Städtebauliche Leitlinien für Vergnügungsstätten

Einleitung

Durch eine unkontrollierte Häufung von Vergnügungsstätten können städtebauliche Nutzungskonflikte entstehen, die Verdrängungsprozesse auslösen können; auf Einrichtungen des Einzelhandels, auf soziale und kulturelle Einrichtungen oder auf Wohnnutzungen.

Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel hat daher am 15. Oktober 2015 zur Steuerung der Ansiedlungen von Vergnügungsstätten die "Vergnügungsstättenleitlinien Kiel" beschlossen.

Hiermit soll eine unverträgliche Häufung von Vergnügungsstätten - insbesondere im innerstädtischen Bereich - und damit eine möglicherweise schleichende städtebauliche Abwertung („Trading-Down-Effekt“) von Stadtquartieren oder Straßenzügen vermieden werden.

Die Leitlinien dienen dazu, einheitliche Aussagen und Definitionen sowie räumliche Zielvorstellungen für die Genehmigungspraxis von Vergnügungsstätten in der Landeshauptstadt Kiel zu formulieren.

Sie sind somit im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes - gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) - ein wesentlicher Bestandteil der städtebaulichen Abwägung bei Bebauungsplänen. Die Leitlinien selbst haben keine unmittelbare Rechtswirkung.

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Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Stadtplanungsamt
Fleethörn 9
24103 Kiel

 

Sven Graber
0431 901 2486