähnliche).
 

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